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PV-Module sinnvoll weiter betreiben



PV-Module sinnvoll weiter betreiben
 
 
 
 
 
 
 
 
 

21. Mai 2020

Photovoltaik und Post-EEG: Was ist realistisch und machbar

Die ersten, in die Jahre gekommenen Photovoltaik-(PV)-Anlagen werden ab 2021 keine Einspeisevergütung mehr erhalten. Wir zeigen auf, welche alternativen Nachnutzungsmöglichkeiten es für die sogenannten Post-EEG-Anlagen derzeit gibt und welche eher unrealistisch sind.

Anfragen von PV-Anlagenbesitzern bei Installateuren und Solarteuren dürften sich in naher Zukunft häufen. Denn es gibt einen hohen Aufklärungs- und Informationsbedarf unter PV-Anlagenbesitzern, die nach 20 Jahren Einspeisevergütung aus der Förderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fallen. Doch wie viele PV-Anlagen in welchen Leistungsbereichen werden als erste betroffen sein? Das hat ein aktuelles Kurzgutachten des Umweltbundesamts (UBA) untersucht. Hinsichtlich des Anlagenbestands zeigt sich, dass gut 62 % der Anlagenleistung, für die bis 2024 der sogenannte Weiterbetrieb beginnt, weniger als 10 kW Leistung hat. Der Anteil der Anlagen zwischen 10 und 30 kW gewinnt ab 2024 an Bedeutung, derjenige von Anlagen über 30 kW ab 2025. Die durchschnittliche Anlagengröße der Weiterbetriebsanlagen steigt laut UBA von 2021 bis 2024 von 3,9 kW auf 7,1 kW an. Bei den Anlagen, die ab kommendem Jahr aus der Förderung fallen, handelt es sich also in erster Linie um kleine Aufdach-Anlagen, deutlich unter 10 kW.

Ausbau der Eigenstromnutzung
Der Ausbau der Eigenstromnutzung ist für die ausgeförderten Anlagen die interessanteste Nachnutzungsalternative. „Wir gehen davon aus, dass ein Großteil der Anlagen, bei denen ein Verbrauch vor Ort möglich ist, zu Eigenverbrauchsanlagen umgerüstet werden. Das ist unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten die absolut beste Lösung“, sagt Felix Bräuer, Leiter Vertrieb bei Solarwatt. Ähnliches ist aus dem Hause Sonnen zu hören: „Wir gehen davon aus, dass viele Altanlagen-Betreiber ihre Einnahmen aus diesem Jahr nutzen werden, um in einen Stromspeicher zu investieren. Denn die Erträge an der Strombörse sind zukünftig gering – etwa 4 Ct/kWh“, sagt Sonnen-Sprecher Stephan Weimann. Weimann deutet damit auch an, welche Optionen es für dann noch ins Netz eingespeisten Strom gibt. Felix Bräuer ergänzt: „Der Überschuss wird dann entweder kostenneutral ins Netz gegeben oder abgeregelt. Gegebenenfalls ist es auch möglich, die überschüssige Energie zum Börsenstrompreis vergütet zu bekommen.“

Speicher-Nachrüstung kein Problem
Eine Speichernachrüstung wird für die meisten Anlagenbetreiber technisch kein Problem sein: „Alte Anlagen können mit Stromspeichern nachgerüstet werden. Der Installateur muss sich die Gegebenheiten anschauen, ob dem im Einzelfall etwas entgegensteht“, sagt Senec-Sprecher Stefan Dietrich. „Unser DC-generatorgekoppelter Speicher „MyReserve“ wird beispielsweise einfach in den String zwischen Solarmodulen und Bestandswechselrichter geschaltet. So benötigen die Anlagenbetreiber keinen zusätzlichen Batteriewechselrichter. Der Speicher muss nur beim Netzbetreiber und im Markstammdatenregister gemeldet werden“, erläutert Felix Bräuer.
In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, die Generator-Kapazität ggf. zu erweitern. „Da die älteren Anlagen, die als erste aus der EEG-Vergütung fallen, in der Regel eher klein sind, ist eine Erweiterung durchaus sinnvoll, wenn genügend Platz auf dem Dach vorhanden ist. Voraussetzung ist natürlich, dass der Eigenverbrauch durch einen Stromspeicher deutlich gesteigert wird und eine Vermarktung des Überschussstroms gesichert ist“, empfiehlt Stefan Dietrich.

