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StartseiteThemenKälte-Klima-LüftungDämmung kälte- und klimatechnischer Anlagenteile
18. Oktober 2022
Zur Dämmung von Kälteverteilleitungen und Luftkanälen tauchen in der Praxis regelmäßig Fragen auf. Einige davon beantwortet Nasim Mamedov, Armacell Technical Project Specialist, in diesem Gastbeitrag.
Ist die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geforderte Dämmschichtdicke von 6 mm ausreichend, um die Bildung von Tauwasser auf Kälteverteilungsleitungen zu vermeiden?
Nachdem mit der EnEV 2007 erstmals auch die Klimatechnik in der Energieeinsparverordnung berücksichtigt und die Anforderungen in der EnEV 2009 konkretisiert wurden, fordert nun auch das GEG lediglich eine Isolierstärke von 6 mm zur Dämmung von Kälteverteilungsleitungen. Eine so geringe Dämmschichtdicke reicht weder zur technisch zwingend notwendigen Vermeidung von Tauwasser noch zur ökonomisch und ökologisch sinnvollen Verminderung von Energieverlusten aus. Bei der Planung kältetechnischer Anlagen müssen daher unbedingt größere Dämmschichtdicken ausgeschrieben werden. Grundlage für die Berechnung optimaler Dämmstärken bietet die VDI 2055, Blatt 1 „Wärme- und Kälteschutz von betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und in der Technischen Gebäudeausrüstung“. Im Vergleich zur Heizung und Warmwasserbereitung verlangt die Erzeugung tiefer Temperaturen in kälte- und klimatechnischen Anlagen einen bedeutend höheren Energie- und Kostenaufwand. Daher machen sich die etwas höheren Investitionskosten für ein höheres Dämmniveau in diesem Anwendungsbereich sehr schnell bezahlt.
Ist der Einsatz von flexiblen Elastomerdämmstoffen (FEF) auf Lüftungsleitungen in Lüftungszentralen möglich?
Die Verwendung schwerentflammbarer Dämmstoffe in Lüftungszentralen ist gemäß Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (MLüAR) zulässig, wenn
Werden am Ein- und Austritt einer Lüftungszentrale Brandschutzklappen mit Rauchauslöseeinrichtung in der Feuerwiderstandsdauer der Bauteile angeordnet, besteht in der Zentrale die größtmögliche Freiheit bei der Materialauswahl (z. B. brennbare Dämmstoffe ohne zusätzliche brandschutztechnische Kapselung). Diese Ausführung kann auch in Lüftungszentralen erfolgen, wenn sie sich nicht im obersten Geschoss eines Gebäudes befinden.
Welche Mindestanforderungen gelten für schwerentflammbare Dämmstoffe?
Mit der Einführung der MVV TB 2019/1 (Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen) haben sich die Mindestanforderungen an schwerentflammbare Bauprodukte verschärft. Ein schwerentflammbares Bauprodukt muss demnach neben der Mindestanforderung „C/CL“ jetzt mindestens die Rauchentwicklungsklasse „s2“ (begrenzte Rauchentwicklung) erreichen. Zuvor galt s3 (unbeschränkte Rauchentwicklung). Bauprodukte mit Klassifizierungen wie A2-s3,d0, B-s3,d0 oder C-s3,d2 gelten in Deutschland somit in den meisten Bundesländern nicht mehr als schwerentflammbar. Die Mindestklassifizierung für schwerentflammbare Dämmstoffe ist für Plattenmaterial C-s2,d2 und für Dämmschläuche CL-s2,d2. Die Produkte AF/ArmaFlex Evo (B/BL-s2,d0) und Arma-Flex Ultima (BL-s1,d0 bzw. B-s2,d0) erfüllen die neuen Mindestanforderungen der MVV TB an die Schwerentflammbarkeit. Die aktuelle Fassung der MVV TB und der aktuelle Stand der Umsetzung in den jeweiligen Bundesländern können unter www.dibt.de eingesehen werden.
Müssen gedämmte kältetechnische Anlagen vor Korrosion geschützt werden?
