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Haushaltszähler oder Heizstromtarif?



Haushaltszähler oder Heizstromtarif?Wiesemann
Wiesemann 
Grafik erstellt mit ChatGPT 

10. November 2025

Ein Rechenbeispiel zeigt auf, wann ein separater Stromzähler bei einer Umrüstung auf Wärmepumpe sinnvoll sein kann. SHK-Handwerker sollten ihre Kunden bei Modernisierungsvorhaben dazu informieren

Bei der Umrüstung auf eine Wärmepumpe ergeben sich regelmäßig auch Fragen zu den zu erwartenden Heizkosten. Der Verbraucher hat die Wahl: Zum einen besteht die Möglichkeit, den Strom für die Wärmepumpe über den Haushaltszähler abzurechnen. In dem Fall gilt der normale Haushaltsstromtarif, zusätzlich gibt es einen pauschalen Nachlass. Zum anderen kann ein separater Stromzähler installiert werden. Abgerechnet wird dann über einen speziellen (günstigeren) Heizstromtarif.1) Doch wann lohnt welches Modell? Wir klären auf.

Hintergrund zu § 14a EnWG

Der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt bereits seit 2024 die Einbindung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Stromspeicher oder Wallboxen für Elektrofahrzeuge. Netzbetreiber dürfen diese Geräte im Bedarfsfall temporär dimmen, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Als Ausgleich erhalten Verbraucher eine Vergütung. Dazu gibt es verschiedene Module.

Modul 1 ist der Standard. Dabei werden alle steuerbaren Verbraucher – also in unserem Fall die Wärmepumpe – an den Haushaltsstromzähler angeschlossen. Da der Verbrauchsanteil des einzelnen Gerätes nicht mehr messbar ist, gibt es als Bonifizierung für die Steuerbarkeit einen pauschalen Nachlass auf die Netzentgelte in Form einer jährlichen Summe.

Diese pauschale Ermäßigung besteht aus zwei Komponenten: Einem Sockelbetrag von 80 Euro (brutto) und einer netzbetreiberindividuellen Stabilitätsprämie. Die Bundesnetzagentur gibt eine Spannweite von 110 bis 190 Euro für die jährliche pauschale Reduzierung an.

Modul 2 benötigt einen zweiten Zähler, der exklusiv für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorgesehen ist. Damit ist ein Sondertarif auf den tatsächlichen Verbrauch möglich, der sich ebenfalls aus den Netzentgelten finanziert. Heizstromtarife von 22 – 25 Cent/kWh zuzüglich Grundgebühr für den Zähler sind nach aktuellem Stand durchaus möglich.

Neben den Modulen 1 und 2 existiert im Rahmen des § 14a EnWG auch ein drittes Modul. Es sieht die Möglichkeit von dynamischen Stromtarifen vor, um Lastspitzen im Netz gezielt abfedern zu können. Darauf gehen wir hier aber nicht ein. Vielmehr gehen wir der Frage nach, wann eine pauschale Netzgeldreduzierung Sinn macht (Modul 1) und wann sich ein separater Zähler (Modul 2) lohnt. Für unsere Betrachtung legen wir ein einfaches Rechenbeispiel zugrunde, das im Bedarfsfall angepasst und per Taschenrechner gerechnet werden kann (siehe Anleitung im Textkasten).

Rechenbeispiel: Zwei Tarife im Vergleich

  • Für das Modul 1 legen wir einen Haus-haltstarif von brutto 34 ct/kWh zugrunde. Die jährliche pauschale Netzgeldreduzierung legen wir mit 150 € fest.
  • Als Heizstromtarif für Modul 2 wählen wir 24 ct/kWh brutto, zusätzlich fallen 100 € jährliche Zählerkosten an.

Das Ergebnis – siehe Grafik – zeigt: Bei 2500 kWh jährlichem Stromverbrauch sind die Kosten für Haushaltsstrom- und Heizstromtarif gleich. Legen wir eine typische Arbeitszahl von 3,3 für den Bestand mit Radiatoren zugrunde, so entspricht das einem jährlichen Bedarf von 8250 kWh Heizwärme. Oder anders formuliert: Um 8250 kWh Heizwärme (Umgerechnet 825 Liter Heizöl) mit der Wärmepumpe zu produzieren, braucht es 2500 kWh Strom. Wer jährlich mehr verbraucht, fährt mit dem Heizstromtarif günstiger. Wer darunter liegt, profitiert vom Haushaltsstrom mit Entlastungspauschale.

