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Abdichtung von Wanddurchdringungen



Abdichtung von Wanddurchdringungen
 
 
 
 
 
 
 
 

8. Dezember 2020

Möglichkeiten und Maßnahmen zur nachträglichen Abdichtung von bestehenden Durchdringungen erdberührter Bauteile

Die nachträgliche Abdichtung bestehender Durchdringungen von erdberührten Bauteilen ist ein Detail, das oft in Planung und Ausführung unterschätzt wird. Bei nicht sach- und fachgerechter Ausführung können die Kosten für die nachträgliche Sanierung die eigentlichen Ausführungskosten um ein Vielfaches übersteigen. Der Beitrag zeigt Möglichkeiten und Maßnahmen auf.

Die Notwendigkeit, Bestandsgebäude nachträglich abzudichten, muss nicht darin begründet liegen, dass ein Gebäude von Anfang an Wasser ausgesetzt war, das dann zu Feuchteschäden geführt hat. Im Laufe der Zeit kann sich die Beanspruchung z. B. durch extreme Wetterlagen, grundstücksnahe Versickerungen von Oberflächenwasser oder Bodenabsenkungen verändern. Aber auch die Abdichtung gegen das gesundheitsschädliche Bodengas Radon kann ein wichtiger und notwendiger Sanierungsfall sein (Vorgaben aus dem Strahlenschutzgesetz). Nicht selten scheitert die dichte Ausführung an den Details der bestehenden Rohrund Kabeldurchführungen (Durchdringungen).

Die Planung und Ausführung der nachträglichen Außenabdichtung regelt in erster Linie das WTA-Merkblatt 4-6-14/D „Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile, welches sich derzeit in Überarbeitung befindet. Ein Grund für die Überarbeitung ist die im Jahr 2017 erschienene Norm zur Abdichtung erdberührter Bauteile, die DIN 18533. Die DIN 18533 gilt für die Planung, Wahl und Ausführung der Abdichtung von erdberührten Bauteilen mit bahnenförmigen und flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen, aber ausdrücklich nicht für die nachträgliche Abdichtung in der Bauwerkserhaltung oder in der Baudenkmalpflege. Ausnahme ist, dass hierfür Verfahren angewendet werden können, die in dieser Norm geregelt sind.

Die Abdichtung von wasserundurchlässigen Bauteilen wird durch die DAfStb-Richtline – Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) geregelt. Weiterhin stehen für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit polymermodifizierten Bitumendickbeschichtungen (PMBC), starren und flexiblen Dichtungsschlämmen (MDS) Richtlinien der Deutsche Bauchemie e. V. zur Verfügung. Bei den flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen gibt es ein neues Regelwerk, die Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit flexiblen polymermodifizierten Dickbeschichtungen (FPD). Zudem gibt es ein verbändeübergreifendes Regelwerk, was sich ausschließlich mit dem Thema Bauwerksdurchdringungen befasst. Das Regelwerk lautet „Bauwerksdurchdringungen und deren Abdichtung für erdverlegte Leitungen“ und ist gleichlautend unter folgenden Bezeichnungen erschienen:

  • AGFW FW 419 (Nah- und Fernwärme),
  • DVGW GW 390 (Trinkwasser und Erdgas) und
  • VDE-AR-N 4223 (Strom und Telekommunikation).

Beanspruchung/Wassereinwirkung

Der wichtigste Faktor für die Auslegung der Abdichtung ist die Höhe der Beanspruchung bzw. Wassereinwirkung durch die Feuchte bzw. das Wasser. In Tabelle 1 sind die verschiedenen Klassen für die erdberührte Abdichtung zusammengefasst. Dazu ist zu beachten, dass in der DIN 18533 in seiner Wassereinwirkungsklasse W2-E nicht mehr nach einer zeitlichen Einwirkung differenziert wird, sondern nur noch nach der Höhe des Wasserdruckes. Somit muss bei der Planung und Ausführung einer Abdichtung von erdberührten Bauteilen differenziert werden, ob das Wasser einen hydrostatischen Druck (drückendes Wasser) ausübt oder nicht (nichtdrückendes Wasser).

Planungsgrundsätze

Für die Planung einer Bauwerksabdichtung sollten besonders bedacht werden:

  • Lage der Durchdringungen,
  • Statik des Bauwerks,
  • chemische, thermische und mechanische Beständigkeit,
  • Bemessungswasserstand unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Einflussfaktoren,
  • Reduzierung/Vermeidung von Wärmebrücken,
  • Abstände zu Bauwerkskanten, -kehlen, -fugen und zu anderen Einbauteilen,
  • Abstimmung des Abdichtungssystems auf den Baukörper, dessen Abdichtung, die Leitung, die Beanspruchung/Wassereinwirkung und das vorhandene Erdreich,
  • Festlegung der Maßnahmen bei zu erwartenden Bewegungen von Bauteilen oder angrenzenden Bodenschichten.

