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Deutsche Umwelthilfe fordert Reform der Wärmepumpenförderung



Deutsche Umwelthilfe fordert Reform der WärmepumpenförderungBild: AdobeStock-Tomasz Zajda
Bild: AdobeStock-Tomasz Zajda 
Bild: Stefan Wieland 
Bild: Christoph Papsch 
Bild: ZVEH 

5. Februar 2025

Hohe Wellen geschlagen im ansonsten eher ruhigen Fahrwasser der Heizungsbranche hat die jüngste Forderung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nach einer Reform der Wärmepumpenförderung. Das aktuelle System der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), das prozentuale Zuschüsse für den Einbau biete, treibe die Kosten für Wärmepumpen in die Höhe. Das mache Wärmepumpen in Deutschland im europäischen Vergleich deutlich teurer, heißt es in einer Mitteilung. Ein Blick auf Argumente und Gegenargumente.

Die Kernforderungen der Deutschen Umwelthilfe kommen einem „Kurzhaarschnitt beim Frisör“ gleich, sie lauten:

  • Umstellung der derzeitigen prozentualen Förderung des Einbaus von Wärmepumpen zum 1. Juli 2025 auf eine absolute Förderung mit folgenden Elementen: 7000 Euro Grundförderung, 1000 Euro Zusatz bei Nutzung effizienter Anlagen mit natürlichen Kältemitteln, 2000 Euro Sozialbonus für einkommensschwache Haushalte.
  • Das Antragsverfahren bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) soll analog zu der früheren Elektroautoförderung auf die Einreichung der Installationsrechnung und noch zu definierender, einfach zu erbringender Nachweise reduziert werden, und eine Bewilligung des Zuschusses muss garantiert werden.
  • Verpflichtung der Energieversorger zum Austausch der Stromzähler durch Smart-Meter bei allen Wärmepumpenbesitzern bis spätestens 31.12.2025.
  • Vereinfachung des elektrischen Anschlusses (keine Verpflichtung mehr zum Komplett-Elektroschrankaustausch, wie bundesweit derzeit praktiziert mit u.a. bis zu 5000 Euro Mehrkosten).
  • Erlaubnis des parallelen Betriebs von digitalen und analogen Stromzählern.
  • Zulassung des hydraulischen Abgleichs über eine Software-Lösung.
  • Einstellung der Förderung für alle fossilen Heizungssysteme sowie für Biomasse-Heizungen.

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Der Wärmepumpenmarkt in Deutschland ist komplett eingebrochen. Das liegt nicht nur an verspäteten Förderzusagen, sondern auch an astronomischen Preisen für den Kauf und Einbau von Wärmepumpen. Überhöhte Preise für die Wärmepumpe selbst und regelmäßig über 100 Einbaustunden zur Installation führen zur Ausschöpfung der aktuellen Fördergrenze von 30000 Euro. Derart teure Wärmepumpen rechnen sich dann trotz prozentualer Bezuschussung für viele Menschen nicht oder erst nach über zehn Jahren im Vergleich zu anderen Heizungsarten.“ Metz fordert eine grundsätzliche Umstellung der Förderung: weg von der prozentualen Förderung, hin zu einer Festpreisförderung. Damit würden Preise für Wärmepumpen und deren Einbau deutlich unter 15000 Euro möglich, wie Beispiele aus dem europäischen Ausland zeigten. „Die derzeitigen Preise gefährden nicht nur die Wärmewende, sondern auch die Arbeitsplätze bei deutschen Herstellern, die aufgrund der geringen Nachfrage auf ihren Geräten sitzen bleiben.“

Der internationale Klimaexperte Dr. Axel Friedrich fügt hinzu: „Ohne eine Änderung der derzeitigen Einbaubedingungen für Wärmepumpen ist die Energiewende im Gebäudebereich nicht möglich. Eine Umstellung auf feste Zuschüsse pro Wärmepumpe würde nicht nur die Kosten für Hauseigentümer senken, sondern auch die Förderausgaben pro Wärmepumpe deutlich reduzieren. Dadurch können mehr Wärmepumpen gefördert werden.“

Hinweis der Redaktion: Das Forderungspapier der DUH findet sich unter dem Kurzlink: https://shorturl.at/gTs8x

