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Einsatz von Pumpen bei Leichtflüssigkeitsabscheidern



Einsatz von Pumpen bei Leichtflüssigkeitsabscheidern
 

27. April 2021

Diez. Unter idealen Bedingungen sind Leichtflüssigkeitsabscheider bereits durch die Einbausituation vor Rückstau geschützt und Schmutzwasser wird im Gefälle in den Abscheider eingeleitet. Dieser Idealfall ist in der Praxis aber nicht immer zu realisieren. Dann stellen sich Fragen zum Einsatz von Pumpen sowohl vor als auch nach einer Anlage für die Leichtflüssigkeitsabtrennung. Die Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik (GET) informiert in der in der „Kompakt-Info 70“, was es dabei zu beachten gilt.

Pumpen vor dem Leichtflüssigkeitsabscheider: Objektspezifisch kann es im Ausnahmefall notwendig sein, dass eine Pumpe genutzt werden muss, um mit Leichtflüssigkeit versetztes Wasser zum Abscheider zu befördern. Diese Möglichkeit wird in den Normen zwar nicht ausdrücklich ausgeschlossen, soll jedoch vermieden werden. Sind Pumpen zur Förderung mineralölhaltigen Abwassers zur Abscheideranlage unvermeidlich, ist auf die schonende Art der Förderung besonderes Augenmerk zu richten. Die GET rät in diesem Fall, Verdrängerpumpen, insbesondere Exzenterschneckenpumpen und Kolbenpumpen, einzusetzen.

Pumpen nach dem Leichtflüssigkeitsabscheider als Rückstauschutz: Diese kommen zum Einsatz, wenn kein natürliches Gefälle zum Kanal möglich ist. Damit keine Leichtflüssigkeiten aus dem Abscheider austreten, fordert die Norm EN 858 in Kombination mit DIN 1999-100 eine notwendige Überhöhung. Das bedeutet, dass die Oberkante der Schachtabdeckung des Abscheiders ausreichend höher sein muss gegen die Niveaus von zu entwässernder Fläche (zulaufseitig) und Rückstauebene (ablaufseitig). Kann man die erforderliche ablaufseitige Überhöhung nicht einhalten, und kann der Zufluss zum Abscheider nicht sicher unterbrochen werden, muss dem Abscheider zum Schutz gegen den Austritt von Leichtflüssigkeit eine Doppelhebeanlage nachgeschaltet werden. Zudem muss die Anlage mit einer netzunabhängigen Warneinrichtung versehen werden. Gefordert wird auch der Schutz vor Explosionen. Weitere Anforderungen können in der ortsspezifischen Entwässerungssatzung genannt sein, so zum Beispiel die Begrenzung der Einleitmenge in das Kanalsystem, informiert die GET.

Das GET-Kompakt-Info 70 erläutert die Zusammenhänge ausführlich, es kann kostenfrei heruntergeladen werden.


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