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StartseiteWissenNewsGrenzabstände bei Aufstellung einer Wärmepumpe
10. Januar 2023
Bundeseinheitliche Regelungen fehlen, im Zweifel empfiehlt sich eine Anfrage bei den Baubehörden
Die Politik will den Ausbau von Wärmepumpen in den kommenden Jahren deutlich beschleunigen. Gleichwohl gibt es immer wieder (auch regulatorische) Stolpersteine, die den Einsatz dieser Technik verhindern. Beispiel Baurecht. Insbesondere bei enger Bebauung oder in Reihenhaus- bzw. Doppelhaussiedlungen lässt sich der 3-m-Grenzabstand vom Aufstellort einer Luft/Wasser-Wärmepumpe zum Nachbargrundstück regelmäßig nicht einhalten. Was ist zu tun, woran können sich Planer und Installateure orientieren?
„Die Frage nach den Grenzabständen taucht bei uns häufig auf“, sagt Alexander Sperr, Referent Normung und Technik beim Bundesverband Wärmepumpe (BWP). Eine bundeseinheitliche Regelung gebe es aktuell nicht. „Wir versuchen, politisch eine Lösung zu finden, so etwas kann aber natürlich dauern“, sagt er. Die Rechtsprechung in NRW oder Bayern beispielsweise sei eindeutig und werde in der Praxis auch sehr strikt gehandhabt: der bauordnungsrechtlich geforderte Abstand der Luft-/Wasser-Wärmepumpe von mindestens 3 m zur Grundstücksgrenze ist einzuhalten. Trotzdem sei die Erwirkung einer Ausnahmegenehmigung nicht ausgeschlossen. „Gerade bei einer Reihenhausbebauung stehen die Häuser selbst ja auch innerhalb der Abstandsflächen“, bringt Alexander Sperr ein Beispiel. Eindeutiger, zugunsten einer Aufstellung innerhalb des 3-m-Grenzabstands, sei die Rechtsprechung in Rheinland-Pfalz: Dort darf die Aufstellung an der Grundstücksgrenze erfolgen, da nach Auffassung des Gerichts 1) von der Wärmepumpe keine gebäudeähnliche Wirkung ausgeht. In Niedersachsen sieht die Bauordnung eigentlich ebenfalls einen Grenzabstand vor, „dennoch werden die Aufstellbedingungen in den Landkreisen unterschiedlich geregelt, zum Unmut unserer Betriebe“, sagt Jürgen Engelhardt, Geschäftsführer Fachverband SHK Niedersachsen.
Teilweise werden laut Alexander Sperr auch Aufstellungen erlaubt, wenn sich die Wärmepumpe innerhalb einer Einhausung befindet. Das seien allerdings juristisch sehr komplexe Sachverhalte. „Ich würde empfehlen, bei der zuständigen unteren Baubehörde nachzufragen, denn teilweise gibt es lokale Regelungen. Unabhängig vom Grenzabstand müssen natürlich die Anforderungen der TA Lärm eingehalten werden“, betont Alexander Sperr.
Rückbau bei falscher Aufstellung
Trotz eindeutiger gesetzlicher Vorgaben sieht man in der Praxis immer wieder Wärmepumpen, die gemäß der Maxime „Wo kein Kläger, da kein Richter“ viel zu nah an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn stehen. Bestandsschutz gibt es für diese Anlagen nicht. „Bei Nutzung eines Aufstellortes unter Nichtbeachtung der Abstandsflächen besteht immer das Risiko, zurückbauen zu müssen. Gleiches gilt natürlich bei Überschreitung der Schallschutzwerte“, sagt Carsten Müller-Oehring, Geschäftsführer Grundsatzfragen/Recht beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima.
In der Praxis wird mitunter versucht, eine vertragliche Lösung zwischen Nachbarn herbeizuführen. Etwa in der Form, dass beide Parteien ihre Wärmepumpen innerhalt des Grenzabstandes oder sogar in Nähe der Grundstücksgrenze platzieren dürfen. Dazu Carsten Müller-Oehring: „Damit kann man zwar einige Risiken minimieren, allerdings lässt sich damit das öffentlich-rechtliche Baurecht nicht ausschalten. Zudem kann ein Vertrag auch gekündigt werden.“
Aktuell bereite die Organisation deshalb Formulierungshilfen für die SHK-Betriebe vor, um etwaige Haftungsrisiken zum Aufstellort der Wärmepumpe abzufedern.
In NRW ist der Fachverband SHK längst aktiv geworden und bemüht sich um eine neue Regelung in der BauO. Im November fand dazu ein Workshop der zuständigen Ministerien statt. „Es ist aber davon auszugehen, dass eine gesetzliche Änderung nicht bereits morgen zu erwarten ist“, relativiert Felicitas Floßdorf, Justiziarin im Fachverband Sanitär Heizung Klima NRW. Fachbetrieben könne derzeit nur angeraten werden, sowohl die Schallbelastung durch die Wärmepumpe als die Abstände zum Nachbarn hin bei der Aufstellung zu beachten.
Ähnlich komplex: Wärmepumpe auf den Garagendach
Ähnlich komplex verhält es sich übrigens mit der Aufstellung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe auf einem Garagendach. Dass ist zweifellos nicht die beste Option, aber in manchen Fällen die einzige. „Auch bei der Aufstellung auf einem Garagendach sollte unbedingt die örtliche Baubehörde befragt werden. Mitunter müssen auch auf einem Garagendach die Grenzabstände eingehalten werden,“ so Alexander Sperr. Besonderes Augenmerk sei – neben der Statik und einer wirksamen Schwingungsentkopplung – auf einem frostfreien Kondensatablauf sowie einer sorgfältigen Abdichtung der Dachhaut zu legen.
1) Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 30. September 2020, AZ: 3 K 750/19.MZ, Kurzlink zum Urteil: bit.ly/3SPaNwb
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