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Energiemanagementsystem befreit von Pflicht zum Energieaudit



Energiemanagementsystem befreit von Pflicht zum Energieaudit
 
 
 

16. Juli 2020

Ablauf der ersten Vier-Jahres-Frist für Energieaudits. Möglichkeit zur Freistellung von der Auditierungspflicht

Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) verpflichtet Firmen ab einer bestimmten Größe seit 2015 zu Energieaudits im Vier-Jahres-Rhythmus. Diese Pflicht entfällt, wenn ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 umgesetzt wird. Die technische Basis dafür bildet ein systematisches Energiemonitoring.

Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) formuliert Einsparziele auf europäischer Ebene. In Deutschland wird sie u. a. durch das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) umgesetzt. Dieses gilt seit 2015 in einer Neufassung. So juristisch das klingt, so konkret waren und sind die Auswirkungen für Unternehmen: Denn die Gesetzesnovelle verlangt regelmäßige Energieaudits im Vier-Jahres-Rhythmus. 2019 war es für erste Unternehmen wieder so weit.

Betroffen sind alle Firmen, die nicht als kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition gelten. Dies ist der Fall, wenn mindestens eines der drei folgenden Kriterien zutrifft :

  • die Mitarbeiterzahl beträgt mindestens 250 Personen,
  • der Jahresumsatz liegt bei mindestens 50 Mio. Euro bzw. die Jahresbilanzsumme bei mindestens 43 Mio. Euro,
  • die finanzielle Beteiligung an anderen Firmen übersteigt im Fall von Partnerunternehmen 25 % bzw. 50 % im Fall von verbundenen Unternehmen.

Nach aktuellen Schätzungen erfüllen zwischen 50 000 und 120 000 Unternehmen in Deutschland mindestens eines der drei genannten Kriterien.

Zusätzlicher Aufwand für die Unternehmen
Die Audits sollen den Unternehmen ein Instrument bieten, um ihren Energieverbrauch zu analysieren und bewusste Entscheidungen über die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen zu treffen. Das Audit kann sowohl von externen Beratern oder Dienstleistern als auch von unternehmens eigenem Personal durchgeführt werden. Das klingt erstmal sinnvoll, ist aber durchaus mit zusätzlichen Ausgaben verbunden: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) rechnet mit durchschnittlichen Kosten von 4000 Euro pro Audit bei einer Spanne von etwa 2400 bis 8000 Euro. Bei Unternehmen mit einer Vielzahl von Standorten könnte eine qualifizierte Auditierung deutlich teurer werden.

Das Energieaudit muss dabei den Anforderungen aus der DIN EN 16247-1 genügen. Diese verlangt eine Bestandsaufnahme aller eingesetzten Energieträger und Energieverbraucher inklusive Vor-Ort-Begehungen an allen Standorten. Darüber hinaus hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Februar 2019 ein neues Merkblatt für Ener gieaudits veröffentlicht. Neu ist außerdem der Leitfaden zur Erstellung von Energieauditberichten gemäß den Vorgaben der DIN EN 16247-1 und den Festlegungen des BAFA.

Freistellung von der Auditierungspflicht
Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen vor: Unternehmen, die über ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder auch ein Umweltmanagementsystem nach EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) verfügen, können von der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits freigestellt werden.

Für die Umsetzung eines Energiemanagements sind mehrere Schritte erforderlich, die von der Entwicklung einer betrieblichen Energiepolitik bis zur abschließenden Zertifizierung reichen. Dabei müssen die Maßnahmen in den Bereichen Energiebeschaffung, -versorgung und -nutzung sorgfältig aufeinander abgestimmt sein. Aus diesem Grund ist ein ganzheitlicher Ansatz notwendig, der auch das Management fordert: Der bewusste und sorgfältige Umgang mit Energie sollte für alle Mitarbeiter in den Unternehmen selbstverständlich sein.

Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Optimierung ist ein kontinuierlicher Prozess, der fortlaufend die Energieverbräuche erfasst, verschiedene Effizienzmaßnahmen entwickelt und ein passendes, durchgängiges Konzept umsetzt – von der Management- bis zur Feldebene. Essenziell ist, Energieflüsse so transparent wie möglich zu machen. So lassen sich Optimierungspotenziale identifizieren, mit denen die Energiekosten nachhaltig gesenkt werden können.


Energiemonitoring als technische Basis
Nur wenn Energiedaten in ausreichender Menge vorhanden sind und an allen relevanten Stellen erfasst werden, können die gewonnenen Erkenntnisse zu konkreten Einsparmaßnahmen führen und die Ener gieeffizienz erhöhen. Technische Lösungen wie ein softwarebasiertes Energiemonitoring sind dafür ein wichtiger Baustein. Siemens beispielsweise bietet mit der Software „Powermanager“ sowie Messgeräten aus dem „Sentron“-Portfolio ein Energiemonitoringsystem an. Das komplette Paket mit Software, Messgeräten und Schaltern wurde vom TÜV Rheinland auf Konformität zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems gemäß ISO 50 001 zertifiziert. Die Messung von elektrischen Energiedaten wie Spannungen, Strömen, Leistungen, Energiewerten und Frequenzen erfolgt in der Regel direkt über Messgeräte der „7KM PAC“-Reihe. Weitere Messdaten lassen sich über einen generischen Modbus in das Monitoringsystem einbinden. Das Monitoring der erfassten Energieströme erfolgt über die Software „Powermanager“. Sie überwacht und archiviert die von den Geräten erfassten elektrischen Kenngrößen wie Spannungen, Ströme, Leistungen, Energiewerte und Frequenzen. Dabei ist es unerheblich, ob die Daten aus einem Messgerät, aus einem kommunikationsfähigen Kompaktleistungsschalter oder aus einem vorhandenen Zähler stammen. Auf dem PC werden die Leistungsmittelwerte der überwachten Kenngrößen in Ganglinienform angezeigt und können miteinander verglichen werden. So lassen sich beispielsweise Lastgänge verschiedener Fertigungslinien oder Firmenstandorte gegenüberstellen. Ebenso werden Störungen in der Energieverteilung angezeigt, auf die sofort reagiert werden kann. Die Darstellung der Berichte ist in Form von vorinstallierten Vorlagen möglich.

Energiedaten in der Cloud
Ein nächster Schritt im betrieblichen Energie datenmanagement ist die Einbindung von Energiedaten in offene, cloudbasierte IoT(Internet of Things)-Betriebssysteme – z. B. „Mind-Sphere“ von Siemens. Über die offene IoT-Plattform lassen sich große Datenmengen verarbeiten, auswerten, miteinander vergleichen und optimieren. So lässt sich die Cloud-Anbindung z. B. über die IoT-Plattform „7KN Powercenter 3000“ von Siemens realisieren. Der Datenkollektor sammelt Daten von bis zu 32 angeschlossenen Mess- und Schutzgeräten und überträgt sie u. a. in das IoT-Betriebssystem.

Autor: Dominik Weeger, Marketing Manager für Energiemonitoringsysteme, Siemens Low voltage Products, Operating Company Smart Infrastructure

Bilder: Siemens AG

siemens.de/energiemonitoring


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