Anforderungen an Durchdringungen

Bei der Ausführung sind insbesondere zu berücksichtigen:

  • die Abdichtung der Durchdringung ist gas- und wasserdicht herzustellen,
  • Kanten des Durchdringungssystems müssen gratfrei sein,
  • Herstellen einer auf die Leitung, das Bauwerk, die Bauwerksabdichtung und die Abdichtung der Durchdringung abgestimmten Aussparung,
  • Abdichtungs-, Schutz- und Dämmschichten sind zu schützen und ggf. wieder herzustellen sowie
  • die Beachtung der Verarbeitungs-, Montage-, Verlege- und weiteren Herstellerhinweise.

Weiße Wanne

Bauwerke bzw. Bauwerksteile, welche nach den Vorgaben der DAfStb-Richtline – Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie) erstellt werden, bezeichnet man allgemein als Weiße Wanne. Die Betonwand selbst stellt hier die Abdichtung dar. Da der Beton aber nicht wasserdicht, sondern durch seinen Aufbau und die Mindestdicke wasserundurchlässig wird, heißt das, dass Wasser bis zu einer gewissen Tiefe in die Wand eindringt. Aus diesem Grund muss das Dichtsystem auf der wasserzugewandten Seite positioniert werden. Ist dies nicht möglich, sind weitere Maßnahmen, wie die Verwendung von Futterrohren oder wasserdichte Beschichtungen der Kernbohrungswandung vorzusehen.

Bei der Herstellung von Kernbohrungen für die Aussparung wird der Bewehrungsstahl durchtrennt und es kann zu Rissen kommen. In der Folge kann das eindringende Wasser das Dichtsystem umwandern. Ggf. vorhandene Risse sind zu verschließen und die Kernbohrungswandung eventuell zu beschichten. Werden wasserdurchlässige Betonwände nachträglich durch Injektionsverfahren abgedichtet, muss sichergestellt werden, dass die Leitung bzw. das Futterrohr dauerhaft in die durch Injektion hergestellte Dichtebene eingebunden wird.

Wird ein Futterrohr verwendet, muss der Ringraum zwischen Leitung und Futterrohr mit einer Ringraumdichtung (z. B. Gummipressdichtung) abgedichtet werden. Bei temperaturempfindlichen Leitungs- und Futterrohrmaterialien muss schon im Vorfeld die Reaktionstemperatur des verwendeten Injektionsmaterials beachtet werden.

Wurden die durchdringenden Bauteile ohne zusätzliche Maßnahmen direkt in die Betonwand eingegossen, mit wasserdurchlässigen Mitteln eingebaut (z. B. Bauschaum) oder das verwendete Dichtungsmaterial geht keine adhäsive Verbindung mit der Leitung ein (z. B. PE-Rohr), dann können die bestehenden Leitungen mit sogenannten Flanschplatten in geteilter Ausführung vor der Wand abgedichtet werden. Der Ringraum zwischen Leitung und der Flanschplatte wird mit einer aufklappbaren oder teilbaren Ringraumdichtung abgedichtet.

Schwarze Wanne

Nicht wasserdichte Bauwerksteile, die mit einer Hautabdichtung abgedichtet werden, bezeichnet man allgemein als Schwarze Wanne. Bei der Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser können Klebeflansche, Anschweißflansche, Manschette mit Schellen, Hauseinführungssysteme mit Dichtflansch oder Los- und Festflanschkonstruktionen eingesetzt werden. Im Lastfall bei drückendem Wasser sind Los- und Festflanschkonstruktionen einzusetzen. Bei der Wassereinwirkungsklasse W2.1-E (bis 3 m) können auch Hauseinführungssysteme mit Dichtflansch und für polymermodifizierte Dickbeschichtungen auch Klebeflansche eingesetzt werden. Wenn das nicht möglich ist, sollte im Vorfeld schon die Ausführung vertraglich mit dem Auftraggeber geregelt werden.

Eine einfache und kostengünstige Einbindung von Durchdringungen gegen nichtdrückendes Wasser ist das hohlkehlenartige Anspachteln z. B. mit polymermodifizierten Dickbeschichtung (PMBC oder FPD). Diese Ausführungsvariante ist nur zulässig, wenn an der Leitung dauer-haft keine Bewegungen zu erwarten sind. Um eine ausreichende Haftung zur Leitung zu erzielen, wird das Aufrauen (oder auch weitere Maßnahmen) der Leitung empfohlen. Aber Achtung: Dies sollte vorab mit dem Leitungsbetreiber abgestimmt werden, um Schäden zu verhindern.

Eine bessere Alternative stellen Einbausysteme mit verspannbaren Aufsetzflanschen kombiniert mit entsprechenden Dichtungsmassen dar. Die Dichtigkeit des Systems wird durch eine dauerhafte Verspannung (Anpressung) des Aufsetzflansches erreicht. Vorteil dieser Systeme ist die Montage auf bereits bestehende (ausgehärtete) Abdichtungen und der Einbau in Mauerwerk ohne zusätzliche Maßnahmen (Verfüllung von Hohlräumen oder Einbau von Futterrohren in der Wand).

