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StartseiteWissenNewsETAs statt JAZ
10. März 2021
Zum Jahresbeginn wurde die Wärmepumpenförderung vereinfacht. Eine individuelle Berechnung der JAZ ist nun nicht mehr erforderlich
Mit der Ablösung des Marktanreizprogramms (MAP) durch die Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) zum Januar dieses Jahres hat Deutschland die Förderrichtlinie für Wärmepumpenheizungen an die entsprechenden europäischen Vorgaben angeglichen. Die gute Nachricht für Planer und Fachhandwerker: Die neue Richtlinie vereinfacht das Verfahren.
Weiterhin wird der Einbau ausreichend effizienter Wärmepumpen-Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden gefördert. Dabei ist aber nicht mehr die für jede Anlage individuell zu ermittelnde Jahresarbeitszahl (JAZ) ausschlaggebend, sondern die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz – der ETAs-Wert. Der ETAs-Wert muss nicht für jede Anlage neu berechnet werden. Er wird einmalig vom Hersteller für ein bestimmtes Gerät ermittelt und an das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemeldet. Dieses prüft die Angaben und setzt die Wärmepumpe auf seine Liste der förderfähigen Anlagen. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis ist eine Förderung also zum Beispiel nicht mehr vom Standort der Anlage abhängig.
Der ETAs-Wert hat seinen Ursprung in der europäischen Ökodesign-Richtlinie – den meisten geläufig als ErP-Richtlinie („Energy related Products“, „energieverbrauchsrelevante Produkte“), aus der die bekannten ErP-Label (Effizienzlabel) resultieren. Für die gängigsten Wärmepumpen gilt: Die Geräte müssen durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut getestet worden sein. Die dabei in den definierten Normpunkten gemessenen Werte bilden die Grundlage zur Berechnung der ETAs.
Die ETAs sind auch Grundlage für die Erlangung der unterschiedlichen ErP-Label. Leider sind die Vorgaben der Förderung und der Effizienzklassen nicht deckungsgleich. Als Faustregel gilt: Jede Wärmepumpe für wassergeführte Verteilsysteme mit A++-oder A+++-Einstufungen im Heizungsbereich für 35 und 55°C Vorlauftemperatur ist förderfähig. Bei einer A+-Einstufung kann sie förderfähig sein – der ETAs-Grenzwert liegt im mittleren bis oberen Bereich des dafür vorgegebenen ETAs-Korridors der Effizienzklasse.
Fazit: Kein Planer, Handwerker oder Endkunde muss den ETAs-Wert einer Wärmepumpe kennen. Steht die Wärmepumpe auf der BAFA-Liste, ist sie grundsätzlich förderfähig, unabhängig vom Einsatzort oder von anderen individuellen Bedingungen.
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