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Kaminöfen der Baujahre 1985 bis 1994: strengere Emissionsgrenzwerte seit Januar



Kaminöfen der Baujahre 1985 bis 1994: strengere Emissionsgrenzwerte seit Januar
 

28. Januar 2021

Im Zeitraum von 1985 bis 1994 errichtete Kaminöfen sowie weitere Typen von Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe unterliegenden den sogenannten Übergangsregeln der Kleinfeuerungsanlagenverordnung (§ 26, Erste Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (1. BImSchV)). Seit Januar 2021 dürfen sie nur weiterbetrieben werden, sofern sie die strengeren Anforderungen an Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Emissionen erfüllen.

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