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Aus der Sachverständigenpraxis



Aus der Sachverständigenpraxis
 
 
 
 

1. September 2021

Ein Objektbeispiel zeigt, was nach einem Brand für den weiteren Betrieb von Gasleitungen zu beachten ist

Nach einem Brand stellen sich im Rahmen der Schadenbeseitigung oft zahlreiche Fragen, von denen mitunter auch das Installations-Unternehmen betroffen ist. Vorrangig geht es dabei um die Feststellung des Schadenumfangs und den Ablauf der Schadenbeseitigung.

Durch den schnellen Einsatz der Feuerwehr lassen sich in Gebäuden viele Brände meist auf wenige Räume begrenzen. Wenn nach Abschluss der Feuerwehrarbeiten vom Eigentümer ein Vertragsinstallationsunternehmen zur Schadenermittlung bzw. -beseitigung kontaktiert wird, sollte unmittelbar geklärt werden, ob eine Versicherung besteht und diese verständigt wurde. Wenn dies der Fall ist, besichtigt i. d. R. ein Sachverständiger des Versicherers den Schaden und dessen Umfang. Vor diesem Hintergrund ist der Beginn der eigenen Arbeiten abzustimmen.

Schadenermittlung/-beseitigung
Wenn sich in den vom Brand betroffenen Räumen Gasgeräte und die dazugehörige Gasleitungsanlage befinden, muss entschieden werden, ob die Leitungsanlage weiter betrieben werden kann oder erneuert werden muss. Trotz eines vorliegenden Ergebnisses eines Gutachters obliegt diese Aufgabe letztendlich auch noch einmal dem ausführenden Betrieb, da dieser nach Abschluss der Instandsetzung für die einwandfreie und sichere Anlagenfunktion verantwortlich ist. Sollte es hierbei zu Abweichungen gegenüber der Schadenfeststellung bzw. dem Umfang des Instandsetzungsauft rags kommen, dann sollte dies dokumentiert und vor Beginn der Instandsetzungsarbeiten die Kostenübernahme mit dem Auftraggeber/ Versicherungsunternehmen geklärt werden.

In der TRGI (Technische Regel für Gasinstallationen) 2018 gibt es zwar den Abschnitt 13.4 „Hinweise auf Auswirkungen baulicher Maßnahmen oder schädliche Einwirkungen auf Gasinstallationen“. Spezielle Hinweise zur Durchführung von Arbeiten an Gas-Leitungsanlagen nach Brandeinwirkung gibt es aber nicht. Somit helfen nur allgemeine Hinweise zur Entscheidungsfindung im Rahmen der Sanierungsarbeiten, was zerstört und ersetzt oder nur von Brandspuren gereinigt und weiterverwendet werden kann. Nachfolgend einige Hinweise aus einem Schadenfall.

Objektbeispiel
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, bei dem ein Feuer im Heizungsraum im Bereich der Gas-Heizkesselanlage entstanden ist. Der Brand wurde gelöscht, bevor er sich auf weitere Gebäudeteile ausbreiten konnte (Bild 1). Die Gasinstallation im Aufstellraum besteht aus Kupferrohr und einem Gaszähler G6 inklusive Zähleranschlussgarnitur und einem Gasgeräteabsperrhahn.

Bei der Untersuchung des Brandschadens konnte festgestellt werden, dass die Brandquelle oberhalb der Kesselanlage war. Dies ist in Bild 1 zu erkennen, da die Leitungsdämmungen der an der Wand verlaufenden Rohre unbeschädigt sind. Die aus Styropor bestehenden Wärmedämmschalen der ca. 1,5 m vor dem Kessel installierten Heizungsumwälzpumpe waren nur leicht angesengt. Auch die Elektroleitungen und die Kabelkanäle, die in der Regel aus PVC bestehen, sind nur geschmolzen, ohne dass sie selbst gebrannt haben.

Temperaturen im Brandraum
Styropor oder Polystyrol ist wie alle Kunststoffe ein Erdölprodukt und hält keinen höheren Temperaturen stand. Die Schmelztemperatur liegt zwischen 240 und 270 °C. PVC schmilzt bei Temperaturen oberhalb 180 °C. Aus diesen Daten ergibt sich, dass es unmittelbar im oberen Bereich des Heizkessels ca. 200 °C heiß gewesen sein muss (Bild 2).

Der Gaszähler befindet sich ca. 75 cm vom Kessel entfernt (Bild 3). Dort muss es entsprechend kühler gewesen sein. Auch dafür finden sich entsprechende Hinweise. Denn sämtliche Kunststoffbauteile am Gaszähler und der Montageplatte sind bis auf Verschmutzungen durch Ruß intakt geblieben (Bild 4). Die Erweichungstemperatur vieler Kunststoffe liegt bei ca. 100 °C, die hier offensichtlich nicht erreicht wurde. Auch andere Anzeichen auf eine größere Hitzeeinwirkung im Bereich des Gaszählers (z. B. eine gerissene Zählerscheibe oder Blasen an der Farbbeschichtung des Zählers) waren nicht vorhanden. Ebenso sind die aus Kunststoff bestehende Abgasleitung und Kondensathebeanlage, die sich hinter dem Kessel befinden, schadenfrei geblieben. Dies trifft auch auf die unterhalb des Gaszählers befindliche Elektroinstallation zu. So liegen weitere Indizien dafür vor, dass an der kesselrückwärtigen Wand keine hohen Temperaturen entstanden sind.

Aus der TRGI geht zu Beginn des Kapitels II in Abschnitt 5.1 „Allgemeines“ hervor, dass aus Gasleitungen unter Brandeinwirkung bei einer äußeren thermischen Beanspruchung von bis zu 650 °C über einen Zeitraum von 30 Minuten keine gefährlichen Gas-Luft-Gemische entstehen dürfen. Einfach übersetzt erfüllt eine Gasleitungsanlage aus metallischen Werkstoffen somit F30-Anforderungen im Hochbau.

Gebrauchsfähigkeitsprüfung
Bei der Gesamtbetrachtung der Leitungsanlage war lediglich festzustellen, dass die Gasgeräte-Absperrarmatur mit integrierter thermisch auslösender Absperreinrichtung (TAE) ausgetauscht werden musste. Die Auslösetemperatur der TAE liegt bei ca. 100 °C. Da die Armatur unmittelbar am Kessel installiert ist (Bild 3), wurde davon ausgegangen, dass die TAE ausgelöst hat. Dafür sprach auch, dass der Bedienhebel abgefallen ist, der sich allerdings in seiner ursprünglichen Form am Boden befand. Die Gasanlage konnte nach Abschluss der Arbeiten und einer Gebrauchsfähigkeitsprüfung weiter genutzt werden.

Hinweis an Netzbetreiber
Im Rahmen der Schadenermittlung/-beseitigung ist auch der Netzbetreiber über den Brandfall im Bereich der Gasleitungsinstallation zu informieren. Denn auch wenn durch die protokollierte Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Nachweis erbracht wurde, dass die Gasleitung intakt ist und weiter genutzt werden kann, so muss der Netzbetreiber die Möglichkeit haben, zu prüfen, ob der Gaszähler noch allen eichrechtlichen Vorschriften entspricht.

Autor: Peter Clos, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk

Bilder: Peter Clos


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