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Rohrabschottungen in Holzbalkendecken



Rohrabschottungen in Holzbalkendecken
 
 
 
 
 
 
 
 

24. März 2021

Es gibt nicht „die eine Lösung“ zur Erfüllung der Brandschutzvorschriften

In Bestandsgebäuden kommt es regelmäßig vor, dass Rohre durch eine Holzbalkendecke geführt werden müssen. Weil der i. d. R. in F30 eingestufte Feuerwiderstand nicht gemindert werden darf, braucht die Rohrdurchführung einen Brandschutzschott. Der Installateur wünscht vom Hersteller der gewählten Brandschutzlösung häufig eine Bestätigung einer „nicht wesentlichen Abweichung“. Sofern ein solches Papier ausgestellt wird, kann es für den Anwender/Installateur kritisch werden. Denn eine Abweichung beinhaltet ja auch eine Vorgabe, von der abgewichen wird. Nur die Frage ist: Was ist das Vorhandene? Um welchen Verwendbarkeitsnachweis geht es? Und was ist die Abweichung davon?

Bei einer Rohrdurchführung durch eine Holzbalkendecke kommen mehrere relevante Faktoren zusammen, die getrennt voneinander betrachtet werden müssen:

  • der Feuerwiderstand einer Holzbalkendecke,
  • die Ausführung der Rohrdurchführung,
  • die Abschottung einer oder mehrerer Rohrleitungen,
  • die Zusammenführung der Komponenten,
  • die Nachweise für den Feuerwiderstand der Holzbalkendecke,
  • die Nachweise für den Brandschutz der Rohrabschottungen.

Feuerwiderstand von Holzbalkendecken
Die Wirkungsweise einer Holzbalkendecke ist dadurch gegeben, dass die brennbaren Bestandteile (der statische Teil) gegen die Einwirkung eines Feuers durch eine äußere Hülle (Feuerwiderstand) geschützt (gekapselt) werden. Das Bild 1 zeigt ein Beispiel. Hier wird der Brandschutz von unten weitgehend durch den Rohrputz (Unterseite) und die Dielung (Oberseite) bestimmt.

Eine Brandprüfung einer Holzbalkendecke wird von beiden Seiten durchgeführt, d. h. Feuer wirkt sowohl von oben als auch unten. Auf der Oberseite der Holzbalkendecke wird die Kapselung meist mit einem Estrich hergestellt. Für die deckenunterseitige Ertüchtigung stehen Plattenkonstruktionen zur Verfügung.

Die Kapselung der Holzbalkendecke soll verhindern, dass das Feuer nicht in die Decke eindringen kann. Die untere und obere Kapselung – der Raumabschluss – bewirkt also, dass die brennbaren Teile der Decke ausreichend lang standsicher sind.

Muss eine Öffnung in eine Holzbalkendecke geschaffen werden, so darf die Kapselung nicht unterbrochen werden. Die Öffnung muss daher in die Kapselung einbezogen werden. Öffnungen in klassifizierten Decken (Feuerwiderstand) werden für verschiedenste Zwecke benötigt, z. B. für eine Bodentreppe und deren Klappe. Die Bodenklappe (mit einem eigenen Verwendbarkeitsnachweis) wird dann in die Öffnung eingebaut. Bild 2 zeigt eine derartige Situation.

Die Ausführung der Kapselung oder eine Ertüchtigung der Decke durch weitere Maßnahmen liegt nicht im Beurteilungsbereich des Herstellers einer Bodentreppe mit Klappe oder eines Handwerkers.

Die Vielzahl von Holzbalkendecken – mit Einschub, ohne Einschub, unterschiedliche Füllungen und Abmessungen, unterschiedliche obere und untere Bekleidungen, Anschlüsse an Wände oder die Einbeziehung von Trennwänden in die Konstruktion – verlangen unterschiedliche Handhabungen und sind durch den Handwerksbetrieb nicht beurteilbar. Die bauaufsichtlichen Regelungen für derartige Öffnungen in Holzbalkendeckendecken finden sich in der Musterholzbaurichtlinie (M-HFHHoIzR) und sind Teil des Aufgabengebietes des Architekten oder Bauingenieurs. Öffnungen in einer Holzbalkendecke stellen eine Schwächung des Feuerwiderstandes dar. Die Decke muss entsprechend geschützt werden.

Rohrabschottung als Aufgabe des Installateurs
Rohrabschottungen müssen zulässig sein. Für die Ausstellung eines Anwendbarkeitsnachweises sind Brandprüfungen notwendig. Bei einer solchen Prüfung in einer massiven Decke wird derzeit die Brandeinwirkung von unten als ausreichend erachtet. Nicht genormte Holzbalkendecken dagegen benötigen wie bereits erwähnt eine Prüfung mit einer Brandeinwirkung von oben und von unten.