Direktvermarktung
Der Strom kann auch weiter ins Netz eingespeist werden, wenn es dafür einen Direktvermarkter gibt bzw. jemanden, der den Strom kauft (siehe Infokasten „Juristische Fallstricke“). Klassische Direktvermarktung in Eigenregie ist keine Option, denn sie ist für einen einzelnen kleinen Anlagenbesitzer zu teuer. Aber es gibt Möglichkeiten, zum Beispiel über Blockchains im Zuge der Digitalisierung: Es bilden sich Energie-Gemeinschaften, die untereinander „Energy-Sharing“ betreiben. Ein Beispiel dafür ist Stromdao. Der Ansatz des jungen Unternehmens aus Mauer bei Heidelberg ist folgender: „Die Post-EEG-Anlagen sind in der Umgebung akzeptiert und auf einem technischen Stand, dass der Weiterbetrieb dem Rückbau aufgrund eines Entsorgungsfiaskos vorzuziehen ist. Wenn sich lokal eine Community bildet, die den Strom aus dieser Post-EEG-Anlage primär bezieht, sodass eine regionale Abnahmegarantie gegeben ist, muss der eingespeiste Strom nicht über die Börse gehandelt werden. Durch die Digitalisierung lässt sich dies transparent abbilden und umsetzen“, skizziert Rebekka Mutschler, COO bei Stromdao.

Die Startloch-Option: Privatwirtschaftliche Förderung
Der Grüner Strom Label e. V. und seine Trägerverbände wollen den Weiterbetrieb bestimmter Anlagen nach Ende ihrer Förderung unterstützen. Dazu hat der Verein ein Positionspapier veröffentlicht, das die Kernpunkte der geplanten Förderung beschreibt.

Hintergrund: Der Verein zertifiziert grüne Energieprodukte und vergibt zu diesem Zweck zwei Gütesiegel: Das Grüner Strom-Label für Ökostrom mit Mehrwert und das Grünes Gas-Label für umweltverträgliches Biogas. Hinter dem Verein stehen gemeinnützige Umwelt- und Verbraucherverbände sowie Friedensorganisationen, u. a. Nabu, BUND, Eurosolar und die Verbraucher Initiative.
Energieanbieter, die ein Ökostromprodukt mit dem Grüner Strom Label zertifizieren lassen, verpflichten sich, einen festen Betrag je kWh Ökostrom binnen zwei Jahren in Energiewende-Projekte zu investieren. So werden unter anderem Photovoltaik-Anlagen, Windenergieanlagen sowie Energieeffizienz-, E-Mobilitätsoder Bildungsmaßnahmen gefördert. Vor der Projektrealisierung werden sowohl ökologische als auch ökonomische Kriterien überprüft. Diese Kriterien können nun auch auf Post-EEG-Anlagen angewendet werden.
Die Förderung einer Post-EEG-Anlage kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen, zum Beispiel durch die Förderung des Strombezugs aus solchen, den Kauf von Post-EEG-Anlagen oder sonstige Maßnahmen, die für den Weiterbetrieb notwendig oder förderlich sind. „Der Grüner Strom Label e. V. will seine Förderregularien für Post-EEG-Anlagen öffnen. Damit könnten Anlagenbetreiber eine Perspektive erhalten, wenn ein Repowering nicht möglich ist, die Anlage keine (ausreichend wirtschaftliche) Fortführungsoption hat, aber aus Energiewendesicht weiterhin sinnvoll ist. Bei Solaranlagen könnten kleinere Anlagen betroffen sein, die für Direktvermarkter eventuell nicht attraktiv genug sind“, erläutert Label-Geschäftsführer Daniel Craffonara. „Einen konkreten Zuschussbetrag können wir erst festlegen, wenn wir bestimmte Parameter einer Anlage kennen – zum Beispiel den Ertrag, den Eigenverbrauch oder den Börsenstrompreis zu einem bestimmten Zeitpunkt. Es geht uns bei Post-EEG-Anlagen nicht um eine dauerhafte Förderung. Sondern wir wollen es den Energieanbietern ermöglichen, für einen begrenzten Zeitraum nach Auslaufen der EEG-Förderung Finanzierungsengpässe zu überbrücken, um die Anlagen am Netz zu halten.“