Das Ganze hat aber einen Haken, denn neben den Verbrauchskosten ist zu beachten, dass beim Wechsel auf einen separaten Heizstromzähler oft auch zusätzliche Investitionen in die Elektroinstallation anfallen. Insbesondere die Umrüstung oder Erweiterung des vorhandenen Zählerkastens verursacht Kosten, die nicht unerheblich sein können und individuell kalkuliert werden müssen. Dies gilt es bei der Kostenbetrachtung unbedingt zu berücksichtigen.

Konsequenz für die Praxis

  • Gebäude mit guter Dämmung und wenig Verbrauch fahren oft günstiger mit Modul 1 und dem Haushaltsstrom.
  • Größere Anlagen oder höhere Heizwärmebedarfe sprechen für Modul 2 und einen separaten Wärmestromtarif.

Die Wahl hängt unmittelbar vom individuellen Jahresverbrauch ab, wie unsere Berechnung zeigt. Handwerker sollten ihre Kunden im Beratungsgespräch unbedingt zu den unterschiedlichen Modulen informieren. Mit dem bisherigen Verbrauch lässt sich eine erste Einschätzung für die Wahl des passenden Tarifes treffen. Auch dazu ein kurzes Beispiel. Wir legen ein Einfamilienhaus mit einem alten Niedertemperatur-Ölkessel zugrunde. Der Verbrauch betrug im Mittel 2500 Liter jährlich. Wir legen eine Effizienz des Ölkessels von 85 % und eine Jahresarbeitszahl der neuen Wärmepumpe von 3,3 zugrunde. Es ergibt sich ein zu erwartender jährlicher Stromverbrauch von:

2500 Liter x 0,85 = 2125 Liter = 21250 kWh

Diese Energiemenge hat der Ölkessel jährlich geliefert und die teilen wir nun durch die Jahresarbeitszahl.

21250 kWh : 3,3 = 6440 kWh Strom Vergleichen wir den zu erwarten jährlichen Strombedarf in Höhe von 6440 kWh mit dem unserer Berechnung (Schnittpunkt 2500 kWh), so zeigt sich, dass ohne eine Betrachtung möglicher zusätzlicher Kosten für eine Zählerschrankanpassung ein separater Stromtarif lohnt. Im berechneten Fall zeigt sich ein Preisunterschied von jährlich rund 400 Euro.

Schlussbemerkung

Zugegebenermaßen fußen unsere Rechenbeispiele auf diversen Annahmen, die in der Praxis stark abweichen können. Mit unserer kleinen Rechenhilfe (siehe Textkasten) ist es aber recht einfach möglich, eine belastbare Einschätzung zu treffen, wann ein separater Stromzähler für die Wärmepumpe sinnvoll sein kann und wann nicht. Nicht vergessen werden darf der Invest in den Umbau. Hier können gerade bei alten Zähleranlagen beträchtliche Kosten entstehen.

Kleine Rechenhilfe: Haushaltsstrom oder Wärmepumpentarif – Wann lohnt welches Modul?

1. Formeln für die Kosten Haushaltstarif: Kosten = 0,34 € × Verbrauch (kWh) – 150 € (pauschale Netzgeldreduzierung)

Wärmepumpentarif: Kosten = 0,24 € × Verbrauch (kWh) + 100 € (Zählerkosten)

2. Break-even, von Hand zu berechnen Gleichsetzen der beiden Kostenfunktionen: 0,34 × Q – 150 = 0,24 × Q + 100 Schritt 1: 0,34Q – 0,24Q = 100 + 150 Schritt 2: 0,10Q = 250 Schritt 3: Q = 250 ÷ 0,10 = 2500 kWh

Ab 2500 kWh sind beide gleich teuer.

3. Kontrollrechnung Break-even (2500 kWh) Haushaltstarif:

2500 × 0,34 – 150 = 700 € Wärmepumpentarif: 2500 × 0,24 + 100 = 700 €

Ergebnis passt, beide gleich teuer.

1) Umgangssprachliche werden auch Begriffe wie Wärmestromtarif oder Wärmepumpenstromtarif verwendet. Gemeint ist dasselbe.





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