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Maßnahmen nach Betriebsunterbrechungen



Maßnahmen nach Betriebsunterbrechungen
 
 
 
 

12. Januar 2021

Ob ein Spülen der Trinkwasser-Installation im Zuge der Wiederinbetriebnahme ausreicht, hängt von der Unterbrechungsdauer ab. Mitunter werden weitere Maßnahmen erforderlich – etwa mikrobiologische Kontrolluntersuchungen

Es gibt zahlreiche Gründe für eine Betriebsunterbrechung der Trinkwasser-Installation. Jüngstes Beispiel ist der bundesweite Lockdown, der vor allem das Gastgewerbe oder Fitnessstudios betrifft. Sommer- und Betriebsferien oder bei Freibädern auch die Wintersaison sind weitere Beispiele. Daher ist es für jeden Installateur wichtig zu wissen, was eine Betriebsunterbrechung im Sinne des Regelwerkes für Trinkwasser-Installationen ist und welche Maßnahmen bei der Wiederinbetriebnahme zu ergreifen sind.

Die Intervalle für Betriebsunterbrechungen im Regelwerk reichen von 4 Std. für die Zubereitung von Lebensmitteln (UBA: Trinkwasser aus dem Hahn) über die bekannten 72 Stunden der VDI 6023 bis hin zu › 6 Monaten. Sie sind in der VDI 3810-2/VDI 6023-3 übersichtlich zusammengefasst und wurden um Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme ergänzt (siehe Tabelle 1).

Bereits nach mehr als 72 Std. bis max. 7 Tage ohne einen Wasserwechsel sind alle Armaturen gemäß DIN EN 806-5, Kapitel 8 „Wiederinbetriebnahme“, für 5 Minuten vollständig zu öffnen. Bei mehr als 7 Tagen und bis zu 4 Wochen Betriebsunterbrechung ist eine „Mechanische Reinigung“ gemäß DVGW Arbeitsblatt (A) 557 „Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen“ notwendig. Sie erfolgt mit Wasser und wird in diesem Regelwerk als „Spülen“ bezeichnet. Darüber hinaus sind bei mehr als 4 Wochen Betriebsunterbrechung zusätzlich mikrobiologische Kontrolluntersuchungen notwendig.1)

Ziel dieser Art des Spülens mit Wasser ist die „Mobilisierung von Verunreinigungen“ (DVGW (A) W 557). Um dieses zu erreichen, sind in den größten Rohrleitungen Fließgeschwindigkeiten von mindestens 2 m/s notwendig. Im Gegensatz dazu wird bei Spülen mit Wasser/Luft gemisch gemäß DIN EN 806-4 (Absatz 6.2.3) eine Fließgeschwindigkeit von 0,5 m/s angestrebt. Sie ist ebenfalls im DVGW Arbeitsblatt (A) 557 erwähnt.

Strahlregler und Duschköpfe entfernen
Bei einer Fließgeschwindigkeit von mindestens 2 m/s ist die Strömungsgeschwindigkeit in Trinkwasser-Installationen immer turbulent (Reynoldzahl größer 2320). Damit reißt das Wasser mögliche Verunreinigungen mit. Empfindliche Bauteile und Armaturen sind daher vorher zu entfernen. Aber auch Strahlregler oder Duschköpfe, die die Fließgeschwindigkeit verringern können, sollen gemäß DVGW (A) W557an den Entnahmestellen entfernt sein.

Es zeigt sich deutlich: Eine Spülung nach einer Wiederinbetriebnahme unterscheidet sich im Hinblick auf den personellen Aufwand deutlich von einer Stagnationsspülung nach spätestens 72 Std.

Um nun die Fließgeschwindigkeit von 2 m/s in den größten zu spülenden Abschnitt der Trinkwasser-Installation zu erreichen, müssen ausreichend viele Entnahmestellen gleichzeitig geöffnet werden. Was unter „ausreichend“ zu verstehen ist, findet sich beispielsweise im DVGW Arbeitsblatt (A) W 557 und im ZVSHK-Merkblatt „Spülen, Desinfizieren und Inbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen“. Maßgeblich ist die Gleichzeitigkeit der Wasserentnahme. Sie wird mittlerweile auch bei „normalen“ Stagnationsspülungen gemäß VDI6023-1 (Entwurf) vorgeschrieben, um einwandfreie hygienische Verhältnisse auch bei Nutzungsunterbrechungen zu erhalten.

