Lieber Gast, um alle Inhalte sehen zu können, müssen Sie angemeldet sein! Jetzt registrieren oder einloggen.
StartseiteWissenNewsLeitungsinfrastruktur für Ladestationen wird Pflicht
5. Mai 2021
Berlin. Stellplätze können künftig leichter mit Ladepunkten für Elektroautos nachgerüstet werden. Das entsprechende Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) trat Ende März dieses Jahres ohne eine Übergangsfrist in Kraft.
Danach muss die „Leitungsführung“ vom Gebäude (beispielsweise in Form von Kabelschutzrohren) bis zum Stellplatz geführt sowie ein Raum für den Einbau der Elektroinstallation vorgesehen werden. Die Regelungen im Einzelnen:
Das GEIG greift nicht bei Nichtwohngebäuden im Eigentum eines KMU, das vorwiegend selbst genutzt wird, oder wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Renovierungs-Gesamtkosten übersteigen würden. Hier lässt sich das GEIG herunterladen. Informationen rund um Installation und Betrieb von Ladestationen hat unter anderem die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) zusammengestellt.
Ausgewählte Inhalte
Leistungsgarantie
Datensicherheit