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Immer das neueste Modell auf der Baustelle



Immer das neueste Modell auf der Baustelle
 

17. September 2020

Hersteller von Elektrowerkzeugen und Messgeräten bieten das Leasen ihrer Geräte an. Für Handwerksbetriebe kann das lohnenswert sein

Was in der Fahrzeugbranche längst gang und gäbe ist, wird auch im Handwerk mehr und mehr nachgefragt: das Leasing von Elektrowerkzeugen wie Bohrhämmer, Trennschleifer, Abgasmessgeräte, Staubsauger oder Akku-Schrauber. Der große Vorteil: Für einen monatlichen Festbetrag hat der Handwerksbetrieb immer die aktuellsten Maschinen in einwandfreiem Zustand verfügbar.

Checkliste als Entscheidungshilfe beim Leasing1)

  • Nehmen Sie durch den Einsatz eines Elektrowerkzeug oder Messgerätes (Messpauschalen/Gebühren für die Nutzung beim Kunden usw.) mehr ein als die Leasingrate kosten würde?
  • Sind Sie daran interessiert, Ihre Liquidität zu schonen, d. h. monatliche Raten über mehrere Jahre zu zahlen statt einmalig einen hohen Betrag auszugeben?
  • Haben Sie bereits heute Geräte in der Bilanz, mit denen Sie gar nicht mehr arbeiten? Häufig überschreiten die Abschreibungszeiten die Nutzungsdauer von Geräten; das Finanzamt gesteht Ihnen nur zu, die Anschaffungskosten über einige Jahre zu verteilen.
  • Wäre es in diesem Zuge interessant für Sie, dass die Kosten für das Messgerät/ Elektrowerkzeug sofort und in voller Höhe als Ausgaben vom Finanzamt anerkannt werden? Während die Anschaffung sich über mehrere Jahre als Abschreibungen verteilt, wirkt sich die Leasingrate in voller Höhe mindernd auf das Betriebsergebnis und damit die Steuerlast aus.
  • Sind Sie immer an der neuesten Technik interessiert, sodass Leasing für Sie zu einer Daueroption werden könnte?
  • Wenn Sie mindestens drei Fragen mit „Ja“ beantwortet haben, ist das Leasing von Werkzeugen eine Option für Sie.

1) Die Checkliste stammt von ecom GmbH, einem Hersteller von Messgeräten für die Abgasanalyse,zur Druckmessung und Diagnose.

Der Preis eines Profigeräts, das der Handwerksbetrieb auf der Baustelle und beim Kunden einsetzt, folgt den Gesetzen der Produktqualität und Langlebigkeit: Je höher der Preis, umso mehr darf der Handwerker von dem Elektrowerkzeug auch erwarten, nämlich Robustheit, lange Lebensdauer, dass es hohen und besonderen Belastungen standhält u. a. m. Dementsprechend sind Neuanschaffungen häufig mit größeren Investitionen verbunden. Das kann nun dazu führen, dass die Geräte so lange betrieben werden, bis sich dann eines Tages deutliche Mängel zeigen oder es zu unvorhergesehen Ausfällen kommt. Das hilft niemandem und verursacht Ärger. Denn wenn eine Maschine ausfällt, kann es schnell einige Tage dauern, bis sie repariert ist.

Nicht zu übersehen in diesem Zusammenhang ist die Arbeitssicherheit. Ältere Maschinen bergen Gefahren für den professionellen Anwender, etwa durch sich lösende Stromanschlüsse oder brechende Getriebe. Besonders betroffen sind Hobbymaschinen, die im professionellen Einsatz sind. Sie werden sehr schnell überlastet, bringen den Anwender in Gefahr und gehen frühzeitig zu Bruch.

Wird aber das Profi-Elektrowerkzeug geleast, kann im Falle eines plötzlichen Ausfalls viel schneller Abhilfe geschaffen werden. Denn dann stellt der Leasing-Geber – sofern vertraglich vereinbart – dem Betrieb während der Reparaturzeit ein Ersatzgerät kostenlos oder kostenpflichtig zur Verfügung. So lassen sich längere Unterbrechungen von Arbeitsabläufen vermeiden. Darüber hinaus entsprechen Leasing-Maschinen für gewöhnlich dem neusten Stand der Technik. Sie versprechen komfortables Arbeiten und sind darüber hinaus weniger anfällig für Störungen.