Deutliche Kritik aus der SHK-Handwerksorganisation

Wir haben Branchenverbände und -institutionen nach ihrer Einschätzung zum Forderungspapier gefragt. Auf die Anfrage unserer Redaktion antwortet Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK: „Wir wissen ja, dass die Deutsche Umwelthilfe bei weiten Teilen der Medienlandschaft eine hohe Reputation besitzt. Aber wir können beim besten Willen nicht nachvollziehen, wie die DUH zu solchen Pauschalaussagen kommt. Für uns spiegeln sich in diesen Aussagen sowohl mangelndes Verständnis für den technischen Umstellungsbedarf der kompletten Wärmeversorgung in Deutschland wider, als auch mangelndes Verständnis für die tatsächlichen Verhältnisse im Zuliefer- und Montagebereich der Wirtschaft unserer Branche.“

Zum Punkt Förderung nach Festpreisen merkt der Verbandschef an: „Bei knapp 50000 Fachhandwerksbetrieben als Anbieter in Deutschland darf wohl von ausreichendem Wettbewerb ausgegangen werden, zumindest mehr als in manch anderem europäischen Land, in dem Einzelunternehmen marktbeherrschende Stellungen einnehmen. Anzunehmen, dass Handwerker bewusst möglichst ineffizient arbeiten, ist unter marktwirtschaftlichen Bedingungen zudem völlig abwegig. Das wäre wohl eher nur bei konkurrenzbeschränkten Märkten der Fernwärme denkbar.“

Die Kritik, dass der Einbau hierzulande zu arbeitsintensiv und damit teurer sei als im Ausland, sei im Kern richtig. In der Schlussfolgerung würden allerdings Äpfel mit Birnen verglichen. „Dimensionierung und Planungsaufwand wird bei Billiganbietern häufig vernachlässigt: Wer am Anfang falsch spart, erlebt dann am Ende im Betrieb sein blaues Wunder, was die Kosten angeht. Dazu kommt: Die Umstellung einer üblichen Wärmeversorgungsystematik in Häusern in Deutschland ist in der Regel viel aufwändiger als der einfache Austausch einer alten gegen eine neue Wärmepumpe im Ausland.“ Bestehende Systeme müssten zurückgebaut (Rückbau Öltank, Gasanschluss) bzw. die Hydraulik /Wärmeverteilung angepasst, ein Fundament im Garten gegossen und ein Wanddurchbruch geschaffen werden.

„Wir als ZVSHK unterstützen maßgeblich Qualität und Kundensicherheit, denn unsere Innungsbetriebe bleiben über Generationen vor Ort beim Kunden. Darauf zahlt auch unser Projekt WESPE ein. Dabei geht es darum, Prozesse der Zusammenarbeit der Handwerke zu optimieren. Das heißt, die optimalen Umrüstzeiten zur Erst-Wärmepumpe inkl. der notwendigen Optimierungen zu ermitteln. Nach gegenwärtigem Status braucht man ungefähr dreimal so lange für eine Umstellung zur WP-Installation im Vergleich zum Austausch eines Gas- oder Ölkessels. Wer das im aktuellen Markt im Vergleich zu billig anbietet, dessen Angebot sollte man unbedingt hinterfragen. Denn sonst ist am Ende der vermeintliche Vorteil weg, wenn falsch geplant und installiert wurde und im Betrieb massive Probleme sichtbar werden.

Wünschenswert aus unserer Sicht ist natürlich eine entsprechende Entbürokratisierung – zu viele Neben- und Nachweispflichten des Handwerkers – und die Beschleunigung der Inbetriebnahme sowie des Anschlussverfahrens (Zähler).“

Für den BDH eine kontraproduktive Debatte

Der Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie (BDH) erachtet die Debatte um eine mögliche Anpassung oder Veränderung der Förderung als kontraproduktiv. Dies führe zu einer weiteren Verunsicherung der Verbraucher und zu Vorzieheffekten am Markt. „An der zuletzt stark gestiegenen Anzahl bewilligter Förderanträge, die das BMWK veröffentlicht, sehen wir, wie sensibel die Menschen auf derartige Spekulationen reagieren. Waren es im November noch 24469 bewilligte Förderanträge für Wärmepumpen, lag die Zahl im Dezember schon bei 45956. Entsprechende Entwicklungen, die auf Basis von spekulativen Vorgängen in der Zukunft beruhen, sind mit Herausforderungen für Förderprogramme als auch Märkte verbunden. U.a., da nicht sicher davon auszugehen ist, dass jeder genehmigte Förderantrag auch zu einer eingebauten Heizung führt“, berichtet der Verband.

