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Vorsicht bei der Werbung mit BIM

Begriffe wie „BIM-Readiness“ oder „BIM-Fähigkeit“ sind nicht ­eindeutig ­definiert. Sie bergen deshalb das Risiko einer Abmahnung


Vorsicht bei der Werbung mit BIM
 
 

BIM ist en vogue. BIM ist in. Folglich wollen viele Bauprodukthersteller, aber auch Planungsbüros und Werkunternehmer, mit ihrer „BIM-Readiness“, der „BIM-Fähigkeit“ ihrer Produkte oder sonstigen „BIM-Services“ werben. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten. Denn es handelt sich dabei um abschließend nicht definierte Begriffe, daher kann die Werbung damit abmahnfähig sein.

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