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StartseiteWissenNewsZuschüsse für die Reduzierung von Barrieren im Wohnumfeld
4. März 2020
Der Bund hat die KfW-Fördermittel für das Jahr 2020 kräftig aufgestockt: Von 75 auf 100 Mio. Euro. Vor allem Badsanierer profitieren
Rückenwind fürs Sanierungsgeschäft. Der Bund hat die Fördermittel für Maßnahmen zur Reduzierung von Wohnraum-Barrieren für dieses Jahr auf 100 Mio. Euro erhöht. 2019 standen dafür 75 Mio. Euro bereit, doch die Mittel waren bereits deutlich vor dem Jahreswechsel ausgeschöpft. Nun sind die Töpfe wieder voll. Die Zuschüsse können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
Rückblick: Seit 2009 wurden bereits knapp 410 000 Wohneinheiten mithilfe der KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen“ (Programmnummer 455-B) angepasst bzw. umgebaut. Das Programm deckt ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung von Barrieren ab. Etwa Badumbauten zur Schaffung bodengleicher Duschplatze, den Abbau von Barrieren bei Haus- und Wohnungseingängen, den Einbau von Aufzugsanlagen, Treppenliften und Rampen oder den Einbau von Assistenzsystemen. Im vergangenen Jahr wurden 63 000 Wohneinheiten gefördert, dann war der Fördertopf leer. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat entsprechend reagiert und für 2020 die Mittel deutlich erhöht. 2020 stehen 100 Mio. Euro bereit. Damit dürfte die Zahl der geförderten Wohneinheiten merklich steigen.
Was und wie gefördert wird
Für einzelne Maßnahmen
wie der Schaffung einer bodengleichen Dusche vergibt die KfW Zuschüsse
in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 5000 Euro). Wer sein
Haus umfänglich saniert und zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut,
bekommt sogar 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6250 Euro)
erstattet. Anträge können von privaten Bauherren und Mietern gestellt
werden. Die Mindestinvestition beträgt 2000 Euro.
Wichtig: Der Förderantrag ist immer vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/info-zuschussportal)
online zu stellen. Planungs- und Beratungsleistungen sowie der
Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gelten nicht als
Vorhabensbeginn und sind also im Vorfeld möglich. Die Förderzusage wird
dem Vernehmen nach in der Regel innerhalb eines Tages erteilt.
Ein Blick auf das Badezimmer
Für das SHK-Handwerk
ist vor allem der Bereich „Badumbau / Maßnahmen an Sanitärräumen“
interessant. Er ist dem Förderbereich 5 zugeordnet und beinhaltet
folgende förderfähige Maßnahmen:
Anpassung des Raumzuschnitts
Sanitärräume müssen mindestens 1,80 m x 2,20 m groß sein. Zusätzlich müssen Bewegungsflächen eingehalten werden:
Die
Räume müssen Innentüren haben, die schiebbar sind oder nach außen
aufschlagen und von außen entriegelbar sind. Vorzusehen sind außerdem
Vorkehrungen zur späteren Nachrüstung mit Sicherheitssystemen.
Schaffung bodengleicher Duschplätze einschließlich Dusch(-klapp)sitze
Duschplätze
müssen bodengleich ausgeführt werden. Ist dies baustrukturell nicht
möglich, darf das Niveau zum angrenzenden Bodenbereich um nicht mehr als
20 mm abgesenkt sein. Übergänge sollten vorzugsweise als geneigte
Fläche ausgebildet und mit rutschfesten oder rutschhemmenden
Bodenbelägen versehen sein.
Modernisierung von Sanitärobjekten
Förderfähig sind außerdem Produkte
und Nebenarbeiten wie Trennwände bei Einbau bodengleicher Duschen,
bedienungsfreundliche Armaturen, rutschfeste Fliesen, Beleuchtung oder
Be- und Entlüftung sowie alle notwendigen Folgearbeiten (Maler, Putz,
Estrich, Fliesen, Elektro).
Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
In
diesem Zusammenhang darf auch ein Blick auf den Förderbereich 6
„Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag“ nicht fehlen.
Dabei geht es um den Einbau oder die Erweiterung von baugebundenen
Altersgerechten Assistenzsystemen („Ambient Assisted Living“ – AAL)
oder Smart-Home-Anwendungen. Als förderfähig führt die KfW auf (Auszug):
Nicht förderfähig sind digitale Geräte der Unterhaltungselektronik wie Smartphones oder Tablets.
Merkblatt „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“
Eine
Übersicht zu allen förderfähigen Maßnahmen und die jeweiligen
technischen Mindestanforderungen gibt das KfW-Merkblatt
„Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“. Es kann auf der Website
www.kfw.de/455-b abgerufen werden. Dort gibt es viele weitere
Informationen zum Thema.
Wissenswertes zur KfW-Förderung „Altersgerecht Umbauen“ (455-B)
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind alle Kosten, die mit der Durchführung der Maßnahmen entstehen.
Besonderheiten beim Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“
Für Umbaumaßnahmen zum „Standard Altersgerechtes Haus“ ist ein Sachverständiger verpflichtend zu beauftragen. Er berät bei der Planung, begleitet die Baumaßnahmen, dokumentiert das Vorhaben, bestätigt die Einhaltung der Anforderungen und erbringt den Nachweis des „Standards Altersgerechtes Haus“.
Sachverständige sind nach Landesrecht Bauvorlageberechtigte, insbesondere Architekten (www.bak.de) und Bauingenieure (www.bingk.de).
Kombination mit anderen Fördermaßnahmen
Die
Zuschussförderung aus dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ ist unter
anderem mit Zuschüssen und Darlehen aus dem Programm „Energieeffizient
Sanieren“ der KfW kombinierbar. Nicht kombinierbar ist die Förderung
hingegen mit der Darlehensvariante des Programms „Altersgerecht Umbauen“
(Programmnummer 159), mit dem sogenannten Wohnriester, mit einer
Förderung der Pflegeversicherung und der Steuerermäßigung für
Handwerkerleistungen.
Ratgeber: Das moderne Bad: Komfortabel, Sicher, Barrierefrei
Auf
40 Seiten liefert ein Ratgeber der Aktion Barrierefreies Bad einen
detaillierten Überblick, was bei der Planung eines generationengerechten
Badezimmers zu beachten ist. Ein wichtiges Ziel: sich möglichst viel
Komfort, Sicherheit und Bewegungsfreiheit zwischen Waschplatz, WC und
Dusche zu gönnen. Zudem unterstützt der Ratgeber Sanitärhandwerker,
Großhandelsmitarbeiter sowie Planer und Architekten bei der
individuellen Kundenberatung. Die Aufteilung in allgemeine und
spezifische Informationen (nach DIN) ermöglicht eine selektive Nutzung
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