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Bundesregierung beschließt neue HOAI



Bundesregierung beschließt neue HOAI
 

17. September 2020

Berlin.  Die Bundesregierung hat am 16. September per Kabinettsbeschluss den Weg dafür frei gemacht, dass die neue Honorarordnung für Ingenieure und Architekten HOAI am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann. In der Neufassung bleiben die Regelungen der bisherigen HOAI für die Honorarkalkulation gültig. Die unverändert übernommenen Honorartafeln dienen künftig als Orientierung für die freie Vereinbarung angemessener Planerhonorare. Damit trägt die neue HOAI dem EuGH-Urteil vom Juli 2019 Rechnung, das verbindliche Honorar-Mindest- und Höchstsätze für europarechtswidrig erklärt hatte.

„Mit der Verabschiedung der neuen HOAI sorgt die Bundesregierung wieder für klare Verhältnisse bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen“, so VBI-Präsident Jörg Thiele. „Die nach dem EuGH-Urteil eingetretene Verunsicherung ist damit beendet, denn die bewährten Regelungen zur Honorarberechnung gelten nach wie vor. Jeder Planer ist nun gut beraten, seine Honorarkalkulation mit dem Auftraggeber entsprechend zu vereinbaren.“


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