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StartseiteWissenNewsEU-Richtlinie EmpCo: Risiko, aber auch Chance
Bild: IKZ KI generiert23. September 2026
Ab 27. September 2026 dürfen vage Umweltaussagen von Unternehmen – wie „unser Produkt ist nachhaltig“ oder „recyclingfähig“ – nicht mehr verwendet werden. Erforderlich sind belastbare Informationen zur Behauptung. Es gibt keine Übergangsfristen und keine Verbrauchsfristen für Marketing- und Vertriebsunterlagen. Hintergrund ist die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo). In Deutschland wurden deren Inhalte in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) integriert. Das heißt, ab Ende September ist mit der Arbeit von Abmahnkanzleien zu rechnen. Umweltverbände wie DUH haben bereits angekündigt, Produkte für Klagen auszuwählen.
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