Oberflächen nicht korrosionsbeständiger Objekte müssen geschützt werden. Dabei kommt dem Korrosionsschutz bei gedämmten Objekten eine besondere Bedeutung zu, da eventuell auftretende Korrosionsvorgänge unter der Dämmung (CUI, corrosion under insulation) ablaufen und häufig erst erkannt werden, wenn bereits größere Schäden aufgetreten sind. Das AGI-Arbeitsblatt Q 151 „Korrosionsschutz unter Isolierungen“ spiegelt den Stand der Technik und liefert wertvolle Hinweise, wie ein vorbeugender Korrosionsschutz vor Anbringung der Dämmung auszusehen hat. Eine Dämmung kann den Korrosionsschutzanstrich nicht ersetzen, sondern den Korrosionsschutz nur unterstützen. Um einen langanhaltenden Schutz zu gewährleisten, müssen Dämm- und Korrosionsschutzarbeiten aufeinander abgestimmt sein. Ein hochwertiges System, eine ausreichende Schichtdicke und ein auf die jeweilige Anwendung abgestimmtes Dämmsystem in Verbindung mit einer fachgerechten Verarbeitung – sowohl des Korrosionsschutzes als auch der Dämmung – bilden dabei eine Einheit. Dämmarbeiten und Korrosionsschutz sind grundverschiedene Arbeitsbereiche, die normalerweise auch von unterschiedlichen Firmen ausgeführt werden. Auch wenn (oder gerade weil) das mit den Dämmarbeiten beauftragte Unternehmen die Korrosionsschutzarbeiten in der Regel nicht selbst ausführt, muss das Unternehmen über ausreichende Kenntnisse verfügen, um bei mangelhafter Ausführung des Korrosionsschutzes rechtzeitig Bedenken anmelden zu können. Die Nichtbeachtung des Korrosionsschutzes kann zu Reklamationen und kostenintensiven Folgeschäden führen.
Können Kältedämmungen in digitalen 3D-Gebäudemodellen (BIM) geplant werden?
Die Planung der Dämmung von kälte- und wärmetechnischen Anlagen im BIM ist problemlos möglich. Anders als beispielsweise Sanitärobjekte müssen Isolierungen für bereits geplante Anlagen ausgelegt werden. Daher hat Armacell ein Plug-in entwickelt, das sich nahtlos in das AutoDesk Revit Programm einfügt und direkt auf die benötigten Daten aus dem Modell – wie z. B. dem Durchmesser einer Rohrleitung – zugreift. Abhängig von den technischen Parametern muss die Dämmung nur einmalig definiert werden und das Plug-in fügt sie dann automatisch den zu dämmenden Anlageteilen hinzu. Mit anderen Worten: Der Planer kann Rohrleitungen und Luftkanäle direkt gemeinsam mit der Dämmung entwerfen. Auch mehrlagige Dämmungen können geplant werden. Auf Wunsch kann abschließend eine Stückliste (BOM), eine vollständige Spezifikation für die Dämmung von Rohren, Kanälen und Armaturen, erstellt und als Excel-Datei in Kalkulations- und Ausschreibungsprogramme übertragen werden. Das BIM Plug-in steht zum kostenlosen Download auf www.armacell.de bereit. Hier finden Interessierte auch ein Benutzerhandbuch, das den Einstieg erleichtert.
Welche Anforderungen werden nach DGNB für elastomere Dämmstoffe für den Einsatz in der technischen Gebäudeausrüstung gestellt?
Die Anforderungen an Kunstschaum-Dämmstoffe für den Einsatz im Gebäude und der Haustechnik beschreibt die DGNB im Kriterium „ENV 1.2 – Risiken für die lokale Umwelt“. Es werden vier Qualitätsstufen (QS 1 bis QS 4) unterschieden. Je höher die Einstufung, desto besser schneidet das Produkt ab. Bei allen Qualitätsstufen dürfen keine halogenierten Treibmittel und HBCD (Hexabromcyclododecan) eingesetzt werden. Um QS 3 und QS 4 zu erreichen, darf der Anteil an SVHC (besonders besorgniserregenden Stoffen), PBDE (polybromierten Diphenylether), PBB (polybromierten Biphenylen) und CP (Chlorparaffinen) 0,1 % nicht überschreiten. Eine Ausnahme bildet QS 3. Hier dürfen langkettige Chlorparaffine (LCCP) eingesetzt werden, wenn der Dämmstoff schwerentflammbar ist. Die höchste Qualitätsstufe (QS 4) kann jedoch nur mit halogenfreien Dämmstoffen, wie beispielsweise „NH/ArmaFlex Smart“, erreicht werden.
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