Zurück zu News
 
× Startseite

Einstellungen | Mein Account
IKZ select Logo
Suchen          Support & Kontakt       Mein Account
IKZ select Logo

Lieber Gast, um alle Inhalte sehen zu können, müssen Sie angemeldet sein! Jetzt registrieren oder einloggen.

StartseiteWissenNews„Wir nehmen diese Aufgabe sehr ernst“

„Wir nehmen diese Aufgabe sehr ernst“



„Wir nehmen diese Aufgabe sehr ernst“
 

10. November 2021

Seit dem 1. Juli dieses Jahres gilt in Hamburg ein Gesetz, das den Einsatz von Erneuerbare Energien bei einem Heizungstausch verpflichtend macht

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat im Februar 2020 mit dem Hamburger Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) eine Pflicht für den Einsatz Erneuerbaren Energien beim Heizungstausch beschlossen. Diese Pflicht besteht seit dem 1. Juli 2021 und besagt, dass beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage die Eigentümer(innen) der – vor dem 1. Januar 2009 errichteten – Immobilie 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken haben. Damit stellt Hamburg sich ähnlich auf wie Baden-Württemberg, wo bereits vor elf Jahren ähnliche Vorgaben gemacht wurden. Wir sprachen mit dem Landesinnungsmeister Jens Wagner von der Innung Sanitär Heizung Klempner Hamburg über die Herausforderungen des Hamburger Klimaschutzgesetz.

IKZ-HAUSTECHNIK: Mit welchen Maßnahmen kann die seit dem 1. Juli dieses Jahres geltende EE-Pflicht erfüllt werden?

Jens Wagner: Als Erneuerbare Energien werden u. a. anerkannt: a) Wärmepumpen, b) Solarthermie, Pellet- und andere Holzheizungen, c) Anschluss an ein Wärmenetz mit 15 % Erneuerbarer Energien.

Ist keine der genannten technischen Veränderungen möglich, können auch Biomethan zu Erdgas bzw. Bioöl zu Heizöl beigemischt werden. Dieses gilt allerdings nur für thermische Anlagen von bis zu 50 kW. Darüber hinaus gelten andere Regelungen.

Sofern ein „Hamburger Energiepass“, der nicht älter als 5 Jahre ist, oder ein gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan vorhandenen ist, gilt der Bonus, dass der geforderte Anteil von Erneuerbare Energien von 15 % auf 12,5 % sinkt.

IKZ-HAUSTECHNIK: Welche Herausforderungen stellen sich dem installierenden SHK-Betrieb in Hamburg im Alltag rund um die neue Pflicht zur Einbindung von Erneuerbare Energien in eine bestehende Heizungsanlage?

Jens Wagner: Im Grunde mussten wir und müssen teilweise noch immer gemeinsam mit der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) folgende Hürden abarbeiten: a) Wer ist meldepflichtig für die neuen Anlagen und wie erfolgt die Meldung? b) Wie wird der Nachweis der 15 %-Regel bei der Wärmeenergie geführt und überprüft? c) Wie wird mit Härtefällen im Einzelfall verfahren?

IKZ-HAUSTECHNIK: Sind Sie der Meinung, dass das Hamburger Klimaschutzgesetz den großen Herausforderungen, die uns der Klimaschutz abverlangt, gerecht wird?

Jens Wagner: Es ist eine der großen, zukünftigen Aufgaben des SHK-Handwerkes, die Energiewende aktiv umzusetzen und damit den Klimaschutz voranzutreiben. Wir nehmen diese Aufgabe sehr ernst. In Hamburg gibt es einen aktiven Diskurs zwischen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und dem installierenden SHK-Handwerk über die Umsetzung des Gesetzes, da die Anforderungen sehr vielfältig sind.

IKZ-HAUSTECHNIK: Wo liegen die Schwierigkeiten?

Jens Wagner: Die Schwierigkeiten liegen einerseits bei den installierenden Betrieben in den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten beim Kunden, beispielsweise in der Verschattung von Dächern, bei fehlenden Traglasten des Bodens bei Gasetagenheizungen oder auch im Nichtvorhandensein von notwendigem Raum in Reihenhaussiedlungen. Anderseits liegen die Schwierigkeiten in fehlenden Vorgaben bei der Abstimmung zu anderen Gewerken, etwa den Schornsteinfegern.

IKZ-HAUSTECHNIK: Wie Sie schon sagen, sind die Vorschrift en mit besonderen Anforderungen verbunden, die z. T. sehr weit reichen. Das erfordert zwangsläufig regelmäßige Fort- und Weiterbildung des SHK-Handwerks. Sind die Hamburger Betriebe ausreichend gewappnet?

Jens Wagner: Unsere Betriebe sind qualitativ für diese Aufgabe gewappnet und erhalten von uns als Innung weitere Unterstützung in Form von Schulungsangeboten.

Nicht vergessen werden darf allerdings in diesem Zusammenhang, dass wir junge Menschen motivieren müssen, in unseren Gewerken zu lernen. Soll die Energiewende praktisch umgesetzt werden, benötigen wir auch die Fachkräft e von morgen, um der großen Herausforderung gerecht werden zu können.

IKZ-HAUSTECHNIK: Wie hoch ist der Anteil regenerativer Heiztechnik in Hamburg aktuell?

