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GEG bringt Änderungen beim Energieausweis mit sich



GEG bringt Änderungen beim Energieausweis mit sich
 

27. Oktober 2020

Leinfelden-Echterdingen.  Die Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. November dieses Jahres bringt auch Änderungen beim Energieausweis für Gebäude mit sich. „Eine wichtige Botschaft für alle Beteiligten ist, dass es weiterhin zwei Varianten des Energieausweises gibt: Beim Bedarfsausweis wird nach der Datenaufnahme in einer Vor-Ort-Begehung der Energiebedarf der Immobilie berechnet. Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch und ist kostengünstiger – dazu werden unter anderem die Heizkostenabrechnungen ausgewertet“, erklärt Susanne Frey, Produktmanagerin bei Minol.

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