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StartseiteWissenNewsBetriebsunterbrechungen von Trinkwasser-Installationen bergen hygienische Risiken – konkrete Maßnahmen erforderlich
24. März 2020
Die im Rahmen der Corona-Pandemie vollzogene Schließung von Schulen, Kindertagesstätten, Hotels und anderen gewerblich und öffentlich genutzten Gebäuden kann aufgrund der Nicht-Nutzung der Installationen eine Gefährdung des Trinkwassers nach sich ziehen. Es gilt daher, besondere Maßnahmen zu ergreifen.
Nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, die sich ebenso wie die erlassenen Rechtsverordnungen zum Corona-Virus auf das Infektionsschutzgesetz beruft, ist in Trinkwasser-Installationen der bestimmungsgemäße Betrieb jederzeit sicherzustellen, betont der Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene – kurz DVQST. Das bedeutet: Auch wenn sich keine Gäste, Besucher oder andere Nutzer im Gebäude aufhalten, die Restaurantküche kalt bleibt oder im Betrieb kein oder nur wenig Wasser fließt, muss eine bestimmungsgemäße Nutzung simuliert werden, indem die Entnahmestellen spätestens alle 72 Stunden mindestens bis Erreichen der Temperaturkonstanz gespült werden. Der Grund leuchtet ein: Wenn der bestimmungsgemäße Betrieb nicht mehr gegeben ist, dann steigt aufgrund der Stagnation in den Rohrleitungen das Risiko einer mikrobiellen Verkeimung.
Konkretes Handeln erforderlich
Bei Betriebsunterbrechungen von mehr als 3 Tagen sind daher vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen zu organisieren, um einen technisch und hygienisch einwandfreien Zustand der Trinkwasser-Installation sicherzustellen. Der DVQST informiert dazu wie folgt:
Gemeinsame Verbändeempfehlung
Eine ähnlich lautende Empfehlung zur Erhaltung der Trinkwasserqualität innerhalb der Trinkwasser-Installation im Falle von Betriebsstilllegungen und Quarantäne haben auch die Verbände BTGA, figawa und ZVSHK erarbeitet. In dem Schreiben heißt es:
Wie die Verbände betonen, ersetze diese Empfehlung nicht die Vorgaben der kommunalen Gesundheitsämter bzgl. der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene gemäß Trinkwasserverordnung. Diese seien weiterhin vollumfänglich zu beachten. Empfohlen wird in dem Papier eine Untersuchung des Trinkwassers in untersuchungspflichtigen Anlagen bei Wiederinbetriebnahme. Die Merkblätter von BTGA und ZVSHK zum Thema Spülen und die Betriebsanleitung Trinkwasser-Installation des ZVSHK seien geeignete Arbeitshilfen.
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