Insbesondere bei größeren Trinkwasser-Installationen kann die große Anzahl an Entnahmestellen, die gleichzeitig zu öffnen sind, hohe Kosten verursachen. Hinzu kommen die Kosten für mikrobiologische Kontrolluntersuchungen gemäß DVGW Arbeitsblatt (A) 556, die mehrfach wiederholt werden müssen. Wer diese hohen Aufwände scheut, die ja lediglich eine „Reparatur“ unzulänglicher Betriebszustände sind, kann dies allein durch einen regelmäßigen Wasserwechsel vermeiden. Dieser kann manuell oder auch mit automatisch spülenden Armaturen erfolgen. Dabei können hohe Gleichzeitigkeiten entweder aufwendig über das Personal oder komfortabel über Wassermanagementsys teme inkl. Fern überwachung realisiert werden, wie sie unter anderem auch Schell mit seinen Wassermanagementsystem „SWS/ SMART.SWS“ anbietet. Doch diese elektronischen „Helferlein“ sind aus hygienischer Sicht nicht besser als der manuelle Wasserwechsel. Ihr eigentlicher Vorteil liegt in verringerten Betriebskosten und erhöhter Betriebssicherheit.

Fazit
Betriebsunterbrechungen wie Schuloder Betriebsferien sind unvermeidbar. Doch der Umgang damit ist unterschiedlich. Manche Betreiber sorgen manuell oder elektronisch für den notwendigen Wasserwechsel nach spätestens 72 Std. und vermeiden damit Betriebsunterbrechungen. Andere lassen ihre Trinkwasser-Installation über mehrere Wochen oder Monate (Freibäder im Winter!) ruhen und ergreifen erst zur Wiederinbetriebnahme alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Nutzer. Beide Vorgehensweisen haben ihre Vor- und Nachteile und sind über die allgemein anerkannten Regeln der Technik zulässig.

www.schell.eu

1) Siehe Beitrag „Unterschiedliche Intervalle – Mikrobiologische Untersuchungen in Trinkwasser-Installationen“, Heft 13/2020, oder online unter www.ikz.de.

Zusatzinformation

Neue Experten-Empfehlung des VDI und des DVQST
Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) und der Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene (DVQST) haben im Dezember dieses Jahres gemeinsam eine Expertenempfehlung herausgegeben. Sie trägt den Titel „Außerbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen“ und wird unter VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1 geführt.

Die zwölfseitige Ausarbeitung dient als Ergänzung zu den Richtlinien VDI 3810 Blatt 2 sowie VDI 6023 Blatt 3. Im Rahmen der DIN EN 806-5 richtet sie sich an Betreiber und deren Erfüllungsgehilfen (z. B. Vertragsinstallationsunternehmen, FM-Dienstleister), insbesondere Unternehmer und sonstige Inhaber von Trinkwasser-Installationen nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV), § 3 Nr. 2, Buchstaben c, d, e und f.

Die Expertenempfehlung beschreibt die notwendigen Maßnahmen zur planmäßigen Außer- und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen zum Erhalt der Betriebssicherheit sowie zur Einhaltung der Rechtssicherheit der Eigentümer und Betreiber. Sie gibt Anlagenbesitzern und Anlagenbetreibern Empfehlungen für

  • Maßnahmen zur fachgerechten Außerbetriebnahme,
  • empfohlene Instandhaltungsmaßnahmen während der Außerbetriebnahme oder zur Wiederinbetriebnahme,
  • Maßnahmen zur fachgerechten Wiederinbetriebnahme,
  • die Beprobung zur Gewährleistung einer einwandfreien Trinkwasserqualität als Voraussetzung für die Wiederaufnahme des bestimmungsgemäßen Betriebs.

Die VDI/DVQST-EE 3810 Blatt 2.1 (Ausgabe 12/2020) ist über den Beuth-Verlag zu einem Preis von ab 50,34 Euro erhältlich.


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