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StartseiteWissenNewsAufdrehen oder absperren
29. April 2020
Betriebsunterbrechungen von Trinkwasser-Installationen bergen hygienische Risiken – konkrete Maßnahmen erforderlich
Die im Rahmen der Corona-Pandemie angeordnete Schließung von Schulen, Kindertagesstätten, Hotels und anderer gewerblich und öffentlich genutzter Gebäude kann aufgrund der Nicht-Nutzung der Installationen eine Gefährdung des Trinkwassers nach sich ziehen. Es gilt daher, besondere Maßnahmen zu ergreifen.
Nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, die sich ebenso wie die erlassenen Rechtsverordnungen zum Corona-Virus auf das Infektionsschutzgesetz beruft, ist in Trinkwasser-Installationen der bestimmungsgemäße Betrieb jederzeit sicherzustellen, betont der Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene – kurz DVQST. Das bedeutet: Auch wenn sich keine Gäste, Besucher oder andere Nutzer im Gebäude auflahten die Restaurantküche kalt bleibt oder im Betrieb kein oder nur wenig Wasser fließt, muss eine bestimmungsgemäße Nutzung simuliert werden, indem die Entnahmestellen spätestens alle 72 Stunden mindestens bis Erreichen der Temperaturkonstanz genutzt bzw. gespült werden. Der Grund leuchtet ein: Wenn der bestimmungsgemäße Betrieb nicht mehr gegeben ist, dann steigt aufgrund der Stagnation in den Rohrleitungen das Risiko einer mikrobiellen Verkeimung.
Konkretes Handeln erforderlich
Bei Betriebsunterbrechungen von mehr als 3 Tagen sind daher vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen zu organisieren, um einen technisch und hygienisch einwandfreien Zustand der Trinkwasser-Installation sicherzustellen. Der DVQST informiert dazu wie folgt:
Nach VDI 6023-3/3810-2 kann bei Trinkwasser-Installationen, welche länger als 72 Stunden nicht genutzt werden, zu Beginn der Betriebsunterbrechung die jeweilige Absperreinrichtung geschlossen werden.
Sollen die Leitungen nicht abgesperrt und weiterhin gespült werden, kann es je nach geplanter Dauer der Betriebsunterbrechung sinnvoll sein, die Trinkwassererwärmung (TWE) abzuschalten. Wenn die TWE abgestellt werden soll, muss diese dann jedoch auch kalt ausgespült werden, d. h. die Warmwasserleitungen sollten nicht erst langsam durch den für Legionellen günstigen Temperatur-Bereich abkühlen. Die Zirkulationspumpe sollte während der Spülmaßnahmen trotzdem in Betrieb bleiben, um auch in der ansonsten stagnierenden Zirkulations-Leitung ebenfalls für einen Wasseraustausch zu sorgen.
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