Eine Rohrabschottung wird nach bestimmten Regeln durchgeführt. Bei einer Brandprüfung einer Rohrdurchführung wird in der Regel eine Massivdecken verwendet. Werden die Abschottungen auch bei einer Holzbalkendecke so ausgeführt wie in den Anwendbarkeitsnachweisen beschrieben, entspricht dies einem abnahmefähigen Aufbau.

Rohrdurchführungen durch eine Holzbalkendecke
Eine Öffnung in einer Holzbalkendecke (wie in Bild 2) kann mit Beton ausgefüllt werden. Der Betonverguss (Dicke, Befestigung) darf den Feuerwiderstand der Holzbalkendecke jedoch nicht schwächen. Eine Rohrdurchführung durch eine Holzbalkendecke kann demnach ausgeführt werden, indem die Rohre und Leitungen durch den Betonverguss geführt werden. Der Betonverguss stellt die Massivdecke aus dem Verwendbarkeitsnachweis der Rohrabschottung dar (Bild 4). Entsprechend besteht eine derartige Rohrführung durch eine Holzbalkendecke aus einer Kombination mehrerer Bauarten (Verwendbarkeitsnachweisen) (Bild 5).

Bei einer Rohrdurchführung durch eine Holzbalkendecke ist also nicht die Rohrabschottung alleiniger Mittelpunkt aller Überlegungen, sondern auch der Erhalt des Feuerwiderstandes der Holzbalkendecke. Wird ein Rohr durch eine Holzbalkendecke geführt, so ist die Holzbalkendecke zu schützen und die zulassungskonforme Abschottung des Rohres nachzuweisen.

Details für den Einbau
Die Höhe H für den Betonverguss in Bild 6 sowie der Abstand der Rohrabschottungen zueinander entsprechen dem Anwendbarkeitsnachweis der verwendeten Rohrabschottungen. Das Maß A, der Abstand zwischen der Rohrabschottung und der Bauteillaibung, wird mit 10 cm als ausreichend bewertet. Anwendbarkeitsnachweisen für Rohrabschottungen werden dafür bei einem Feuerwiderstand F30 mindestens 50 mm angegeben. Diese Darstellungen sind meist nicht geprüft und entsprechen einer F30 Rohrabschottung mit Betonverguss in einer Deckenöffnung nach Holzbaurichtlinie. Die diskutierten 50 mm für das Abstandsmaß A können für Feuerwiderstände bis 30 Minuten als ausreichend betrachtet werden, jedoch auch nur bei einer Kapselung entsprechend Bild 6. Dabei sind die Befestigungsregeln (Randabstände für Befestigungen) für die Abschottungsmaßnahmen zu beachten.

Der Betoneinsatz muss gehalten werden. Im Brandfall kann der Betoneinsatz durch die Bauteilbewegungen nach unten durchfallen. Es kommen Holzleisten oder besser Winkeleisen zum Einsatz, die in der Bauteillaibung befestigt werden.

Bild 7 zeigt eine Deckendurchführung für Gussrohr Mischinstallation mit einer danebenliegenden Druckleitung. Der Feuerwiderstand der Rohrabschottung ist – hier beispielhaft – mit Feuerbeständig (90 Minuten) ausgewiesen. Das ergibt sich aus dem Nachweis der Rohrabschottung. Der Feuerwiderstand der Decke kann durch die Kapselung der Decke dagegen durchaus geringer sein. Diesen Nachweis müsste der Hersteller der Kapselung erbringen.

Montageablauf
Wird der Betonverguss ohne Kapselung innerhalb der Deckenöffnung ausgeführt, folgt das der logischen Überlegung, dass die Kapselung durch den Beton ersetzt wird (Bild 7). Der Anschluss der oberen und unteren Deckenkapselung muss dann an den Betonverguss angearbeitet werden. Für den dazu ausreichenden Platz ist der Abstand zwischen Rohrabschottung zur Bauteillaibung (brennbar) dann besser mit mindestens 10 cm auszuführen.

Wenn der Betonverguss nicht bis zur oberseitigen Kapselung reicht, muss oberhalb des Betons die Kapselung innerhalb der Öffnung hergestellt werden. Die Vorgaben aus dem Verwendbarkeitsnachweis für die Rohrabschottung und die Anforderungen für die Einbindung der Massivdecke in die Holzbalkendecke (Kapselung) sind also einzuhalten. Das sind zwei getrennte Vorgänge, die zusammengeführt werden müssen.

