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FAQs zur kontrollierten Wohnraumlüftung



FAQs zur kontrollierten Wohnraumlüftung
 
 

8. Februar 2021

Fragen und Antworten zur Planung und Installation von KWL-Anlagen

Die Bedeutung der kontrollierten Wohnungslüftung hat vor dem Hintergrund von dichter wirkenden Gebäudehüllen und Energieeinsparmaßnahmen in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Zudem ist zum vorletzten Jahreswechsel 2019/2020 die DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen an die Auslegung, Ausführung, Inbetriebnahme und Übergabe sowie Instandhaltung“ in Neufassung erschienen. Bei der Planung und Ausführung einer kontrollierten Wohnraumlüftungsanlage treten somit immer wieder häufig gestellte Fragen auf. Eine Auswahl dieser sogenannten FAQs (Frequently asked Questions) werden nachfolgend vom Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) beantwortet.

Wann ist ein Lüftungskonzept zu erstellen?
Ein Lüftungskonzept ist für neu zu errichtende Gebäude zu erstellen. Für eine Gebäudesanierung ist ein Lüftungskonzept dann notwendig, wenn ausgehend von einem für den Gebäudebestand anzusetzenden n50-Wert von 4,5 h-1

  • im Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden und
  • im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden.

Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems. Wenn aus anderen Gründen ein ventilatorgestütztes Lüftungssystem bereits eingeplant oder eingebaut ist, dann ist bei Auslegung nach DIN 1946–6 die Anforderung an die Erstellung eines Lüftungskonzepts bereits mit der Auslegung erfüllt. Der FGK hat zur Feststellung der Notwendigkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme in Wohngebäuden nach DIN 1946–6 ein kostenlos nutzbares Online-Tool entwickelt (siehe Kasten „Berechnungstool für Lüftungskonzept nach DIN 1946-6“).

Gibt die DIN 1946-6 Handlungsanweisungen bei Verdacht auf mikrobiologische Hygienemängel?
Grundsätzlich werden in der DIN 1946-6 die Hygieneanforderungen (H) empfohlen und damit sind die planerischen, baulichen und betrieblichen Anforderungen gleich wie in der VDI-Richtlinie 6022. Für den Fall dass in Wohnungslüftungsanlagen ein begründeter Verdacht auf mikrobiologische Hygienemängel auftritt, verweist DIN 1946-6 auf die Verfahren der VDI-Richtlinie 6022.

Welche Anforderungen gelten für die Filterung der Außenluft?
Die Filterung der Außenluft entspricht dem Klassifizierungssystem nach DIN EN ISO 16890 (Tabelle 1). Diese Verfahrensweise erlaubt eine zielgerichtete Auslegung von Filtern nach der gewünschten Zuluftqualität. Damit nicht jeder Einzelfall individuell ausgelegt werden muss, wurden Vorgaben für die Filterklassen gemacht. Darüber hinaus können nach Norm aber auch Anlagen vorgesehen werden, die die bauaufsichtlichen (hygienischen) Mindestanforderungen an Wohnungslüftungsanlagen erfüllen (Anlagen mit Grundanforderung oder Systeme, bei denen eine Filterung nicht praxistauglich umgesetzt werden kann).

Welche Kriterien für die Wärmedämmung von Luftleitungen müssen beachtet werden? Und ist eine Bewertung der Energieverluste durchzuführen?
Zum Schutz vor Wärmeverlusten muss gemäß der EnEV die Wärmedämmung vielfältige Randbedingungen erfüllen. So ist u. a. der Platzbedarf bei der Sanierung zu berücksichtigen und das Verfahren sollte in der Umsetzung leicht umsetzbar sein. Aus diesem Grund gibt es drei Kategorien, die individuell gewählt werden können:

  • Kategorie „W-K“: Kondensatvermeidung. Gilt bis zu max. 3 m Länge der Außenluftrohre.
  • Kategorie „W-E“: Erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz.
  • Kategorie „W-I“: Individuelle Berechnung. Im Rahmen der planerischen Aufgabe kann ein individueller Nachweis erstellt werden.

Eine Bewertung der Energieverluste ist im Regelwerk nicht enthalten. Diese ist je nach Ausführung mit den energetischen Bewertungsverfahren nach EnEV (Energieeinsparverordnung) bzw. dem GEG (Gebäude-Energie-Gesetz) durchzuführen.