Steuervorteile
Wenn Betriebe zeitgleich mehrere Maschinen kaufen, müssen sie hohe Investitionen tätigen und dafür möglicherweise einen Betriebsmittelkredit beantragen. Beim Leasing ist das nicht erforderlich, denn die Finanzierung erfolgt hier in monatlichen, Raten. Das Leasing-Modell gibt dabei Planungssicherheit während der gesamten Vertragslaufzeit, da die Kosten während der Laufzeit – zwischen drei und fünf Jahren i. d. R. – fix sind. Hinzu kommt: Nicht nur die Liquidität wird für eventuelle andere Anschaff ungen geschont: Die Leasing-Raten sind als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar. Mitunter empfiehlt es sich, vor Abschluss eines Leasingvertrags einen Anwalt oder Steuerberater zurate zu ziehen, damit dieser steuerliche Aspekt bei der Entscheidung berücksichtigt wird.

Häufig favorisiert der Handwerksbetrieb beim Elektrowerkzeug bestimmte, feste Hersteller. Wenn dann der Hersteller selbst oder über einen Partner ein Leasing-Modell anbietet, hat der Handwerksbetrieb die Wahlfreiheit zwischen Kauf und Leasing. Zum Ende der vertraglichen Laufzeit haben Betriebe die Möglichkeit, die gebrauchte Maschine zurückzugeben und einen neuen Vertrag für ein aktuelleres Modell abzuschließen. Alternativ dazu kann er das gebrauchte Werkzeug kaufen.

Integrierte Leistungen
Ausschlaggebend ist nicht nur die monatliche Leasingrate: Es kommt auch auf die Vertragslaufzeit an. Je flexibler die Wahlmöglichkeit, also beispielsweise zwischen 24 und 48 Monate, umso mehr kann der Handwerksbetrieb eine Laufzeit wählen, die er für sinnvoll hält.

Vorteile des Leasings im Überblick2)

  • Die Werkzeuge befinden sich immer auf dem neusten Stand der Technik,
  • monatliche Belastung statt einmalige Ausgaben,
  • Planungssicherheit durch gleichbleibende Raten,
  • Wartungen, Reparaturen oder Servicearbeiten sind abgedeckt,
  • Kosten für Versand und Rückversand sind in der Pauschale enthalten oder der Leasing-Geber stellt einen kostenlosen Abhol- und Lieferservice bereit,
  • alle Ersatz- und Verschleißteile sind in der Monatspauschale enthalten, kostenloses Leihgerät.

2) Je nach gewähltem Leasing-Paket gelten nicht alle hier aufgezählten Punkte. Einen Überblick verschafft die Marktübersicht.

Zudem können im Leasing-Vertrag regelmäßige Wartungsarbeiten und weitere Serviceleistungen vereinbart werden. Der Vertrag kann z. B. die Kostenübernahme bei Wartung und Reparatur inklusive Ersatz- und Verschleißteile enthalten. Auch die kostenlose Bereitstellung einer Ersatzmaschine inklusive aller Versand- und Rückversandkosten ist möglich. Unsere Marktübersicht zeigt die Leasingpakte einiger Werkzeugmaschinenhersteller und die einzelnen Bausteine.

Ein Sonderfall tritt ein, wenn die geleaste Maschine durch einen Bedienungsfehler oder bei einem Sturz aus großer Höhe beschädigt wird. Rein rechtlich entsteht ein Schaden an fremdem Eigentum. Denn das Elektrowerkzeug befindet sich im Eigentum des Leasing-Gebers. Je nach Hersteller und gewähltem Leasing-Paket sind auch solche Situationen abgedeckt. Ausgenommen können sein: Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, mutwillige Zerstörung und äußere Gewalteinwirkung.


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