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Wesentliche oder unwesentliche Abweichung?



Wesentliche oder unwesentliche Abweichung?
 
 
 

15. Juli 2020

Brandschutz in der Haustechnik bleibt eine Herausforderung

Die Planung von vorbeugendem Brandschutz in der Haustechnik wird immer komplexer. Ursächlich hierfür sind sowohl die Vielzahl verschiedenartiger Rohrleitungen und Elektroleitungen, die es zu dämmen und abzuschotten gilt, als auch die Vielzahl ihrer Anwendungen. Zudem wird im Markt von Herstellern nicht immer einheitlich informiert.

Wer haustechnische Anlagen bei erhöhten Anforderungen an den baulichen Brandschutz gemäß geltendem Baurecht sicher planen und ausschreiben will, muss ein Viel- und Schnellleser sein. Denn er muss die Verwendbarkeitsnachweise sämtlicher vorgesehener Brandschutzsys teme gründlich studieren. Neben den nationalen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweisen sind es im engeren Sinne:

  • allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP),
  • allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) sowie
  • Zustimmungen (der obersten Bauaufsichtsbehörde) im Einzelfall.

Im weiteren Sinne sind es auch:

  • allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) bzw. auf Bauvorhaben bezogene Bauartgenehmigungen (BvBG) für die Anwendung bestimmter Bauarten sowie
  • Europäische Technische Bewertungen (ETA) mit Leistungserklärung für Bauprodukte.

Diesen Dokumenten sind produktbezogene Merkmale und Leistungsangaben zu entnehmen, deren Nachweis die Verwendung der Produkte gewährleistet.
Ist die im konkreten Bauvorhaben geplante Anwendung eines Brandschutzsystems dort beschrieben und in allen Details abgedeckt? Wenn nicht, verhindert dies unter Umständen die öffentliche, baurechtliche Abnahme. Auch privatrechtlich können sich Probleme für den Ausführenden ergeben, wenn sein Auftraggeber aufgrund einer Abweichung die Abnahme verweigert.

Gründliche Recherche empfohlen
Vor Ausschreibung und Verarbeitung müssen die Verwendbarkeitsnachweise der vorgesehenen Abschottungssysteme auch deshalb genau geprüft werden, weil viele Systeme nur innerhalb bestimmter Grenzen einsetzbar sind. Und diese Grenzen können sehr eng gefasst sein, sogar nur ein einziges Rohrleitungssystem eines Herstellers betreffen. Auch bei der Verwendung verschiedener Systeme nebeneinander sind nahezu immer zusätzliche formale und technische Anforderungen zu beachten. Zu empfehlen ist deshalb, dass Fachplaner und Ausführende auch die Verwendbarkeitsnachweise anderer Gewerke betrachten, deren Produkte in unmittelbarer Nähe eingebaut werden. So lässt sich bewerten, ob die Anwendung eines bestimmten Brandschutzsystems in der gegebenen Situation möglich ist.
Je mehr Einbauvarianten ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis für ein Brandschutzsystem umfasst, desto besser für alle. Jede abweichende Anwendung führt zu einer individuellen Nachweispflicht. Diese wird laut Bauordnungsrecht nur durch eine schlüssige technische Begründung erfüllt, die auch klaren formalen Regelungen gerecht werden muss.

Wesentliche Abweichungen vom Verwendbarkeitsnachweis
Geht es um eine nicht wesentliche Abweichung, dann können die Hersteller der verwendeten Brandschutzprodukte die geplante Anwendung technisch bewerten und Empfehlungen aussprechen. Sie leisten diese Bewertung als technische Unterstützung für den Ausführenden, der häufig nicht beurteilen kann, ob es sich um eine nicht wesentliche oder wesentliche Abweichung handelt.
Wurde bisher kein vergleichbarer Anwendungsfall geprüft, so kann ein Bauherr oder ein ausführendes Unternehmen eine gutachterliche Stellungnahme in Auftrag geben. Der Gutachter schlägt Maßnahmen vor, durch welche die geforderte Feuerwiderstandsfähigkeit zuverlässig erreicht werden kann. Dabei kann der Hersteller der Brandschutzprodukte mit seinen Kenntnissen aus zahlreichen Brandversuchen beratend unterstützen.
Im nächsten Schritt müssen vorhabenbezogene Genehmigungen der entsprechenden Ausführung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Diese kann eine Zustimmung im Einzelfall oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung erteilen.
Grundsätzlich sollten Planer und Verarbeiter stets versuchen, sowohl nicht wesentliche als auch – erst recht – wesentliche Abweichungen vom bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis eines Brandschutzsystems zu vermeiden. Zum Beispiel sollten sie darauf achten, dass Leitungen mit ausreichenden Abständen zueinander und zu anderen Bauteilen verlegt werden. Auch sollten sie Systeme ausschreiben und verarbeiten, die auf allen Leitungsarten eingesetzt werden können und für möglichst viele praxisrelevante Einbausituationen geprüft wurden.