Deckenertüchtigung und Betonverguss
Decken im Altbestand erfüllen meist unzureichend nachweisbare Feuerwiderstände. Die Vielzahl von Konstruktionen, aber auch Risse im unteren Putz, müssen bewertet werden. Die Deckenunterseite kann durch verschiedene Maßnahmen ertüchtigt werden, um den geforderten Feuerwiderstand sicherzustellen. Maßnahmen dafür sind Direktbekleidungen, Unterkonstruktionen oder freitragende Decken. Meist werden in den Angaben für die Ertüchtigung nur die Aussagen für den Anschluss an Wänden gezeigt, die dann zur Beurteilung bauseits auch für den Anschluss an den Deckeneinsatz für die Rohrabschottung herhalten müssen. Besonders bei freitragenden Decken ist bauseits der Abstand der Unterdecke zum Betonverguss zu überbrücken (Bild 8). Auch hier sind die Ertüchtigung der Decke und der Anschluss an den Betonverguss nicht Teil der Rohrabschottung.

Betonverguss und Alternativen
Die meisten Rohrabschottungen werden wie bereits erwähnt mit einer Massivdecke geprüft. Alternativen sind vorhanden, meist als Weichschott in Verbindung mit anderen Abschottungen als Leitungsbündel geprüft. Da die überwiegende Zahl von Abschottungen mit einer Massivdecke geprüft wird und dabei meist auch Abstände zu anderen Leitungsarten einbezogen werden, erscheint ein Betonverguss als gemeinsamer Deckenverschluss variabler. Gleiche Überlegungen gelten entsprechend für die Einbindung an Deckenertüchtigungen.

Nachweise
Der Nachweis für die Rohrabschottung ist der Anwendbarkeitsnachweis. Ohne diesen lässt sich eine Rohrabschottung nicht bewerten.

Oftmals wird von dem Inhaber des Anwendbarkeitsnachweises der Rohrabschottung ein Nachweis für den Einbau in die Holzbalkendecke als eine „nicht wesentliche Abweichung“ gefordert. Entspricht die Abschottung dem Anwendbarkeitsnachweis für die Rohrabschottung in einer Massivdecke, ist das keine Abweichung. Die bauseitige Einbindung der Massivdecke in die Holzbalkendecke kann nicht durch den Anwendbarkeitsnachweis der Abschottung abgedeckt werden.

Im Bestand (z. B. Bild 1), ohne weitere Ertüchtigungen der Decke, wird der Betonverguss mit der Deckenschalung und dem Rohrputz angebunden. Bei Deckenertüchtigungen wird der Betonverguss in die Ertüchtigung eingebunden. Diese Ausführungen sind Teil der Dokumentation/Nachweis für die Einbindung und den Anschluss an ein Massivbauteil.

Zusammenfassung

  • Es gibt keine allgemeingültige Lösung für die Abschottung in einer Holzbalkendecke. Jede Lösung muss individuell erarbeitet werden.
  • Die gewählte Variante für die Rohrdurchführung ist durch einen Anwendbarkeitsnachweis nachzuweisen.
  • Die Einbindung des Betonvergusses (Massivdecke) in die Sonderdecke (Holzbalkendecke) ist in dem Brandschutznachweis zu dokumentieren.
  • Rohrdurchführungen durch Holzbalkendecken können durch einen Betonverguss einfach in die Deckenkonstruktion integriert werden.
  • Rohrabschottungen mit Anwendbarkeitsnachweis für eine Holzbalkendecke gelten nur für die im Nachweis benannte Konstruktion der Holzbalkendecke. Kann die Art der Decke nicht bestimmt werden, ist damit auch die Zuordnung des Anwendbarkeitsnachweises nicht gegeben.
  • Jede Bauaufgabe ist spezifisch und damit ist auch die Konstruktion darauf anzupassen. Die Beispiele geben Hinweise für die verschiedenen Möglichkeiten.

Autoren: Karl-Heinz Brandenburg (Berlin), Gerhard Lorbeer (Berlin) und Dietmar Stump (Worms)

Bilder: Gerhard Lorbeer


Auszug Musterholzbaurichtlinie

3.2 Brandschutzbekleidung
Die Brandschutzbekleidung muss eine Entzündung der tragenden einschließlich der aussteifenden Bauteile aus Holz oder Holzwerkstoffen während eines Zeitraumes von mindestens 60 Minuten verhindern und als K2603 nach DIN EN 13501-2 klassifiziert sein (brandschutztechnisch wirksame Bekleidung nach § 26 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 MBO). Die Brandschutzbekleidung muss allseitig und durchgängig aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Sie ist mit Fugenversatz, Stufenfalz oder Nut- und Federverbindungen auszubilden.

3.5 Öffnungen für Türen, Fenster und sonstige Einbauten
Werden in hochfeuerhemmenden Bauteilen Öffnungen für Einbauten wie Fenster, Türen, Verteiler und Lampenkästen hergestellt, ist die Brandschutzbekleidung in den Öffnungsleibungen mit Fugenversatz, Stufenfalz oder Nut- und Federverbindungen auszuführen.


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