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15. November 2021

Interview mit Techem-CEO Matthias Hartmann zur Novellierung der Heizkostenverordnung

Der Bundesrat hat die Novellierung der Heizkostenverordnung – kurz HKVO – im November verabschiedet. Die HKVO soll noch in diesem Jahr in Kraft treten und würde dann zum 1. Januar 2022 gelten. „Die Verabschiedung der novellierten Heizkostenverordnung war gerade mit Blick auf den Klimaschutz längst überfällig“, sagt Matthias Hartmann, CEO bei Techem. Im Interview mit unserer Redaktion begründet er seine Aussage.


IKZ-HAUSTECHNIK: Welche Neuerungen sieht die Novelle der Heizkostenverordnung generell vor?

Matthias Hartmann: Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Heizkostenverordnung ist die nationale Umsetzung der überarbeiteten EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED), die durch eine regelmäßige Transparenz über die Energieverbräuche zu einem niedrigeren CO2-Verbrauch führen soll. Sie verpflichtet Vermieter, Bewohnende monatlich über ihren Energieverbrauch zu informieren. Das ist wichtig und richtig im Sinne einer bezahlbaren Energiewende im Gebäudesektor. Und natürlich ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz, denn Messen schafft Bewusstsein.
Darüber hinaus dürfen künftig nur noch fernablesbare, funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert werden. Nicht fernablesbare Zähler müssen bis 2027 ausgetauscht werden. Die Fernauslesbarkeit der Erfassungsgeräte in Gebäuden ist die Grundlage für die monatliche Bereitstellung der Verbrauchsinformationen. Hier unterstützen wir als Techem, indem wir nach und nach alle Liegenschaften auf Fernablesung umstellen und entsprechend ausstatten.

IKZ-HAUSTECHNIK: Wie weit sind Sie bei diesem Vorhaben?

Matthias Hartmann: Schon heute haben wir eine Funkquote von knapp 80 % weltweit. Für die Datenübermittlung installieren wir Smart Reader, die die Daten aus der Liegenschaft über eine sichere und verschlüsselte Mobilfunkverbindung übermitteln. Perspektivisch werden wir so immer weniger Liegenschaften vor Ort auslesen müssen.

IKZ-HAUSTECHNIK: In welchen Formaten können die genannten unterjährigen Verbrauchsinformationen an den Endverbraucher weitergegeben werden? Nicht jeder ist digital affin und nutzt Apps. Da braucht es unter Umständen viel Papier, welches bedruckt und ggf. auch verschickt werden muss.

Matthias Hartmann: Wir bieten im oben beschriebenen Rahmen unseren Kunden ab 2022 eine entsprechende Verbrauchsinfo an. Dazu bereiten wir die gemäß EED erforderlichen Verbrauchsdaten auf und stellen sie in unterschiedlichen Ausgabeformaten – online oder als Web-Service bzw. als PDF für unsere Geschäftskunden – zur Verfügung. Diese Verbrauchsinformationen sind einfach und übersichtlich gestaltet.
Bei der Online-Lösung erhalten Mietende von uns einen Link zu ihrer monatlichen Verbrauchsinfo per Mail und können darauf online im Browser zugreifen. Für den Vermieter steht die Verbrauchsinfo als PDF-Datei im Techem-Kundenportal zur Verfügung. So können sie Mietenden ohne E-Mail-Adresse die Verbrauchsinfo alternativ auch postalisch zukommen lassen.

IKZ-HAUSTECHNIK: Inwiefern kann der Klimaschutz durch Digitalisierung und intensivere Nutzung von Daten tatsächlich vorangetrieben werden? Wie hoch beziffern Sie das Potenzial?

Matthias Hartmann: Um zu untersuchen, inwiefern sich der CO2-Ausstoß von Gebäuden durch ein digitales, gebündeltes Messwesen senken lässt, hat Techem im Rahmen des Forschungsprojekts „BaltBest“ gemeinsam mit 15 Projektpartnern aus Wohnungswirtschaft, Industrie und Wissenschaft 100 Mehrfamilienhäuser mit einer Funk-Messinfrastruktur ausgestattet. Die Ergebnisse zeigen: Verbesserte Gebäudetechnik in Kombination mit optimierter Betriebsführung und ein gestärktes Bewusstsein hinsichtlich des Heizverhaltens seitens der Mieter sind wichtige Stellschrauben auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand. Durch regelmäßigen Einblick in die Verbrauchsdaten können Bewohner ihr Nutzungsverhalten anpassen und damit den CO2-Austoß von Immobilien um 5 bis 10 % senken. Das ist ein guter erster und wichtiger Schritt, da die meisten Emissionen in Deutschland durch Heizkosten und Warmwasser entstehen. Dennoch wäre aus unserer Sicht perspektivisch eine flexible Einsicht in den individuellen Verbrauch, die nicht an einen monatlichen Rhythmus gekoppelt ist, wünschenswert.

IKZ-HAUSTECHNIK: Ließen sich mit fundierten Daten nicht noch viel größere Einsparpotenziale in Mehrfamilienhäusern oder Quartieren realisieren?

Matthias Hartmann: Absolut. Energetische Systeme können analysiert, Einsparmaßnahmen definiert und der Energieverbrauch nachhaltig reduziert werden. Der große Vorteil von digitalen Lösungen ist, dass sie geringinvestiv sind und keine oder nur ganz geringe bauliche Eingriffe verursachen. Die Produkte und Lösungen von Techem vermeiden bereits heute rund 8,7 Mio t CO2 im Jahr. Dafür benötigt es Grundlagen und Fähigkeiten, wie die Verarbeitung von Big Data oder Advanced Analytics. Um dieses Potenzial zu nutzen, müssen anonymisierte Daten zunehmend zur Definition geeigneter Einsparmaßnahmen genutzt werden, denn nur mit einer stabilen Datenbasis lassen sich fundierte Schlussfolgerungen für Quartiere und die benötigte Infrastruktur ziehen. Um die verfügbaren Verbrauchsdaten anonymisiert nutzen zu können und daraus Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und den Klimaschutz abzuleiten, braucht es klare und verlässliche politische Rahmenbedingungen. Diese fordern wir ganz klar von der neuen Bundesregierung.

Hintergrund
Die Pflicht, monatliche Informationen zum Energieverbrauch für Heizen und Warmwasser bereitzustellen, stammt aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie, die im November 2021 durch eine Novelle der Heizkostenverordnung in Deutschland umgesetzt wurde. Da bis Ende 2026 bei allen Mietern fernablesbare Messgeräte nachzurüsten sind, wird die Pflicht ab dem 1. 1. 2027 für alle Mietverhältnisse in Deutschland gelten. Angegeben werden müssen etwa der tatsächliche Verbrauch und die Kosten, ein Vergleich zum vergangenen Monat und zum Vorjahresmonat sowie ein Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte. Des Weiteren müssen der eingesetzte Energieträger und die jährlichen Treibhausgasemissionen angegeben werden. Zudem muss die Verbrauchsinformation Kontaktangaben zu Beratungsstellen enthalten, die zum Energiesparen beraten.





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