Lieber Gast, um alle Inhalte sehen zu können, müssen Sie angemeldet sein! Jetzt registrieren oder einloggen.
StartseiteWissenNewsGEG bringt Änderungen beim Energieausweis mit sich
27. Oktober 2020
Leinfelden-Echterdingen. Die Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. November dieses Jahres bringt auch Änderungen beim Energieausweis für Gebäude mit sich. „Eine wichtige Botschaft für alle Beteiligten ist, dass es weiterhin zwei Varianten des Energieausweises gibt: Beim Bedarfsausweis wird nach der Datenaufnahme in einer Vor-Ort-Begehung der Energiebedarf der Immobilie berechnet. Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch und ist kostengünstiger – dazu werden unter anderem die Heizkostenabrechnungen ausgewertet“, erklärt Susanne Frey, Produktmanagerin bei Minol.
Nach einer Übergangsfrist für Bestandsgebäude bis 1. Mai 2021 gelten für verbrauchsbasierte Energieausweise für Wohngebäude folgende Änderungen:
Damit aus dem Primärenergieverbrauch die CO2-Emissionen abgeleitet werden können, muss der CO2-Ausstoß des Heizmediums bekannt sein. „Das ist bei Öl und Gas recht einfach, bei Nah- und Fernwärme kommt es aber darauf an, wie diese produziert wurde. Der Energiemix lässt sich durch Rechnungen oder Bescheinigungen des Energieversorgers nachweisen“, sagt Susanne Frey.
Bis zum Ablauf der Übergangsfrist dürfen Energieausweise noch nach den bisherigen Regeln der EnEV erstellt werden. Minol bietet mit der Produktvariante „Digital“ das Angebot, Energieausweise für weitere zehn Jahre zu erneuern. Ein Verbrauchsausweis für Liegenschaften mit weniger als fünf Wohneinheiten ist bereits für 53,60 Euro erhältlich.
Ausgewählte Inhalte
Leistungsgarantie
Datensicherheit