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Eingeschränkte Lösung für Gerüche bei Abwasser-Lüftungsleitungen



Eingeschränkte Lösung für Gerüche bei Abwasser-Lüftungsleitungen
 
 
 
 

4. September 2020

Objektbeispiel aus Sachverständigentätigkeit: Belüftungsventile und Aktivkohlefilter bieten sich für Geruchsprobleme von Abwasser-Lüftungsleitungen an. Allerdings sind diese nur eingeschränkt nutzbar.

Nicht selten kommt es vor, dass Entwässerungs-Lüftungsleitungen zu Geruchsproblemen führen. Dies kann beispielsweise bei Gebäudeumbauten der Fall sein, wenn im unmittelbaren Umfeld der Abwasser-Lüftungsleitung z. B. eine Dachterrasse, ein Fenster oder eine Luftansaugung für eine Klimaanlage entstehen. Zur Vermeidung der Geruchsbelästigung kommt dann mitunter ein Belüftungsventil, ggf. in Kombination mit einem Aktivkohlefilter zum Einsatz. Doch diese Art der Be- und Entlüftung ist nur in bestimmten Fällen und Einsatzgrenzen nutzbar, wie ein Sachverständigengutachten im Objektbeispiel hier zeigt.

Bei dem Objekt handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit Flachdachausführung, auf dem eine Dachterrasse im Rahmen eines Umbaus entstand. Um die Geruchsbelästigung einer direkt angrenzenden Entwässerungs-Lüftungsleitung zu beseitigen, wurde diese mit einem Belüftungsventil und einem Aktivkohlefilter ausgestattet. Eine Geruchsbelästigung konnte damit verhindert werden. Die Kehrseite der Medaille zeigte sich allerdings mit einem zum Teil leersaugenden Geruchsverschluss, wenn sich ein zu großer Unterdruck in der Abwasserleitung ergab. Nachfolgend die Anforderungen für Lüftungsleitungen und die Ursache zum Fall.

Anforderungen für Lüftungsleitungen
Lüftungsleitungen erfüllen zwei Funktionen. Zum einen vermeiden sie Unterdruck im Entwässerungssystem und zum anderen sollen die Schmutzwasserkanäle in der Straße über die Lüftungsleitungen entlüften. Faulprozesse in der Kanalisation sind nicht zu vermeiden und führen zur Bildung von Faulgasen und Korrosionsprodukten. Die Lüftung der Entwässerungsanlage dient deswegen nicht nur dem vorbeugenden Korrosionsschutz, sondern schützt auch in öffentlichen Abwasseranlagen arbeitende Personen.

Vor diesem Hintergrund müssen Lüftungsleitungen gemäß DIN 1986-100 offen über Dach geführt werden. Die Norm sieht zudem Abstandsmaße der Mündungen von Lüftungsleitungen vor, welche bei der Planung und Ausführung zu berücksichtigen sind. So heißt es in Abschnitt 6.5 des Regelwerks: „Mündet eine Lüftungsleitung in der Nähe von Aufenthaltsräumen, so ist sie mindestens 1 m über den Fenstersturz hochzuführen oder so zu verlegen, dass sie mindestens 2 m seitlich der Fensteröffnung liegt. Der vorgenannte Schutzabstand ist im Sogbereich von Ansaugstellen von Lüftungs-, Kälteund Klimaanlagen im Einvernehmen mit der Herstellerfirma zu bestimmen.“ Dieser Punkt wird bei Umbauten und z. T. auch bei Planungen von Gebäuden manchmal übersehen.

Problemlöser?
Wenn sich Gebäudenutzer, z. B. einer Dachterrasse, von Geruchsbelästigungen gestört fühlen, kommen vermeintlich ideale Problemlöser ins Spiel. Es handelt sich z. B. um Aufsätze für Lüftungsleitungen mit einem Aktivkohleeinsatz, welche die Kanalgase zuverlässig neutralisieren. Das Geruchsproblem ist dann i. d. R. gelöst und Kanalgase können entweichen. Wie zuvor geschildert, hat die Lüftungsleitung allerdings entscheidend auch die Funktion, Unterdruck in der Fallleitung und damit das Leersaugen von Geruchsverschlüssen verhindern.

Für eine ausreichende Belüftung der Fallleitungen muss diese nach Norm in gleicher Dimension über Dach geführt werden. Querschnittsminderungen, wie sie in der Praxis z. T. auch vorkommen, sind nicht zulässig. Seit dem Jahr 2016 ist auch eine Abdeckung der Lüftungsleitung nicht mehr zulässig (Bild 1). Zuvor war eine Abdeckung noch möglich, wenn der Luft eintritt mindestens den 1,5-Fachen Querschnitt der Lüftungsleitung hatte.

Der freie Luft zutritt in die Fallleitung ist wichtig, da bis zum 35-Fachen der Schmutzwassermenge an Luft nachströmen muss, um unzulässigen Unterdruck in der Fallleitung zu vermeiden (Tabelle 1). Bei einer Leitung DN 100 ist so z. B. für eine Abwassermenge von z.B. 300 l/min eine Luftmenge von 2700 l/min (45 l/s) notwendig.

Die auf dem Markt befindlichen Aktivkohlefilter für Lüftungsleitungen schaffen meist zwischen 1,5 bis 8 l/s. Aufgrund des zu geringen Luftzutritts durch einen Aktivkohlefilter, kann sich so ein unzulässiger Unterdruck in der Fallleitung und damit ein Leersaugen von Geruchsverschlüssen ergeben. Im vorliegenden Fall (Bild 2) wurde zugleich über einen Abzweig neben dem Filteraufsatz mit einem Luft durchsatz von 8 l/s noch ein Belüftungsventil mit einem Luftdurchsatz von 32 l/s installiert. Damit konnten insgesamt 40 l/s (2400 l/min) Luft in die Fallleitung nachströmen, was allerdings z. T. nicht ausreichend war, um das Leersaugen eines Geruchsverschlusses zu verhindern.

Funktion Belüftungsventil
In Belüftungsventilen verhindert im Allgemeinen eine axial bewegliche Scheibe, dass Kanalgase austreten können (Bild 3). Sobald ein Unterdruck entsteht, wird die Scheibe angehoben und Luft kann in die Lüftungsleitung nachströmen. Da Belüftungsventile aber die Funktion der Entlüft ung der Schmutzwassersysteme nicht erfüllen können, ist ihr Einsatz nach DIN 1986-100 eingeschränkt. Zulässig ist deren Einsatz als Ersatz einer:

  • Umlüftung,indirekten Nebenlüftung oder
  • als Ersatz für eine Hauptlüftung, wenn mindestens eine Fallleitung über Dach geführt wird (die Fallleitung mit der größten Nennweite muss über Dach geführt werden).

Fazit
Im vorliegenden Fall reichte durch die Entwässerungsmenge die Luftnachströmung z. T. nicht aus. Rein rechnerisch hätte ein zweites Belüftungsventil an gleicher Stelle (Bild 2) die Werte erfüllen können, wenn auch die Frage dabei off en bleibt, ob der vorhandene Unterdruck für die vollständige und richtige Funktion von zwei Ventilen ausreichend gewesen wäre. Es erfolgt dann ein Umbau der Entlüftungsleitung, um eine vollständige Funktion der Entwässerungsanlage sicherzustellen.

Autor: Peter Clos, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk


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