Was ist unter Dampfdichtheit zu verstehen?
Für den Begriff „Dampfdicht“ können keine Definitionen aus anderen Bereichen (z. B. DIN 4108–3) herangezogen werden. Vielmehr ist er zu sehen als eine Lösungsmöglichkeit zur Erreichung des Schutzziels, Schäden durch Kondensat und Korrosion zu vermeiden. Sofern eine schadensunkritische Aufnahme von Feuchte die Wärmeleitfähigkeit der Dämmung signifikant beeinflusst, ist dies zu berücksichtigen. Für die Dämmung kalter Luftleitungen haben sich z. B. bewährt:

  • Geschlossenporige (Schaum-)dämmung mit hohem Diffusionswiderstand als Dämmung metallener Leitungen.
  • Leitungen mit geringem Diffusionswiderstand, die zur kalten Seite hin offen sind, sodass eine diffundierende Feuchte an den Außenluftvolumenstrom abgegeben werden kann

Was ist für die Anordnung von Außen- und Fortluftdurchlässen zu beachten?
Um Kurzschlussströmungen und die Ansaugung von Fremdstoffen zu verhindern, enthält die DIN 1946-6 Festlegungen in Analogie mit der schweizerischen Norm. So ist zu beachten, dass eine Ansaugung direkt über Erdgleiche sowie in engen Gruben und Schächten (z. B. Lichtschächten) nicht zulässig ist. Zudem sollte die Mindesthöhe der Ansaugung über Erdgleiche 0,7 m betragen und die Fortluft vorzugsweise über Dach geführt werden. Eine Fortluftabführung an der Fassade ist zulässig, wenn:

  • geeignete Kombigitter für den gemeinsamen Außen- und Fortluftbetrieb eingesetzt werden,
  • Einzelraumlüftungsgeräte eingesetzt werden, deren Fortluftübertragung nach DIN EN 13141-8 gemessen und dokumentiert wurde, oder
  • die Mindestabstände zwischen Außenluftansaugung und Fortluft nach Bild 1 eingehalten werden,
  • ein individueller Nachweis, der gegenseitige Beeinflussung ausschließt, geführt wird.

Ebenso sind die Abstände nach Bild 1 einzuhalten, wenn ein individueller Nachweis der gegenseitigen Beeinflussung nicht gegeben werden kann.

Welche Messungen sind bei der Übergabe durchzuführen?
Die Funktion der Lüftungsanlage ist durch Funktionsprüfungen und -messungen nachzuweisen. Es wird unabhängig vom Lüftungssystem eine Überprüfung der Luftdichtheit/Luftdurchlässigkeit des Gebäudes bzw. der Nutzungseinheiten nach DIN EN 13829 bzw. nach DIN EN ISO 9972 empfohlen. Folgende Parameter müssen gemessen und protokolliert werden: Zu- und Abluftvolumenströme bei Nennlüftung an allen Luftdurchlässen. Dies kann lediglich bei nachgewiesenen Produkteigenschaften von Einzelraum-Lüftungsgeräten und bei Abluft-Herdhauben entfallen. Die DIN 1946–6 fordert kein bestimmtes Messverfahren für die Luftvolumenstrommessung (Beispiele liefert die DIN EN 14134).

www.fgk.de


Berechnungstool für Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
Der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) hat in Zusammenarbeit mit Experten aus dem Bereich der Wohnungslüftung ein Online-Tool zur Notwendigkeitsprüfung lüftungstechnischer Maßnahmen erstellt. Die Berechnungen erfolgen nach DIN 1946-6 (Ausgabe: Dezember 2019). Das herstellerunabhängige Berechnungstool ermöglicht mit einer schnellen und einfachen Bedienung die Prüfung, ob lüftungstechnische Maßnahmen nach DIN 1946-6 ergriffen werden müssen. Hierbei werden die baulichen Gegebenheiten der Wohneinheit, die Personenbelegung sowie Ausführung der Gebäudehülle berücksichtigt.

QR-Code und Link führen direkt zur Eingabemaske für die Berechnung des Lüftungskonzepts:

kwl-info.de/online-tool


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