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GEG bringt Änderungen beim Energieausweis mit sich



GEG bringt Änderungen beim Energieausweis mit sich
 

27. Oktober 2020

Leinfelden-Echterdingen.  Die Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. November dieses Jahres bringt auch Änderungen beim Energieausweis für Gebäude mit sich. „Eine wichtige Botschaft für alle Beteiligten ist, dass es weiterhin zwei Varianten des Energieausweises gibt: Beim Bedarfsausweis wird nach der Datenaufnahme in einer Vor-Ort-Begehung der Energiebedarf der Immobilie berechnet. Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch und ist kostengünstiger – dazu werden unter anderem die Heizkostenabrechnungen ausgewertet“, erklärt Susanne Frey, Produktmanagerin bei Minol.

Nach einer Übergangsfrist für Bestandsgebäude bis 1. Mai 2021 gelten für verbrauchsbasierte Energieausweise für Wohngebäude folgende Änderungen:

  • Stellt der Eigentümer des Gebäudes die Daten bereit, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Daten richtig sind. Der Aussteller muss die vom Eigentümer bereitgestellten Daten aber sorgfältig prüfen und darf sie nicht zugrunde legen, wenn Zweifel an deren Richtigkeit bestehen.
  • Der bisher rein datenbasierte verbrauchsbasierte Energieausweis wird künftig um eine Begehung oder eine Fotoanalyse erweitert. Die Fotos sind als Alternative zur Begehung zulässig, wenn sie eine Beurteilung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes ermöglichen.
  • Sanierungsstände sind detailliert anzugeben.
  • Die Nennung von Treibhausgas-Emissionen im Energieausweis wird verpflichtend.
  • Inspektionspflichtige Klimaanlagen sind anzugeben, dazu das Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion.

Damit aus dem Primärenergieverbrauch die CO2-Emissionen abgeleitet werden können, muss der CO2-Ausstoß des Heizmediums bekannt sein. „Das ist bei Öl und Gas recht einfach, bei Nah- und Fernwärme kommt es aber darauf an, wie diese produziert wurde. Der Energiemix lässt sich durch Rechnungen oder Bescheinigungen des Energieversorgers nachweisen“, sagt Susanne Frey.

Bis zum Ablauf der Übergangsfrist dürfen Energieausweise noch nach den bisherigen Regeln der EnEV erstellt werden. Minol bietet mit der Produktvariante „Digital“ das Angebot, Energieausweise für weitere zehn Jahre zu erneuern. Ein Verbrauchsausweis für Liegenschaften mit weniger als fünf Wohneinheiten ist bereits für 53,60 Euro erhältlich.

www.minol.de/energieausweis


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