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Wohnraumlüftung nach neuer Norm



Wohnraumlüftung nach neuer Norm
 
 
 
 
 

27. März 2020

Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Instandhaltung von Wohnungslüftungssystemen nach Neufassung von DIN 1946-6

Zum Jahreswechsel 2019/2020 ist die DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung“ in Neufassung erscheinen. Damit wurde eine umfassende Überarbeitung der Normung im Bereich Wohnungslüftung umgesetzt.

Die DIN 1946-6 hat sich trotz anfänglicher Kritik am Markt mittlerweile etabliert. Nach rund acht Jahren, seit der letzten Fassung, war es an der Zeit, die Norm auf Basis der bisherigen Erfahrungen zu überarbeiten. Das Ziel war keine grundsätzliche Neugestaltung, sondern eine Anpassung an die aktuellen Bau- und Produktentwicklungen. Der Entwurf der Norm ist dann im Januar 2018 erschienen und wurde von der Fachwelt umfangreich kommentiert. Das Ergebnis hatte zur Folge, dass auch die DIN 18017-3 „Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster – Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren“ inhaltlich auf die neuen Randbedingungen angepasst werden musste. Der Erscheinungstermin der Norm ist hier für das 1. Quartal 2020 vorgesehen.

Änderungen in der DIN 1946-6
Die DIN 1946-6 wurde neu strukturiert, sodass nun in den jeweiligen Abschnitten:

  • Lüftungskonzept (Abschnitte 4, 5 und 6),
  • freie Lüftung (Abschnitt 7),
  • ventilatorgestützte Lüftung (Abschnitt 8) und
  • der neue Abschnitt kombinierte Lüftungssysteme (Abschnitt 9),

alle wesentlichen Aspekte dieser Systeme zusammengefasst sind und der Nutzer der Norm, die wichtigsten Aspekte für sein System zusammen in einem Abschnitt findet.

Anwendungsbereich
Das Regelwerk gilt für die freie und ventilatorgestützte Lüftung von Wohnungen und ähnlichen Nutzungseinrichtungen, die überwiegend dem Wohnzweck dienen. Auslegungsgröße ist der Außenluftvolumenstrom, der in Abhängigkeit der Fläche oder der Raumnutzung bereitgestellt wird und je nach gewähltem Lüftungssystem ganz oder teilweise nutzer­unabhängig sichergestellt werden muss (Bild 1).
Beginnend im Teil „Lüftungskonzept“ liefert die Norm ein einfaches Hilfsmittel, mit dem der rechnerische Nachweis für den „zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel“ (EnEV §6) im dichten Wohngebäude geliefert werden kann. Kriterium hierbei ist der Mindestluftwechsel für den Feuchteschutz, der nutzerunabhängig erbracht werden muss.
An dieser Stelle wurde von einzelnen Interessensgruppen Kritik geäußert, da man der Meinung war, dass die Lüftung zum Feuchteschutz von den Nutzern selbst sichergestellt werden kann und die in der Norm gestellten Anforderungen zu weitreichend seien. An dieser Stelle ist anzumerken, dass die DIN 1946-6 nicht gesetzlich verbindlich angewendet werden muss. Der planerisch Tätige kann im Rahmen seiner Verantwortung auch andere Verfahren zum Nachweis der Anforderungen aus § 6 der EnEV (Energieeinsparverordnung) wählen. So gibt es EN Normen oder auch Simulationstools, die einen entsprechenden Nachweis liefern können.
Der Normenausschuss war und ist der Meinung, dass die alleinige Behauptung, dass der Luftwechsel über manuelles Fens­teröffnen sichergestellt werden kann, nicht ausreichend für den Nachweis einer funktionierenden Wohneinheit ist [1]. Dies gilt insbesondere im vermieteten Bereich, in dem der Nutzer eventuell weniger Verantwortung gegenüber der Wohnung zeigt.
In Abhängigkeit der infolge des Lüftungskonzeptes ausgewählten Lüftungssysteme muss dann der Anteil der Lüftung nutzerunabhängig erbracht werden. Bild 2 verdeutlicht diese Zusammenhänge. Ziel ist immer die Auslegung nach Außenluftvolumenstrom zur Sicherstellung einer ausreichenden/guten Raumluftqualität. So ergeben sich folgende Anforderungen:

  • Die Fensterlüftung muss mindestens die Feuchteschutzlüftung nutzer­unabhängig erbringen.
  • Eine Schachtlüftung muss mindestens die reduzierte Lüftung und die
  • ventilatorgestützte Lüftung mindes­tens die Nennlüftung erbringen.
  • Bei kombinierten Systemen ergeben sich diese Anteile je nach Kombination.
  • Die Intensivlüftung kann dann über manuelles Fensteröffnen oder über die Lüftungsanlage erfolgen.

Im Folgenden werden ausgewählte Neuerung bei ventilatorgestützten Lüftungs­sys­temen vorgestellt.