Jens Wagner: Dazu gibt es unsererseits keine Erhebungen. Wir können jedoch durch Rückmeldungen seitens unserer Mitgliedsbetriebe mitteilen, dass es vor dem 1. Juli 2021 zu einem wahren Run auf den Austausch von konventionellen Heizungsanlagen gegeben hat. Die Nachfrage nach einem Heizungstausch seit dem 1. Juli ist dagegen derzeit komplett eingebrochen.

IKZ-HAUSTECHNIK: Können Sie trotzdem sagen, welche Systeme derzeit bei den Erneuerbare Energien vorwiegend zum Einsatz kommen?

Jens Wagner: Dort, wo die Lösung technisch umsetzbar ist, nimmt die Solarthermie wie auch die Wärmepumpe einen hohen Stellenwert ein.

IKZ-HAUSTECHNIK: Blicken wir ein wenig in die Zukunft : Was meinen Sie, welche Technologien werden im Rahmen des Hamburger Klimaschutzgesetzes an Fahrt aufnehmen?

Jens Wagner: Wichtig ist, dass man einen Wettbewerb der Technologien zulässt und nicht über Verbote verhindert. Welche Technologien am Ende Fahrt aufnehmen oder sich durchsetzen werden, entscheidet der Markt.

IKZ-HAUSTECHNIK: Seit 2015 wird Hamburg von Rot/Grün regiert. Die neue Landesvorsitzende der Grünen, Maryam Blumenthal, forderte bereits Anfang August eine Verschärfung des Klimaschutzgesetzes, ohne jedoch konkret zu werden. Was halten Sie von diesem Vorstoß?

Jens Wagner: Es kommt nicht darauf an, was ich davon halte. Das am 1. November des vergangenen Jahres in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt eine auch für Hamburg bindende Bundesgesetzgebung vor. Dessen Regelungen sehen (derzeit) keine Verschärfungsmöglichkeiten auf Länderebene vor, was auch für das Hamburger Klimaschutzgesetz gilt.





Verwandte Artikel



Klimaschutz durch WärmenetzeQuelle: Faktenblatt Thermische Netze

Klimaschutz durch Wärmenetze 30. März 2023

Gerade in innerstädtischen Gebieten lassen sich mit Quartierslösungen Erneuerbare Energien sinnvoll zur Wärmeerzeugung nutzenDeutschland möchte bis zum Jahr 2045 treibhausgasneutral...
Weiterlesen

Elektro-Durchlauferhitzer vs. zentrale Warmwasserbereitung

Elektro-Durchlauferhitzer vs. zentrale Warmwasserbereitung 9. Dezember 2021

Trinkwassererwärmung im Vergleich: Effzienz und Hygiene in Einklang – welches System bringt‘s? Damit die Energiewende gelingt, muss der Verbrauch fossiler...
Weiterlesen

Elementar in der energetischen Gesamtbetrachtung

Elementar in der energetischen Gesamtbetrachtung 25. Mai 2021

Die Steigerung der Energieeffizienz für Trinkwasser warm wird staatlich gefördert Entsprechend internationaler Klimaabkommen hat die Bundesregierung eine Reihe neuer Gesetze...
Weiterlesen

Feine Auswahl

Feine Auswahl 25. November 2021

Heizungstausch mit Erneuerbaren Energien: Auslegungshinweise zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Ob Antragsverfahren, Förderbedingungen oder technische Mindestvoraussetzungen – Auslegungsfragen zu...
Weiterlesen

Drei in einem

Drei in einem 25. August 2020

Das GEG ist beschlossene Sache: Es löst EnEG, EnEV sowie EEWärmeG ab Nach Jahren des Stillstands beim geplanten Gebäudeenergiegesetz (GEG)...
Weiterlesen

Förderung 2.0

Förderung 2.0 4. Januar 2021

Staatliche Zuschüsse zu gebäudeenergetischen Maßnahmen werden neu aufgelegt Mit der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) beginnt eine neue Ära in der...
Weiterlesen

Nachhaltige Wärmeversorgung – Systeme für die Zukunft

Nachhaltige Wärmeversorgung – Systeme für die Zukunft 9. Oktober 2020

Auswirkung von TGA-Konzepten in verschiedenen Gebäudearten Ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand im Jahr 2050 ist das ambitionierte Ziel der Bundesregierung. Um...
Weiterlesen

„Hybridsysteme können weiterhin installiert werden“

„Hybridsysteme können weiterhin installiert werden“ 30. September 2019

„Hybridsysteme können weiterhin installiert werden“ Das Klimakabinett hat Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm beschlossen – der Energieträger Öl ist längst nicht...
Weiterlesen

Energieverluste im Gebäude vermeiden

Energieverluste im Gebäude vermeiden 29. Dezember 2020

Das neue Gebäudeenergiegesetz verlangt wie seine Vorgänger die Dämmung haustechnischer Anlagen Zum 1. November 2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in...
Weiterlesen

GEG – verständlich erklärtBild: IKZ

GEG – verständlich erklärt 19. Dezember 2023

Die Inhalte des Gebäudeenergiegesetzes übertragen auf die Belange des SHK-HandwerksSelten wurde ein Gesetz in der Entstehungsphase so aufgeregt diskutiert wie...
Weiterlesen


Diesen Artikel teilen auf:   Facebook X XING



Ausgewählte Inhalte



Leistungsgarantie



Datensicherheit

×