Die Außenkanten der Klebeflansch-, Anschweißflansch- und Manschettenkonstruktionen sollten im Regelfall mindestens 15 cm von Bauwerkskanten, Bauwerkskehlen und der Einbauteile untereinander und mindestens 30 cm von Bauwerksfugen entfernt sein. Bei Los- und Festflanschkonstruktionen sollte der Abstand mindestens 30 cm von Bauwerkskanten, Bauwerkskehlen und der Einbauteile untereinander und mindestens 50 cm von Bauwerksfugen eingehalten werden. Sind diese Abstände nicht einhaltbar, dann können Sonderkonstruktionen eine Lösung sein, bei denen mehrere Leitungen (mit zu engem Abstand) in einer Los- und Festflanschkonstruktion eingebunden werden.

Bei nachträglich auf der Wand aufgebrachten Plattenkonstruktionen ist es wichtig, dass ein ebener Übergang (z. B. mit Mörtel) von der Wandoberfläche zur Flanschoberfläche (Klebeflansch oder Festflansch) geschaffen wird, bevor die Abdichtung aufgebracht wird.

Wird die Abdichtung gegen drückendes Wasser mit einer polymermodifizierten Dickbeschichtung (PMBC oder FPD) ausgeführt, kann diese mit einer bahnenförmigen Dichtmanschette in die Los- und Festflanschkonstruktion eingebunden werden. Eine weitere sehr praktikable und jetzt auch in der DIN 18533 geregelte Lösung ist die direkte Einbindung in die Los- und Festflanschkonstruktion mit Abstandshaltern.

Die Kontaktflächen der Los- und Festflansche sind dabei durch geeignete Maßnahmen (z. B. Besanden) in ihrer Rauigkeit derart auszuführen, dass ein Abgleiten der PMBC/FPD verhindert wird. Nach dem Austrocknen der PMBC/FPD ist durch Abstandshalter sicherzustellen, dass sich nach dem Verspannen des Losflansches ein Spalt von 4 mm (Mindesttrockenschichtdicke) zwischen Los- und Festflansch einstellt. Die Dichtheit an den Abstandshaltern ist durch geeignete Maßnahmen (z. B. O-Ringe) sicherzustellen.

Autor: Dipl.-Ing. Thomas Wagner, Leiter Vertriebsmanagement Dichtungssysteme, DOYMA GmbH & Co

Bilder: DOYMA

www.DOYMA.de


Nachgefragt

IKZ-FACHPLANER: Für eine nachträgliche Abdichtung einer Wanddurchführung muss u. a. festgestellt werden, ob es sich um drückendes oder nichtdrückendes Wasser handelt. Welche Methoden bieten sich hier an?

Thomas Wagner: Die sogenannte Ermittlung des Bemessungsgrundwasserstandes kann auf Grundlage des Merkblatt BWK-M8 des Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft , Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK) e. V. durchgeführt werden. Diese Ermittlung ist Aufgabe des Bauherren bzw. dessen Planer. Hierzu muss ein entsprechender Erkundungsaufwand ggf. sogar Messungen durchgeführt werden. Auf diesen Aufwand kann verzichtet werden, wenn der Bemessungsgrundwasserstand mit der Geländeoberkante gleichgesetzt wird (drückendes Wasser).

IKZ-FACHPLANER: Unterstützen Sie auch den Vorgang zur Feststellung der Ist-Situation? Oder ergänzend gefragt: Welche Maßnahmen bieten Sie insgesamt unterstützend Planern und Fachhandwerkern an?

Thomas Wagner: Da das Abdichtungskonzept, insbesondere in der nachträglichen Abdichtung von Bestandsgebäuden, sich an den bestehenden Gegebenheiten orientieren muss, können hier oft keine Standardlösungen zum Einsatz kommen. Wir unterstützen die Planer und Fachhandwerker im Vorfeld bei der Lösungsfindung und konstruieren ihm hierfür im Zweifelsfall auf die Gegebenheiten zugeschnittene Sonderkonstruktionen. Weiterhin unterstützen ihn unsere Service-Partner beim Th ema Aufmaß und Montage, wenn dies gewünscht ist.

IKZ-FACHPLANER: Angenommen, es wird an einer nachträglich durchgeführten Abdichtungsmaßnahme nach einer bestimmten Zeit erneut eine Undichtigkeit festgestellt. Wie sollte dann das Vorgehen sein bzw. wie bringen Sie sich in dieser Situation ein?

Thomas Wagner: In erster Linie ist die Ursache der Undichtigkeit zu ermitteln. Hierzu versuchen wir eine erste Abschätzung auf Basis von Fotos und Beschreibung geben zu können. Unser zuständiger Bezirksleiter kann, wenn notwendig, dann bei einem Vor-Ort-Termin die Ursachenermittlung unterstützen und mit den Spezialisten im Werk abstimmen. In schwierigen Fällen können dann auch die Spezialisten eine Begutachtung vor Ort durchführen. Im Nachgang wird dann gemeinsam mit dem Bauherren und Fachhandwerker ein Sanierungskonzept entwickelt.

Dipl.-Ing. Thomas Wagner, Leiter Vertriebsmanagement Dichtungssysteme, DOYMA.


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