Juristische Fallstricke
Zwar werden auch ausgeförderte EEG-Anlagen weiter privilegiert sein, d. h., dass sie ihren Strom grundsätzlich weiter ins Netz einspeisen dürfen. Das dürfen sie aber nur, wenn sie über einen neuen Abnahmevertrag verfügen, also einen oder mehrere Kunden haben, die ihnen den Strom nun abnehmen. Wer keinen hat, speist seinen Strom wild ins Netz ein und der Netzbetreiber kann und wird dann eine solche Anlage abklemmen. Ein anderer Punkt ist, dass die ausgeförderten Anlagen ihr Privileg der EEG-Umlagebefreiung verlieren. Sie müssen, nach gesetzlichem Stand derzeit, dann die reduzierte EEG-Umlage (40 %) auf ihren selbst erzeugten Strom zahlen. Zwar haben die Post-EEG-Anlagenbetreiber gute Aussichten, auch weiter von der EEG-Umlage befreit zu sein, da die neue EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2018) sie als Diskriminierung ansieht. Aber bis die Theorie in nationales Recht umgesetzt ist, wird wohl noch einige Zeit vergehen.

(Noch) praktisch ausgeschlossene Option: Mieterstrom
Keine Option bzw. eine praktisch noch ausgeschlossene Option ist das Thema Mieterstrom. „Ein Weiterbetrieb alter PV-Anlagen im Mieterstrom kann bei Anlagen ab 20 kW sinnvoll sein. Allerdings ist das eine starke Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, da die Infrastruktur, sprich ein neues Messkonzept und neue bzw. weitere Stromzähler an den Verbrauchs- und Erzeugungseinheiten zu berücksichtigen sind. Das verursacht zum Teil hohe Kosten. Auch hängt die Umsetzung vom Zustand der PV-Anlage ab“, sagt Florian Henle, Geschäftsführer des Mieterstrom-Projektentwicklers Polarstern.
Tim Loppe, Sprecher beim Ökostromanbieter Naturstrom, wird da noch deutlicher: „Auch wenn es nur um die Belieferung des Nachbars mit ein paar Hundert kWh geht: Jeder Mieterstromlieferant wird nach aktueller Gesetzeslage zum Energieversorger mit allen Melde- und sons tigen Pflichten. Solarstrom aus kleinen Post-EEG-Anlagen unter Nachbarn weiterzuverkaufen ist aus diesem Grund de facto ausgeschlossen. Und einen spezialisierten Dienstleister einzuschalten, der sich als lokaler Mieterstromversorger um alles kümmert, wird sich, wenn überhaupt, erst bei Mehrparteienhäusern rechnen.“

Module weiter betreiben
PV-Anlagen, die aus der Förderung fallen, sollten nach der Förderung weiter betrieben statt abgebaut oder repowert zu werden. Oftmals haben die Module auch nach 20 Jahren noch eine Leistung von rund 80 %. Sie abzubauen macht auch aus finanziellen Gründen keinen Sinn. „Die Modulpreise sind in den vergangenen Jahren so stark gesunken, dass man für die alten Module maximal einen kleinen Obolus bekommen würde. Bei uns werden alle Solarmodule kostenneutral entsorgt und in ihre Bestandteile zerlegt und recycelt. Die Unterkonstruktion der Anlage kann gegebenenfalls für eine neue Anlage weiterverwendet werden oder beim Wertstoffhof zu Geld gemacht werden. Der Abbau einer typischen Hausanlage dauert mit zwei bis drei Handwerkern maximal einen Tag“, berichtet Felix Bräuer von Solarwatt. „Wir sind kein Installationsbetrieb und bieten daher auch keinen Abbau von Anlagen an“, sagt Stefan Dietrich, Sprecher bei Senec. „Allerdings stellt sich die Frage, warum eine funktionierende Anlage, die noch jahrelang Strom liefern kann, abgebaut werden sollte.“ Sonnen-Sprecher Stephan Weimann sieht das genauso: „Im Englischen sagt man: ‚If it’s not broke, don’t fix it!’“.

Autor: Dittmar Koop, Journalist für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz


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