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Stiebel Eltron GmbH & Co. KG (AEG Haustechnik): Heizkomfort im Mittelpunkt



Stiebel Eltron GmbH & Co. KG (AEG Haustechnik): Heizkomfort im MittelpunktBild: AEG

25. März 2022

„Der neue Wandkonvektor ‚WKL Comfort‘ überzeugt durch seine angenehme, großflächige Wärmeabstrahlung, ein zeitlos elegantes Design und sorgfältig verarbeitete Oberflächen ohne störende Kanten“, heißt es von AEG. Es sei Aufgabe der Konstrukteure gewesen, die Konvektoren möglichst flach zu gestalten. Hinter der leicht gewölbten Front aus Aluminium und den abgerundeten Ecken, befindet sich ein Edelstahl-Rohrheizkörper mit Stahllamellen. Durch die Wölbung der Aluminiumfront sind die schlitzförmigen Öffnungen für die Warmluft leicht nach oben ausgerichtet. „Dadurch strömt die warme Luft weit und gleichmäßig in den Raum“, erklärt Stiebel Eltron.

Ein elektronischer Regler mit beleuchtetem Display ist flächenbündig in der Front eingelassen. Er ist selbstlernend und erfüllt die technischen Anforderungen der EU-Richtlinie 20181). Dies garantieren verschiedene Funktionen: ein Wochentimer mit drei Zeitprogrammen, die Offen-Fenster-Erkennung, ein Ther­mostat mit automatischer Berechnung der Vorheizzeit und der 120-Minuten-Kurzzeit­timer. Der automatische Frostschutz hält den Raum beständig auf niedriger Temperatur. Das Gerät bietet Sicherheit vor Überhitzung und verfügt über einen allpoligen Ein-/Ausschalter. Mit der Schutzklasse IP 24 ist der „WKL Comfort“ vor Spritzwasser geschützt und kann somit auch in Bädern und Wellnessbereichen eingesetzt werden.

Stiebel Eltron GmbH & Co. KG (AEG Haustechnik),
Dr.-Stiebel-Str. 33,
37603 Holzminden,
Tel.: 05531 702 - 702,

info-center@stiebel-eltron.de,
www.stiebel-eltron.de

1) Anm. d. Red.: Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 11. Dezember 2018 die Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbare-Energien-Richtlinie – EERL) erlassen. Ziel der Richtlinie ist es, den Anteil erneuerbaren Energien am europäischen Strommix bis zum Jahr 2030 auf mindestens 32 % zu erhöhen.


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