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StartseiteWissenNewsKennzeichnungspflicht nicht außer Acht lassen
27. Februar 2020
Rohrleitungskennzeichnung – was zu beachten ist
Zahlreiche Regelwerke fordern die Kennzeichnung von Rohrleitungen. Die Anforderungen reichen dabei weit: von der farblichen Kennzeichnung über die Bezeichnung des Inhaltsstoffs bis hin zur Darstellung der Fließrichtung. Bei den Ausschreibungen der Leistungen zum Bauvorhaben bzw. im Rahmen der Bauleitung müssen diese Punkte mitunter berücksichtigt werden. Welche Kriterien es insbesondere nach der Arbeitsstättenrichtlinie zu beachten gilt, zeigt der Beitrag auf.
Je nach Einsatzort und Inhaltsstoff müssen Rohrleitungen
gekennzeichnet werden. So fordert z. B. die ASR A1.3 „Technische Regeln
für Arbeitsstätten – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“,
dass Leitungen, in denen nach TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ (Punkt 4.5.3) Gefahrstoffe bzw.
gefährliche Stoffe, nach ihrem Durchflussstoff zu kennzeichnen sind.
Wenn auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung eine Kennzeichnung von
Rohrleitungen notwendig ist, müssen diese ebenfalls entsprechend
gekennzeichnet werden. In der Industrie ist dies häufiger der Fall, da
hier öfter mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, als in anderen
Arbeitsstätten.
Durch die Kennzeichnung muss auf den ersten Blick
erkennbar sein, was sich in den Rohrleitungen befindet, in welche
Richtung es fließt und welche Gefahren möglicherweise vorliegen. Mit
einer Kennzeichnung wird somit Unfällen und gesundheitlichen Schäden
vorgebeugt. Eine Rohrleitungskennzeichnung empfiehlt sich allerdings
auch dort, wo keine Kennzeichnungspflicht besteht – besonders im
Hinblick auf größere Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen.
Denn spätestens bei Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten helfen die
Kennzeichnungen für einen schnelleren Arbeitsablauf und um
Arbeitsunfälle zu verhindern.
Durchflussstoff und Warnzeichen
Mit
Rohrleitungskennzeichnungen in Form von Schildern oder Etiketten, zum
Aufkleben auf das Rohr, wird die Kennzeichnungspflicht erfüllt. Die
Kennzeichnung hat zum einen gemäß den Regelungen der technischen Regeln
für Gefahrstoffe, insbesondere der TRGS 201, zu erfolgen. Zum anderen
macht die DIN 2403 „Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem
Durchflussstoff“ Vorgaben zur Gestaltung und Größe für nichterdverlegte
Rohrleitungen. Die TRGS 201 verweist auf die DIN 2403 und greift das
darin vorgegebene Farbsystem für die Rohrleitungskennzeichnung auf, das
es zu beachten gilt. Diesem System sollte auch bei der
Rohrleitungskennzeichnung im privaten Umfeld gefolgt werden (Tabelle 1).
Wie muss gekennzeichnet werden?
Die Kennzeichnung
von Rohrleitungen sollte in regelmäßigen Abständen von maximal 10 m und
bei Leitungsveränderungen/-eingriffspunkten erfolgen, das heißt, am
Anfang und am Ende der Leitung, bei Abzweigungen und Armaturen sowie bei
Wanddurchführungen. Die Gruppen- sowie die Zusatzfarbe des
Durchflussstoffes bilden die Basis der Rohrleitungskennzeichnung. Werden
Kennzahlen oder Kurzzeichen verwendet, müssen entsprechende
Erläuterungen dazu an betriebswichtigen Punkten ausgehängt bzw.
ausgelegt werden. Des Weiteren muss die Durchflussrichtung mit einem
Pfeil gekennzeichnet werden. Wechselt diese, so bedarf es eines Pfeils
in beiden Richtungen. Bei Gefahrstoffen ist zusätzlich das entsprechende
Gefahrenpiktogramm nach CLP-/GHS-Verordnung anzugeben (Bild 1). Die
Gefahrenpiktogramme sind nach DIN 2403 auf der entgegengesetzten Seite
des Durchflussrichtungspfeils (am Pfeilbeginn) zu ergänzen (Bild 2).
Die
Produkte zur Kennzeichnung sind nach dem Regelwerk in ihrer Art nicht
definiert. Kevin Sievers, Produktmanager bei dem Kennzeichenhersteller
Kroschke, empfiehlt die Kennzeichnung mit Rohrleitungsbändern (Bild 3)
und Etiketten aus selbstklebender, widerstandsfähiger Folie. „Diese hält
Temperaturen von bis zu 150 °C stand und ist durch den speziellen
Oberflächenschutz chemikalienresistent und witterungsbeständig. Sie
erfüllt damit die Anforderungen der DIN 2403, dass Kennzeichnungen
widerstandsfähig gegen Umwelteinflüsse sein müssen“, erklärt Sievers.
Etiketten eignen sich zudem speziell bei geringem Durchmesser der
Rohrleitung oder auch bei geringem Platzangebot. Rohrleitungsbänder
bieten den Vorteil der Rundum-Kennzeichnung, sodass der Durchflussstoff
von allen Seiten dauerhaft gut les- und erkennbar ist.
Bilder: Kroschke
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