Grundsätzlich könne man anhand der Marktentwicklung der vergangenen 15 Jahre ablesen, dass Anreize in Form von Förderprogrammen einen positiven Einfluss auf den Markt hätten. So sei der Markt mit Einführung des BEG im Jahr 2020 bis einschließlich 2022 kontinuierlich und stabil gewachsen – auch und gerade im Segment der Wärmepumpe. Für viele Verbraucher sei die Investition in eine neue Heizung aber eine Maßnahme, die sie nicht so einfach aus dem Haushaltseinkommen bezahlen könnten. Viele müssten dafür über Jahre versuchen, etwas auf die Seite zu legen, und dennoch werde es immer wieder eng werden hinsichtlich der Finanzierbarkeit. „Da ist eine Unterstützung seitens des Staates, der zumal damit eigene klimapolitische Ziele unterstützen möchte, sehr sinnvoll und hilfreich. Wie diese Förderung aussieht und an wen sie sich richtet, darüber muss die Politik entscheiden.“

BWP: „Technisch aber kaum zu vergleichen“

Auch der Bundesverband Wärmepumpe kritisiert das DUH-Papier deutlich. So gäbe es eine Reihe von Medienbeiträgen zu den Kosten von Wärmepumpen, die jedoch alle keinen systematischen oder transparent nachvollziehbaren Vergleich durchgeführt hätten. Insofern entbehre die Behauptung, dass vergleichbare Fälle in anderen Ländern nur 20000 statt 30000 kosten, einer methodischen Grundlage. Die Einbauprojekte von Wärmepumpen in Deutschland und seinen Nachbarstaaten seien nur eingeschränkt vergleichbar. „Insbesondere in Südeuropa und Skandinavien werden Luft-Luft-Wärmepumpen installiert. Der Installationsaufwand ist aufgrund der fehlenden Hydraulik erheblich geringer. Technisch sind die Anlagen aber kaum zu vergleichen“, berichtet der Verband. In den Niederlanden und Großbritannien würden Hybridgeräte aus Wärmepumpe und Kessel eingesetzt. Dabei verbleibe das Gas-Kombigerät häufig für die Warmwasserbereitung (kein Keller, kein Platz für den WW-Speicher), die WP könne kleiner dimensioniert werden und werde somit günstiger.

Unter Berücksichtigung der Umfeldmaßnahmen wie z.B. der Erstellung von Fundamenten, Demontage der Bestandsanlage, Austausch einzelner Heizflächen, hydraulischer Abgleich, Elektroinstallation, Dämmung der Rohrleitungen, sei aber auch in den Nachbarländern keine Montage binnen zweier Arbeitstage möglich. Dazu käme: Generell seien Fachhandwerkerleistungen in Deutschland nicht nur bei Heizungen, sondern auch bei Dachdeckern, Fliesenlegern oder Mauern teurer als anderswo. Der lange Ausbildungsweg sorge dafür, dass im Handwerk ein höherer Qualitätsanspruch, aber auch ein höheres Lohnniveau vorhanden seien.

Die vorgeschlagene Kürzung auf 7000 Euro Grundförderung, 1000 Euro Zusatzbonus bei Nutzung effizienter Anlagen mit natürlichem Kältemitteln sowie einem Sozialbonus in Höhe von 2000 Euro für einkommensschwache Haushalte, sieht auch der Verband kritisch. Unter den vorgeschlagenen Voraussetzungen würden einkommensschwache Haushalte für den Wärmepumpen-Einbau nur noch die Hälfte der bisherigen Förderung erhalten, nämlich 10000 Euro statt maximal 21000 Euro (Anmerkung der Redaktion: bei 30000 Euro Fördervolumen im Einfamilienhaus). Die vorgenannten Effekte verhinderten aber, dass auch die Preise proportional absinken könnten.

ZVEH stellt Sicherheit von Personen und Gebäuden in den Fokus

Der Bundesinnungsverband der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke beleuchtet in seinem Statement insbesondere die elektrotechnischen Forderungen des DUH-Papiers:

  • die Verpflichtung der Energieversorger zum Austausch der Stromzähler durch Smart Meter bei allen Wärmepumpenbesitzern bis spätestens 31.12.2025
  • eine Vereinfachung des elektrischen Anschlusses (keine Verpflichtung mehr zum Komplett-Elektroschrankaustausch wie bundesweit derzeit praktiziert)
  • Erlaubnis des parallelen Betriebs von digitalen und analogen Stromzählern.