Wesentliche und nicht wesentliche Abweichung
Weicht die geplante Anwendung eines Brandschutzsystems vom bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis ab, so muss geklärt werden, ob es sich um eine nicht wesentliche oder wesentliche Abweichung handelt. Dazu müssen alle Daten zu den im Objekt verarbeiteten Leitungen, Decken, Wänden und anderen Umgebungsbedingungen berücksichtigt werden.
Eine nicht wesentliche Abweichung ist baurechtlich abnahmefähig, sofern etwa in Bezug auf den Brandschutz der geforderte Feuerwiderstand eines Bauteils trotz der Abweichung erreicht wird. Im Falle einer wesentlichen Abweichung vom bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis ist eine Abnahme nur bei Vorliegen einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartengenehmigung der obersten Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes möglich. Diese dokumentiert die zur Kompensation der Abweichung ergriffenen zusätzlichen baulichen Maßnahmen.
Grundsätzlich ist der Ersteller einer Abschottung verpflichtet, eine Übereinstimmungserklärung seiner Leistung mit dem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis des verbauten Systems abzugeben. Eine nicht wesentliche Abweichung hat er hierbei zu dokumentieren.
Das Problem: Häufig sieht der Ersteller sich nicht in der Lage festzustellen, ob eine Abweichung nicht wesentlich oder wesentlich ist. Außerdem verlangen die abnehmenden Stellen in den meisten Fällen zusätzlich eine Bewertung durch den Systeminhaber, den Hersteller oder eine anerkannte Prüfstelle.
Die Gründe für Abweichungen können mannigfach sein. So können eine sehr individuelle Einbausituation oder der Einsatz neuartiger, bisher kaum geprüfter Rohrleitungen durch bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise noch nicht gedeckt sein. Vor allem bei Sanierungen oder Nutzungsänderungen von Gebäuden ergeben sich regelmäßig Zwänge durch die Bestandssituation. In Einzelfällen führen auch eine mangelhafte Planung oder Ausführung dazu, dass eine Abweichung festgestellt wird.

Zuverlässige Bewertung der Abweichung
Um eine Abweichung verlässlich einordnen zu können, ist zunächst zu klären, in welchen Details und in welchem Umfang die Anwendung abweicht (Rohrart, Art der Wand/Decke, Art der Befestigung der Rohrleitung, verwendete Brandschutzkomponenten, deren Abmessung und Art des Einbaus). Bei der anschließenden Bewertung kann der Interpretationsspielraum berücksichtigt werden, den der maßgebliche bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis bietet. Maßgebend für die Bewertung sind

  • die baurechtlich definierten Schutzziele sowie
  • diverse baurechtliche Konkretisierungen z. B. in der MLAR (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie),
  • die vorgegebenen Prüfkriterien gemäß Prüfnormen,
  • die sich daraus ergebenden Versagenskriterien,
  • Erfahrungen aus Brandversuchen und die daraus für das Brandschutzsystem erkennbaren Reserven.

Im besten Fall wurde die zur Diskussion stehende Anwendung des Systems bereits ähnlich geprüft und die Prüfung laut vorliegendem Prüfbericht bestanden. Im Zusammenhang mit den eigenen Produkten können die Hersteller von Brandschutzprodukten den Verarbeiter dann mit Beratung oder einer individuellen technischen Stellungnahme zu einer nicht wesentlichen Abweichung unterstützen.
Diese Stellungnahme ist allerdings nicht als verbindliche, rechtliche Einordnung zu verstehen. Diese obliegt der zuständigen Behörde.

Zusammenfassung
Planer und Ausführende sollten die Verwendbarkeitsnachweise der eingesetzten Produkte gut kennen und sich wenn möglich auch daran halten. Ist eine Umsetzung in der Praxis ohne Abweichungen nicht möglich, sollte schon im Vorfeld geklärt werden, ob durch die geplante Ausführung die gestellten Anforderungen dennoch erfüllt werden können. Diese Klärung setzt solide technische sowie Kenntnisse darüber voraus, wie eine Abnahme formal zu erreichen ist. Angesichts der vielfältigen Anforderungen an den Brandschutz bleibt der folglich entstehende Beratungsbedarf unter Planern und Installateuren allerdings sehr hoch.

Autor: Dipl.-Ing. Michael Kaffenberger-Küster, Produktmanager Haustechnik/Conlit Brandschutz bei Deutsche Rockwool

Bilder: Deutsche Rockwool

www.rockwool.de

Planungshilfen von Rockwool
Die Deutsche Rockwool GmbH & Co. KG (Gladbeck) hat mit dem „Conlit“-System umfangreiche Brandschutzlösungen für die Haustechnik im Programm. Für die Fachgerechte Planung und Montage hat das Unternehmen einige Broschüren aufgelegt:

Planungs- und Montagehelfer Rohrleitungsanlagen
Ratgeber zur Planung, Ausführung und Überprüfung von fachgerechten Rohrinstallationen für alle Planer und Verarbeiter von Gebäudeinstallationen.

Broschüre Conlit Brandschutz – Lüftungsleitungen
Bei der Planung und Ausführung von Lüftungsleitungen spielt neben den strömungs- und lüftungstechnischen Anforderungen der Brandschutz immer eine besondere Rolle.

Broschüre Conlit Brandschutz – Sprinkler- und Feuerlöschleitungen
Mit dem „Conlit“ Sprinkler-System können Sprinkler- und Feuerlöschleitungen feuerwiderstandsfähig bis F90 bekleidet werden.

Prüfzeugnisse, Datenblätter, Broschüren zum Download
bit.ly/rockwool-conlit-bs


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