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KfW-Mittel für Barrierereduzierung in Wohnungen freigegeben



KfW-Mittel für Barrierereduzierung in Wohnungen freigegeben
 

8. Januar 2021

Frankfurt/Main. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierereduzierung für das Jahr 2021 auf 130 Mio. Euro festgelegt. Im Jahr 2020 standen dafür 100 Mio. Euro bereit, im Zuge des Konjunkturpakets wurde die Förderung um weitere 50 Mio. Euro aufgestockt. Die Zuschüsse können ab sofort bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.

Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 5000 Euro). Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6250 Euro) von der KfW erstattet.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite www.kfw.de/455-b oder über das KfW-Infocenter unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 539 9002 erhältlich.

Bereits seit 2009 werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert. Insgesamt wurden knapp 500000 Wohneinheiten mit einem Zusagevolumen von 4,1 Mrd. Euro mithilfe der Förderung umgebaut. Allein im Jahr 2020 waren es 93000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von fast 300 Mio. Euro. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

www.kfw.de


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