Dazu erklärt Andreas Habermehl, ZVEH-Geschäftsführer Technik & Berufsbildung: „Der verpflichtende Smart-Meter-Rollout hat zum 1. Januar 2025 begonnen und betrifft auch Besitzer von Wärmepumpen. Dies gilt dann, wenn die Wärmepumpe nach § 14a EnWG steuerbar sein muss, der Kunde einen Stromverbrauch von mehr als 6000 kWh pro Jahr hat oder eine PV-Anlage mit einer installierten Leistung ab 7 kW betrieben wird. Allerdings läuft der Roll-out – auch wegen möglicher Engpässe bei der Lieferfähigkeit – bis 2032, und viele Messstellenbetreiber werden wohl zunächst neue PV-Anlagen mit Smart Metern und Steuerungstechnik ausstatten, um einer Belastung des Stromnetzes durch den in sommerlichen Mittagsstunden eingespeisten PV-Strom entgegenzuwirken.“

Darüber hinaus hätten Anschlussnehmer aber freiwillig die Möglichkeit, innerhalb von vier Monaten einen Smart-Meter bei ihrem zuständigen Messstellenbetreiber zu bestellen. Dabei fielen zusätzliche Kosten an, die aber durch Preisobergrenzen gedeckelt würden. „Grundsätzlich begrüßt der ZVEH einen möglichst zügigen Smart-Meter-Roll-out, wobei Wärmepumpen nicht anders behandelt werden sollten als bspw. PV-Anlagen oder Ladestationen für E-Autos.“ Für den geforderten verpflichtenden Roll-out bis Ende 2025 sieht der Verband jedoch keinen sachlichen Grund.

Zur Vereinfachung des elektrischen Anschlusses stellt Habermehl klar: „Es gibt keine generelle Verpflichtung zum kompletten Austausch des Zählerschrankes. Da es aber beim Einbau einer Wärmepumpe zu einer Nutzungsänderung der elektrischen Anlage bzw. des Zählerschrankes kommt, muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob der vorhandene Zählerschrank die neuen Bedingungen erfüllt. Es geht hier letztlich nicht nur um die Sicherheit des Zählerschrankes, sondern auch ganz wesentlich um die Sicherheit von Personen und Gebäuden.“ Sollte ein bestehender Zählerschrank die Anforderungen nicht erfüllen, sei entweder eine Erweiterung erforderlich oder es könne – in manchen Fällen – auch die Anschaffung eines neuen Zählerschrankes notwendig sein, um die Sicherheit zu gewährleisten. Da es sich hierbei jedoch um Einzelfallentscheidungen handelt, sei es nicht möglich und auch nicht seriös, eine pauschale Aussage zu treffen. Der Wunsch nach Vereinfachungen des elektrischen Anschlusses sei zwar nachvollziehbar. Jedoch brauche es konkrete Vorschläge dazu, was genau vereinfacht werden soll. Diese müssten zudem einer genauen Prüfung unterzogen werden. Habermehl: „Die Sicherheit darf durch die Vereinfachungen nicht beeinträchtigt werden.“

Zur geforderten Erlaubnis des parallelen Betriebs von digitalen und analogen Stromzählern sagt der ZVEH-Geschäftsführer: „Uns ist kein Verbot bekannt, das den parallelen Betrieb von digitalen und analogen Stromzählern untersagt. Es ist durchaus üblich, dass bei einer Erweiterung der elektrischen Anlage – z. B. durch den Einbau einer Wärmepumpe, Wallbox oder PV-Anlage – ein Smart Meter eingebaut wird, während ein Zählerplatz, der die bestehende Anlage versorgt, davon unberührt bleibt. Es kann somit zunächst auch der analoge Zähler weiterbetrieben werden.“

Soweit die Statements aus den Verbänden.

Ihre Meinung ist gefragt!

Nun ist Ihre Meinung gefragt. Wie beurteilen Sie die Vorschläge der Deutschen Umwelthilfe – sind sie konstruktiv oder eher hinderlich für einen Hochlauf der Technologie? Schreiben Sie uns unter m.sironi@strobelmediagroup.de. In der nächst-erreichbaren Ausgabe werden wir über die Ergebnisse der Befragung berichten.





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