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Strengere Regelungen für Soloselbstständige gefordert



Strengere Regelungen für Soloselbstständige gefordert
 
 
 

2. Juni 2020

ZDH und DGB sehen Anstieg von „wettbewerbsverzerrend agierenden Soloselbstständigen“ im Handwerk. Politik zum Handeln aufgefordert

In einer „Gemeinsamen Erklärung zur Situation von Soloselbstständigen im Handwerk“ weisen der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf eine problematische Zunahme von wettbewerbsverzerrend agierenden Soloselbstständigen im Handwerk hin. Die im ersten Quartal dieses Jahres veröffentlichte Erklärung zeigt zudem Maßnahmen auf, um diesem Trend entgegenzuwirken.

„Mit diesen Formen der Soloselbstständigkeit kommt es zu gezielten Unterbietungsstrategien, die einem fairen Leistungswettbewerb und dem Tarifgefüge schaden. Immer öfter werden auch wettbewerbsverzerrende Subunternehmerstrukturen eingerichtet. Und die zunehmende digitale Vermittlung handwerklicher Dienstleistungen über Online-Plattformen begünstigt solche Fehlentwicklungen.“ Zu diesen und weiteren Feststellungen sind der ZDH und der DGB in einer gemeinsamen Erklärung Ende Februar dieses Jahres gekommen.

Vor dem Hintergrund der Annahmen stellt sich die Frage, wie sich die Berufsgruppe der Einzelunternehmer/-innen im Handwerk in den vergangenen Jahren entwickelt hat. Nach Untersuchungen des Statistischen Bundesamtes belief sich die Zahl dieser Selbstständigen im Handwerk im Jahr 1994 noch auf 77 000, stieg im Jahr 2013 auf 256 000 an und erreichte im Jahr 2017 rund 312 000.

Während viele Handwerker bewusst diese Form der Selbstständigkeit wählen, sehen der ZDH und der DGB jedoch mit Sorge die Zunahme von solchen Erscheinungsformen, die wettbewerbsverzerrend agieren. Für die Bauwirtschaft stellen die Institutionen hier z. B. auch gravierende Verzerrungen durch in Gesellschaften Bürgerlichen Rechts (z. B. ArGe) zusammengeschlossene Soloselbstständige fest. „Missbräuchliche Formen der Soloselbstständigkeit wie diese können nicht im Interesse eines lebendigen und zukunftsfähigen Handwerks sein“, hebt Stefan Körzell, Mitglied des Bundesvorstands des DGB, hervor und erklärt weiter: „Der Gesetzgeber ist deshalb jetzt zum Handeln aufgefordert. Der gesetzliche Rahmen für Soloselbstständige muss so abgesteckt werden, dass er einen fairen Wettbewerb garantiert.“

Forderungen an die Politik
In der Erklärung, die eine gemeinsame Arbeitsgruppe des ZDH und des DGB erarbeitet hat, werden eine Reihe konkreter Maßnahmen aufgelistet, um Wettbewerbsverzerrungen durch Soloselbstständige zu minimieren. So sehen die Institutionen die Politik in der Pflicht, vor allem durch eine verpflichtende soziale Absicherung missbräuchliche Formen einzelner Selbstständiger unattraktiver zu gestalten. Die Einführung einer Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen ist dabei von zentraler Bedeutung, wobei Übergangsregelungen besondere Härten abfedern sollen. Ebenso liegen Pläne vor, alle Selbstständigen in die gesetzliche Unfallversicherung und den Arbeitsschutz zu integrieren.

Ein weiterer Ansatzpunkt liegt in der Zusammenarbeit mit dem Zoll. Durch einen geforderten Personalaufbau könne erreicht werden, Maßnahmen zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit durchzuführen und Verstöße spürbar zu sanktionieren.

Nicht zuletzt wird der Regierung empfohlen, die Regelungen zur umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes zu korrigieren. Der Grenzbetrag, bis zu dessen Summe keine Umsatzsteuer gezahlt werden muss, wurde erst zum Jahreswechsel von ursprünglich 17 500 Euro auf 22 000 Euro angehoben. Hier wird gegenüber dem Gesetzgeber plädiert, dass die Umsatzsteuergrenze als „echte“ Bagatellgrenze ausgestaltet und die Möglichkeit der jährlich einmaligen Überschreitung gestrichen werden müsse. Zudem wird gefordert, dass die Einhaltung der Voraussetzungen stärker kontrolliert werden sollte.

www.zdh.de

www.dgb.de


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