Hygienische Anforderungen
In Zusammenarbeit mit dem VDI wurde nun erstmalig sichergestellt, dass die hygienischen Anforderungen an Wohnungslüftungssysteme
widerspruchsfrei zwischen DIN 1946-6 und VDI-Richtlinie 6022 geregelt sind. Grundsätzlich werden in der DIN 1946-6 die Hygieneanforderungen (H) empfohlen und damit sind die planerischen, baulichen und betrieblichen Anforderungen gleich bzw. verweist die VDI 6022 auf die DIN 1946-6. Tritt jedoch in Wohnungslüftungsanlagen ein begründeter Verdacht auf mikrobiologische Hygienemängel auf, dann wird umgekehrt in der DIN 1946-6 auf die Verfahren der VDI-Richtlinie 6022 verwiesen.

Filterung und Außenluftqualität
Die Filterung der Außenluft wurde auf das aktuelle Klassifizierungssystem nach DIN EN ISO 16890 umgestellt (Tabelle 1). Diese Verfahrensweise erlaubt eine zielgerichtete Auslegung von Filtern nach der gewünschten Zuluftqualität. Damit nicht jeder Einzelfall individuell ausgelegt werden muss, wurden Vorgaben für die Filterklassen gemacht. Darüber hinaus können nach Norm aber auch Anlagen vorgesehen werden, die die bauaufsichtlichen (hygienischen) Mindestanforderungen an Wohnungslüftungsanlagen erfüllen (Anlagen mit Grundanforderung oder Systeme, bei denen eine Filterung nicht praxistauglich umgesetzt werden kann).

Wärmedämmung von Luftleitungen
Zum Schutz vor Wärmeverlusten muss gemäß der EnEV die Wärmedämmung vielfältige Randbedingungen erfüllen. So ist u. a. der Platzbedarf bei der Sanierung zu berücksichtigen und das Verfahren sollte in der Umsetzung leicht umsetzbar sein. Aus diesem Grund gibt es drei Optionen, die individuell gewählt werden können (Tabelle 2).
Eine Bewertung der Energieverluste ist im Regelwerk nicht enthalten. Diese ist je nach Ausführung mit den energetischen Bewertungsverfahren nach EnEV bzw. dem GEG (Gebäude-Energie-Gesetz) durchzuführen.

Anordnung der Außenund Fortluftdurchlässe
Vielfach gab es Diskussionen über die bisherigen Festlegungen zur Vermeidung von Kurzschlussströmungen und Ansaugung von Fremdstoffen. Die Festlegungen in der aktuellen Norm erfolgten in Analogie mit der schweizerischen Norm. So ist zu beachten, dass

  • eine Ansaugung direkt über Erdgleiche sowie in engen Gruben und Schächten (z. B. Lichtschächten) nicht zulässig ist und
  • die Mindesthöhe der Ansaugung über Erdgleiche 0,7 m betragen und die Fortluft vorzugsweise über Dach geführt werden sollte.

Eine Fortluftabführung an der Fassade ist zulässig, wenn:

  • geeignete Kombigitter für den gemeinsamen Außen- und Fortluftbetrieb eingesetzt werden,
  • Einzelraumlüftungsgeräte eingesetzt werden, deren Fortluftübertragung nach DIN EN 13141-8 gemessen und dokumentiert wurde, oder
  • die Mindestabstände zwischen Außenluftansaugung und Fortluft nach Bild 3 eingehalten werden,
  • ein individueller Nachweis, der gegenseitige Beeinflussung ausschließt, geführt wird.

Ebenso sind die Abstände nach Bild 3 einzuhalten, wenn ein individueller Nachweis der gegenseitigen Beeinflussung nicht gegeben werden kann.

„Forum für Wohnungslüftung“ erstmals auf der SHK Essen
Das „Forum für Wohnungslüftung“ findet erstmals auf der SHK Essen statt. In Halle 2 bietet es Besuchern neben einem Auszug an Informationen über die am Markt befindlichen Technologien ein täglich stattfindendes Vortragsprogramm (von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr). Die Themen befassen sich u. a. mit den Marktpotenzialen von Wohnungslüftungssystemen, mit rechtlichen und normativen Herausforderungen, sowie Installationsbeispielen aus der Praxis für Neu- und Altbau. Im Anschluss stehen die Experten den Besuchern für Fragen zur Verfügung. Veranstaltet wird das Forum gemeinsam vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie BDH, dem Fachverband Gebäude-Klima FGK und dem Fachverband SHK NRW.

Literatur:
[1] FGK-STATUS-REPORT 30: Richtiges Lüften in Haus und Wohnung; Beschreibung technischer Maßnahmen, die auch bei dichter Gebäude-Bauweise einen ausreichenden Luftwechsel gewährleisten (in Zusammenarbeit mit RA Joachim Garbe-Emden, Schlawien-Naab-Partnerschaft)

Autor: Claus Händel, Fachverband Gebäude-Klima

Bilder: Fachverband Gebäude-Klima

www.fgk.de


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