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Kennzeichnungspflicht nicht außer Acht lassen



Kennzeichnungspflicht nicht außer Acht lassen
 
 
 
 
 

27. Februar 2020

Rohrleitungskennzeichnung – was zu beachten ist

Zahlreiche Regelwerke fordern die Kennzeichnung von Rohrleitungen. Die Anforderungen reichen dabei weit: von der farblichen Kennzeichnung über die Bezeichnung des Inhaltsstoffs bis hin zur Darstellung der Fließrichtung. Bei den Ausschreibungen der Leistungen zum Bauvorhaben bzw. im Rahmen der Bauleitung müssen diese Punkte mitunter berücksichtigt werden. Welche Kriterien es insbesondere nach der Arbeitsstättenrichtlinie zu beachten gilt, zeigt der Beitrag auf.

Je nach Einsatzort und Inhaltsstoff müssen Rohrleitungen gekennzeichnet werden. So fordert z. B. die ASR A1.3 „Technische Regeln für Arbeitsstätten – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, dass Leitungen, in denen nach TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ (Punkt 4.5.3) Gefahrstoffe bzw. gefährliche Stoffe, nach ihrem Durchflussstoff zu kennzeichnen sind. Wenn auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung eine Kennzeichnung von Rohrleitungen notwendig ist, müssen diese ebenfalls entsprechend gekennzeichnet werden. In der Industrie ist dies häufiger der Fall, da hier öfter mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, als in anderen Arbeitsstätten.
Durch die Kennzeichnung muss auf den ersten Blick erkennbar sein, was sich in den Rohrleitungen befindet, in welche Richtung es fließt und welche Gefahren möglicherweise vorliegen. Mit einer Kennzeichnung wird somit Unfällen und gesundheitlichen Schäden vorgebeugt. Eine Rohrleitungskennzeichnung empfiehlt sich allerdings auch dort, wo keine Kennzeichnungspflicht besteht – besonders im Hinblick auf größere Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen. Denn spätestens bei Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten helfen die Kennzeichnungen für einen schnelleren Arbeitsablauf und um Arbeitsunfälle zu verhindern.

Durchflussstoff und Warnzeichen
Mit Rohrleitungskennzeichnungen in Form von Schildern oder Etiketten, zum Aufkleben auf das Rohr, wird die Kennzeichnungspflicht erfüllt. Die Kennzeichnung hat zum einen gemäß den Regelungen der technischen Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere der TRGS 201, zu erfolgen. Zum anderen macht die DIN 2403 „Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff“ Vorgaben zur Gestaltung und Größe für nichterdverlegte Rohrleitungen. Die TRGS 201 verweist auf die DIN 2403 und greift das darin vorgegebene Farbsystem für die Rohrleitungskennzeichnung auf, das es zu beachten gilt. Diesem System sollte auch bei der Rohrleitungskennzeichnung im privaten Umfeld gefolgt werden (Tabelle 1).

Wie muss gekennzeichnet werden?
Die Kennzeichnung von Rohrleitungen sollte in regelmäßigen Abständen von maximal 10 m und bei Leitungsveränderungen/-eingriffspunkten erfolgen, das heißt, am Anfang und am Ende der Leitung, bei Abzweigungen und Armaturen sowie bei Wanddurchführungen. Die Gruppen- sowie die Zusatzfarbe des Durchflussstoffes bilden die Basis der Rohrleitungskennzeichnung. Werden Kennzahlen oder Kurzzeichen verwendet, müssen entsprechende Erläuterungen dazu an betriebswichtigen Punkten ausgehängt bzw. ausgelegt werden. Des Weiteren muss die Durchflussrichtung mit einem Pfeil gekennzeichnet werden. Wechselt diese, so bedarf es eines Pfeils in beiden Richtungen. Bei Gefahrstoffen ist zusätzlich das entsprechende Gefahrenpiktogramm nach CLP-/GHS-Verordnung anzugeben (Bild 1). Die Gefahrenpiktogramme sind nach DIN 2403 auf der entgegengesetzten Seite des Durchflussrichtungspfeils (am Pfeilbeginn) zu ergänzen (Bild 2).
Die Produkte zur Kennzeichnung sind nach dem Regelwerk in ihrer Art nicht definiert. Kevin Sievers, Produktmanager bei dem Kennzeichenhersteller Kroschke, empfiehlt die Kennzeichnung mit Rohrleitungsbändern (Bild 3) und Etiketten aus selbstklebender, widerstandsfähiger Folie. „Diese hält Temperaturen von bis zu 150 °C stand und ist durch den speziellen Oberflächenschutz chemikalienresistent und witterungsbeständig. Sie erfüllt damit die Anforderungen der DIN 2403, dass Kennzeichnungen widerstandsfähig gegen Umwelteinflüsse sein müssen“, erklärt Sievers. Etiketten eignen sich zudem speziell bei geringem Durchmesser der Rohrleitung oder auch bei geringem Platzangebot. Rohrleitungsbänder bieten den Vorteil der Rundum-Kennzeichnung, sodass der Durchflussstoff von allen Seiten dauerhaft gut les- und erkennbar ist.

Bilder: Kroschke

www.kroschke.com


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